Mietvertrag Hundehaltung

Erster Hund
Luna/Labbi +14,4J.
Zweiter Hund
Abby/Papimix 11J.
Dritter Hund
Orlando/Hütemix 11J.
Wer kennt sich mit Mietverträgen aus? In meinem Mietvertrag wurde handschriftlich hinzugefügt, dass ein kleiner Hund erlaubt ist.
Vor einem Jahr hatte ich angefragt, ob auch noch ein zweiter Hund erlaubt ist. Bis heute kam darauf keine Antwort. Es wurde nur gefragt, was für ein Hunde, ein junger Hund oder ein großer Hund. Damals habe ich darauf keine Antwort gehabt. Ich wollte nur generell wissen, ob mehrere Hunde erlaubt sind.
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Soll ich im Mietvertrag es umwandeln lassen in generelle Hundehaltung erlaubt? Die Nachbarn haben auch oft zu Besuch Hunde da und die Tochter der Vermieter die dort auch wohnt, hat auch meistens den Hund von den Vermietern da. Ich habe genauso ab und zu Besuchshunde in der Wohnung. Ich suche zwar schon nach einem Haus/ neue Wohnung, aber mir wäre es auch ok, wenn ich dort noch wohnen bleiben könnte, wenn ein zweiter Hund erlaubt wird. Nachfragen werde ich wohl eh nochmal müssen, aber vielleicht habt ihr Tipps wie ich am geschicktestens vorgehe. Wie habt ihr das bei euren Mietverträgen gemacht?
 
Hallo,
meines Wissens ist die Rechtsprechung so , dass Hundehaltung vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden kann ,
jedoch im Einzelfall , wenn es von Nachbarn zu Beschwerden kommt , gibt es Einschränkungen .
Es kommt immer auf den Einzelfall an , Größe der Wohnung , starke Lärmbelästigung ,Schäden , Ängste , Allergien bei anderen Bewohnern ,usw.

Die Einschränkung im Mitvertrag , nur einen kleinen Hund zu halten, kann also wirksam sein und vor Gericht standhalten .
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Hunde , die nur zu einem Besuch kommen, einer besonderen Regelung unter liegen .

Hermann.
 
@Energy du hast doch die Antwort in deinem Mietvertrag stehen Ein kleiner Hund ist erlaubt.

Ich bin selber mit meinen Bruder zusammen Vermieter in Deutschland und unsere Wohnungen sind im Schnitt 60 und 80 qm und da wir beide selber HH sind steht in unseren Verträgen generell gleich mit drin, das bis zu 2 Mittlere Hunde gehalten werden können und da ich mich mit der Zucht ja auch Auskenne da Steht das Natürlich auch gleich mit drin dass, das Züchten von Hunden untersagt ist, denn das kommt ja nicht selten vor das gerade kleine und Mittlere Hunde in Wohnungen gezüchtet werden.

2 Hunde ja, aber beim 3 müsste ER / SIE ausziehen und das würden wir bei aller Liebe zu Hunden auch voll Durchziehen aber in all den Jahren kam bei uns so was noch Nie vor die, die sich einen oder zwei Hunde zulegen, wollen müssen uns nicht erst Fragen, das steht alles im Vertrag.

Klar ist aber auch das jeder Halter verpflichtet ist das es nicht durch seinen Hund / Hunde zu Belästigungen und Unsauberkeit im Haus und im Garden kommt, das steht da auch mit im Vertrag und daran halten sich unsere Mieter auch.

Und wer Besuch mit Hund bekommt, was soll´s der geht auch wieder!
 
Wir haben den ersten Hund beantragt und per Vertragszusatz genehmigt bekommen. Als dann En-Lil einziehen sollte, haben wir das auch beantragt und noch einen Vertragszusatz bekommen. Wir müssen laut Vertrag bei jedem Hund aufs Neue nachfragen. So würde ich das auch handhaben. Außer natürlich du hast die Möglichkeit eine generelle Hundehaltung genehmigt zu bekommen 🤷‍♀️ dann kannst du ja auch gleich darum bitten. Fragen kostet nichts.
 
