Leinenpflicht ja oder nein ?

Also.. meinem bescheidenem Wissen nach.. (Betonung auf "bescheiden")
Darf eine Gemeinde generell nur "absoluten Leinenknast" verordnen, wenn ausreiichend Freilaufflächen zur Verfügung stehen. Abgegrenzte Hundewiesen und dergleichen. Artgerechte (Hunde)Haltung und so.

Einen Privatwald einfach mal mit "einzuleinen" dürfte sicher nicht rechtens sein. Das ist ja so, als ob ich meinen Hund in den eigenen Garten nur angeleint raus lassen dürfte.

Aber wie gesagt: Laie. Mit bescheidenem Wissen.
Bei vorhandenem Rechtsschutz ist in der Regel eine hotline vorhanden, bei der man solche Fragen stellen darf. Kostenfrei.

Ich würde das Ganze aktuell in "man kann es als Gemeinde ja mal versuchen" einordnen.
 
Ich kann mir das auch nicht so ganz vorstellen.

Ein Beispiel kann ich dir geben: Wir haben direkt an der Ortsgrenze ein Grundstück mit Scheue drauf. Früher war noch ein Garten dabei, wir waren alo jeden Tag da und natürlich war Murphy dabei.
Die Gemeinde-Regelung sah zu dieser Zeit (k.A. wie es jetzt ist) vor, dass Hunde erst ab 50 Meter außerorts frei laufen dürfen. Nun hatten wir Murphy natürlich nicht auf unserer Wiese an der Leine :rolleyes:

Dann haben wir so ne Politesse bekommen und die sah das ganz anders. Hat mich erst mal unfreundlich angehauen etc. Hat aber alles nichts gebracht, unser Grundstück, da dürfen wir selbst entscheiden.
Nachdem wir das wussten, sind übrigens bekannte HH dann immer auf unserer Wiese statt auf dem weg gegangen - zur Freude der Politesse :p
 
Mein Mann wurde letztens von einem Polizisten in Zivil angesprochen, weil Charlie frei lief. Bei uns (viel grün, Schrebergärten, bisschen Wald usw.) wird im Moment vermehrt Streife durch zivile Polizei gefahren (E-Bike *g), weil in der Nähe wohl ein Reh von Hunden/Hund angefallen wurde.
Der Polizist sagte, dass, wenn die Hunde nicht im Unterholz stromern und auf den Wegen bleiben, wäre es kein Problem sie offline zu führen. Im Wald müssen sie zur Zeit (Brut- und Setzzeit) an die Leine. Frei laufen dürften sie allerdings auf den großen Rasenflächen die überall zwischen den Wegen sind.
Charlie ist, GsD, sofort gekommen, als mein Mann ihn gerufen hat :)
Einige Gassigeher, vorallem die, die bereits öfter erwischt wurden, und/oder uneinsichtig und unverschämt waren haben 35 Euro Strafe zahlen müssen.
Generel ist hier auf den Wegen keine Anleinpflicht.
 
Ja also ich kann nun sagen, die Verordnung wurde nun so durch gewunken.
Für mich hinkt es da aber schon im ersten Paragraphen. Ich gebe es mal sinngemäß wieder:

Diese Verordnung gilt für das Gebiet so und so. Zur Verordnung gehört die Anlage sowieso (in der das Gebiet ausgewiesen ist).
Und dann: Große Hunde und Kampfhunde sind im bezeichneten Gebiet auf den öffentlichen Wegen und Plätzen an der Leine zu führen.

Und da ist doch der Fehler.

1. Es ist nach wie vor ein Privatwald. Die Waldwege sind doch somit eigentlich Privatwege und keine öffentlichen Wege.

2. Würde man diese trotzdem als öffentliche Wege sehen, könnte man dann doch auch einfach vom Waldweg runter in den Wald gehen, dann greift die Verordnung doch da auch nicht mehr. Wenn ich querfeldein laufe, dann ist das kein öffentlicher Weg oder Platz mehr und es greift das bayerische Gesetz (fragt mich jetzt nicht wie genau es jetzt hießt), in dem ja steht man darf seinen Hund auch im Wald frei laufen lassen, wenn dieser in einem bestimmten Umkreis bleibt und abrufbar ist.

Alles in allem finde ich das Ganze irgendwie unüberlegt und rechtlich auch nicht so ganz in Ordnung.
 
Also mich stört am meisten, dass kleine Hunde wohl weiter ohne Leine laufen dürfen... Entweder - oder.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Dann kann man das normal kostenfrei nachfragen.

IM Wald würde ich jetzt halt ungern gehen, weil das Wild Ruhe braucht...
 
IM Wald würde ich jetzt halt ungern gehen, weil das Wild Ruhe braucht...

Ja klar, ich gehe dort speziell sowieso nicht und Felix ist in den anderen Wäldern immer an der Leine ;)

Stimmt, dass kleine Hunde weiterhin laufen dürfen ist auch nicht wirklich durchdacht. Auch ein kleinerer Hund kann beißen...

Ich kann das alles nicht wirklich nachvollziehen und für mich ist das eine nicht durchdachte Schnellschusslösung. Ich hätte bevor ich sowas verschiede vielleicht erstmal mit der Schäferhundzucht gesprochen vielleicht hätte man ja eine Lösung gefunden.
 
Auch ein kleinerer Hund kann beißen...
Bei kleinen Hunden sind mir sofort JRT, Dackel etc. eingefallen, die sicher auch gerne mal dem Wild hinterher würden. Ob die nun alle so erzogen sind, dass sie es nicht tun...

Ich hätte bevor ich sowas verschiede vielleicht erstmal mit der Schäferhundzucht gesprochen vielleicht hätte man ja eine Lösung gefunden.
Das auf jeden Fall. Meistens hängt es für die von dir beschriebenen Arbeiten am Platz. Immer der gleiche Platz ist nicht immer gut fürs Training. Aber auch Gemeinden haben meistens noch was Land. Hier könnte man eine Fläche an den Züchter verpachten...

Aber alle HH einzuschränken, wenn es von dem Züchter und dessen Kunden ausgeht ist definitiv der falsche Weg. Ob das rechtlich so überhaupt geht würde ich echt abklären lassen. falls nicht würde ich das jetzt der Gemeinde mitteilen, denn sonst könnten die noch auf anderen Plätzen auf so Ideen kommen (hier geht sowas leider dann immer ganz schnell)...
 



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