- Erster Hund
- Casha, OEB (8)
- Zweiter Hund
- Hermann, MiniPin (7)
- Dritter Hund
- Sherin,Papillon (10)
Ist es rechtens, dass eine Gemeinde generell im gesamten Gemeindegebiet (also auch auf Feldwegen außerhalb der Ortschaften/Wohngebieten) eine Leinenpflicht für große Hunde (<50cm) bzw Kampfhunde erlässt?
Muss da nicht eine "Ausgleichsfläche" gestellt werden, damit ich meinen Hund artgerecht halten kann?
(Nein, es betrifft uns nicht, ich habe weder einen "Kampf-" noch einen großen Hund. Es interessiert mich jetzt nur einfach)
Nachtrag: nicht nur zur Brut- und Setzzeit, sondern das gesamte Jahr über! Wobei es meines Wissens in Bayern auch während der Brut- und Setzzeit keine tatsächliche Leinenpflicht gibt, das ist (glaube ich, bin nicht sicher, weil ich meine Hunde in dieser Zeit ohnehin angeleint habe) nur eine Bitte.
Muss da nicht eine "Ausgleichsfläche" gestellt werden, damit ich meinen Hund artgerecht halten kann?
(Nein, es betrifft uns nicht, ich habe weder einen "Kampf-" noch einen großen Hund. Es interessiert mich jetzt nur einfach)
Nachtrag: nicht nur zur Brut- und Setzzeit, sondern das gesamte Jahr über! Wobei es meines Wissens in Bayern auch während der Brut- und Setzzeit keine tatsächliche Leinenpflicht gibt, das ist (glaube ich, bin nicht sicher, weil ich meine Hunde in dieser Zeit ohnehin angeleint habe) nur eine Bitte.