Es sind alle Mietparteien hundefreundlich. Es bestehen keine Ängste, Allergien oder Ähnliches. Eine Reinigungsfirma reinigt regelmäßig das Treppenhaus. Es ist sowieso eine hundereiche Nachbarschaft. Mindestens jeder Zweite hält sich einen oder mehrere Hunde. Ich möchte gerne einen Zweithund mir holen bzw auch mich als Pflegestelle anbieten. Da es mit den Besuchshunden immer so gut läuft bin ich mir da nun sicher und wieder bereit für einen Zweithund. Gefragt habe ich ja schon und der Vermieter wollte darüber nachdenken. Nachfragen muss ich und werde ich nochmal machen. Mir geht es darum, ob es sicherer ist, gleich nach einer generellen Hundehaltung zu fragen. Dann ist da nicht immer die Begrenzung usw. Bevor ich eingezogen bin, haben wir die Klausel mit kleinem Hund eingebaut, weil ich mit meiner kleinen Hündin eingezogen bin. Mir ist es wichtig es schriftlich im Mietvertrag stehen zu haben. Damals hätte ich vll gleich darauf bestehen sollen die Formulierung anzuwenden (Hundehaltung erlaubt). Wenn meine kleine Hündin nun zum Beispiel sterben würde und ich wieder einen Hund möchte, dann dürfte es ja vielleicht wieder nur nach der Klausel ein kleiner Hund sein. Und ich möchte auf jeden Fall etwas Größeres dann. Bzw wer definiert die Größe? Für mich ist klein eigentlich noch 10-15kg. Wahrscheinlich habe ich nur etwas Sorge vor einer Ablehnung. Mir ohne schriftliche Genehmigung mehrere Hunde zu halten und mir dann Ärger einzuhandeln möchte ich nicht machen. Wobei ich auch schon die Erfahrung gemacht habe, dass ich die Zusage hatte und am Tag des Einzuges wurde diese Erlaubnis wieder zurückgezogen, als wir mit dem Umzugswagen vor der Wohnung standen und die Schlüsselübergabe machen wollten. Das hat mich geprägt.
 
In einer unserer früheren Wohnungen hatte ich mir reinschreiben lassen, das Hundehaltung, unabhängig von der Rasse, generell erlaubt ist. Das war aber ein Privatvermieter und es war keine große Wohnanlage in der Stadt, sondern Dorf.

In der jetzigen Wohnung habe ich auch auf schriftliche Genehmigung bestanden. Gleich für die Haltung von zwei Hunden. Denn die hatte ich ja schon. Für den Amstaff mit extra Zusatzklausel. Ali ist namentlich in unserem Mietvertag aufgeführt.😃
Wenn der jetzt mal nicht mehr ist, könnte ich ungefragt wieder einen 2. Hund anschaffen. Nur keinen Listenhund, den müßte ich wieder extra beantragen.

Es gibt hier ziemlich viele, die ihre Hundehaltung nicht genehmigen lassen haben. Das wird so geduldet. Ist mir persönlich aber zu unsicher, falls sich wirklich mal einer beschwert. Da denke ich, ist man mit einer Genehmigung eher auf der sicheren Seite.
 
