- Erster Hund
- Casha, OEB (8)
- Zweiter Hund
- Hermann, MiniPin (7)
- Dritter Hund
- Sherin,Papillon (10)
Also.. meinem bescheidenem Wissen nach.. (Betonung auf "bescheiden")
Darf eine Gemeinde generell nur "absoluten Leinenknast" verordnen, wenn ausreiichend Freilaufflächen zur Verfügung stehen. Abgegrenzte Hundewiesen und dergleichen. Artgerechte (Hunde)Haltung und so.
Einen Privatwald einfach mal mit "einzuleinen" dürfte sicher nicht rechtens sein. Das ist ja so, als ob ich meinen Hund in den eigenen Garten nur angeleint raus lassen dürfte.
Aber wie gesagt: Laie. Mit bescheidenem Wissen.
Bei vorhandenem Rechtsschutz ist in der Regel eine hotline vorhanden, bei der man solche Fragen stellen darf. Kostenfrei.
Ich würde das Ganze aktuell in "man kann es als Gemeinde ja mal versuchen" einordnen.
Darf eine Gemeinde generell nur "absoluten Leinenknast" verordnen, wenn ausreiichend Freilaufflächen zur Verfügung stehen. Abgegrenzte Hundewiesen und dergleichen. Artgerechte (Hunde)Haltung und so.
Einen Privatwald einfach mal mit "einzuleinen" dürfte sicher nicht rechtens sein. Das ist ja so, als ob ich meinen Hund in den eigenen Garten nur angeleint raus lassen dürfte.
Aber wie gesagt: Laie. Mit bescheidenem Wissen.
Bei vorhandenem Rechtsschutz ist in der Regel eine hotline vorhanden, bei der man solche Fragen stellen darf. Kostenfrei.
Ich würde das Ganze aktuell in "man kann es als Gemeinde ja mal versuchen" einordnen.