Hey Skjoni du hast etwas von meinem 11er geschrieben? Ist das ein Ausbildungsschein oder hat das etwas mit Kleingewerbe zu tun?
Sorry ich stehe total auf dem Schlauch![]()
Jein. Sieh mal hier https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html 3, 6 und 8f. Also kurz gesagt, jeder der mit Hunden sein Geld verdient braucht eine behördliche Zulassung nach §11, deswegen 11er genannt. Also Tierheime, Tierpensionen oder Hundeschulen. Wie genau diese Zulassung erteilt wird ist von Region zu Region stark unterschiedlich und hängt natürlich auch davon ab für welchen Bereich im speziellen man die Zulassung haben möchte. Im Prinzip kann da jeder Kreis seine eigenen Anforderungen stellen, außer in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, da ist es genormt und die Prüfung läuft mit Amtstierarzt. Was genau da die Anforderungen für Pensionen sind kann ich nicht sagen, ich weiß es lediglich für Hundetrainer. Einige Ausbildungen werden direkt anerkannt und "genehmigt", bei anderen muss man noch eine zusätzliche Prüfung ablegen. (Berufs-)erfahrung qualifiziert einen auch nicht unbedingt, es geht hier vor Allem um Sachkunde und Tierschutzkonformität.
Ich denke die Frage ist damit beantwortet - müsste man beim zuständigen Amt erfragenWie verhält es sich mit dieser Ausbildung: https://www.sgd.de/kursseite/tierpsychologie-tierhaltung-tierbetreuung-tierverhaltenstherapie.html würde diese die TE vielleicht auch qualifizieren?