Also wir hatten ja in der Mietwohnung Theater wegen der Hundehaltung. Nein, nicht wegen den Hunden selbst, das war nie ein Thema.
Wir sind eingezogen 3 Tage bevor Tibbers zu uns kam. Also stand im Mietvertrag, dass wir einen kleinen Hund haben, plus der Zusatz, dass der Hund meiner Eltern teilweise zur Betreuung da ist.
Als dann Phineas einziehen sollte habe ich gefragt wegen einem Zweithund. Die Antwort war so wischiwaschi. Wir haben etwa einen Monat später nochmal nachgefragt, da hieß es dann, dass ein oder zwei kleine Hunde kaum einen Unterschied machen würden, wenn es wieder so ein kleiner sein sollte, ein großer Hund nicht erwünscht wäre und man das aber nicht im Mietvertrag festhalten möchte.
Bei der Nebenkostenabrechnung Dezember 2019 gab's dann Streit, weil die Abrechnung nicht sauber war und wir so nicht zahlen wollten. Dann wurde gedroht: unser Zweithund sei ja nur geduldet, würde ja nicht im Mietvertrag stehen und sie würde auf Unterlassung klagen, wenn wir nicht einfach zahlen.
Ich hab mich dann beim Rechtsanwalt und Mieterschutzbund erkundigt. Phineas wurde schon länger als ein halbes Jahr geduldet, also für den Vermieter nicht so einfach. Allerdings hätte der Vermieter sagen können er wusste nichts von dem Zweithund gewusst, es gab ja nichts schriftlich. Dann hätte sie tatsächlich auf Unterlassung klagen können. Andernfalls ist eine Duldung genauso gültig wie eine Klausel. Es müsste dann einen Beweis geben, dass die Haltung des zweiten Hundes nicht mehr zumutbar wäre (Lärmprotokoll, verschmutzer Garten, Beschwerden der Nachbarn...). Allerdings wäre dann auch die Genehmigung für den Ersthund angreifbar gewesen. Wenn der Zweithund oder die allgemeine Erlaubnis zur Hundehaltung gegeben gewesen wäre wäre ein anfechten gar nicht so einfach gewesen laut Mieterschutzbund. Nie mehr würde ich also einen Hund in einer Mietwohnung halten ohne das der Vermieter das in den Mietvertrag aufnimmt... Das hätte mir etliche schlaflose Nächte erspart...
Wir haben dann den Streit beendet, die 600€ gezahlt, ein Haus gesucht und gekündigt.

Wir vermieten jetzt. Unser Mieter plant keine Hundehaltung, also steht bei uns im Mietvertrag, dass wir vor einer Hundehaltung gefragt werden müssen. Wir kennen uns aber auch gut, da ist das nicht so das Thema.

Die Hundehaltung pauschal zu erlauben scheut viele Vermieter glaub ich auch deshalb, weil es quasi einem Freibrief gleichkommt. Man weiß nicht was da einzieht, wenn du deinen Vermieter gut kennst und er dir vertraut erteilt er es dir aber vielleicht. Darauf pochen würde ich aber nicht unbedingt. Sonst würde ich einfach nochmal wegen einem Zweithund fragen und auch gleich fragen, bis zu welcher Größe bzw. Gewichtsklasse in Ordnung wäre oder ob es nur kein Listenhund sein darf/soll. Pauschal nein sagen geht nicht, aber Wohnungsgröße, fehlender Garten, Treppen zur Wohnung können ein "Nein" sehr wohl bekräftigen. Einen kleinen Hund zu verbieten ist deshalb auch sehr viel schwieriger.

Und nochmal dazu warum das nicht so im Mietvertrag steht und die meisten das nicht wollen: es gilt das Recht, was ein Mieter darf darf einem zweiten nicht einfach verboten oder untersagt werden. Ist also einem Mieter die Hundehaltung erlaubt müsste der Vermieter alle Mietverträge gleich gestalten, weil kein Mieter benachteiligt werden darf.
 
Hallo,
also ich habe zufällig beim Gassi gehen nochmal Vermieter getroffen und gefragt, wegen Zweithund. Es wurde gesagt ohne Begründung, dass sie lieber nicht wollen, dass ich einen Zweithund mir halte. Sie waren kurz angebunden und wollten gleich weiter laufen. Werde wohl nochmal in Ruhe anrufen. Vor einem Jahr hieß es, solange der Hund nicht dauernd bellt und nichts kaputt macht wäre es ok.
Nun habe ich ein Treffen mit einem Hund zum Kennenlernen ausgemacht und bin davon ausgegangen ich habe bald diesen Hund bei mir. Jetzt bin ich verunsichert...
Glaubt ihr ich habe noch Chancen und wie sollte ich beim Gespräch vorgehen? Macht es Sinn, dass die Vermieter den Hund kennenlernen?
Es gab keine Begründung warum nicht.
Es wurde gesagt, lieber nicht. Auch wenn mein Hund ein lieber ruhiger ist usw.
Sie haben glaube ich Angst, dass beim nächsten Hund das anders sein könnte.
Möchte den Hund auch eigentlich zu einem Therapiehund ausbilden lassen, das wäre doch ein Pluspunkt!
 



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