Ist Bulldogg Kalle ein gefährlicher Hund? PR-Artikel

Erster Hund
Jacques/FB R.I.P
Zweiter Hund
Hannibal (*10/11)
Dritter Hund
Amy / FB (*17.08.14)
Dieses Gerichtsurteil betrifft nicht nur Kalle, sondern alle OEB in NRW die nun nicht mehr einfach als "Hunde besonderer Rasse" eingestuft werden dürfen, sondern als "normal große Hunde" behandelt werden müssen.

Kann natürlich immer noch sein, dass man dort mit einer OEB zur Phänotypbestimmung vorgeladen wird und das gerade "OEBs" die nicht nach einer solchen aussehen als "Hunde besonderer Rasse" behandelt werden. Aber mit diesem Gerichtsurteil dürfen die Gemeinden nicht einfach davon ausgehen. Auf diese Gerichtsverhandlung wartet die Szene seit Monaten.
 
Danke Christine für die Aufklärung. Hätte es dieses Urteil bereits letztes Jahr um diese Zeit gegeben, dann wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nicht Hugo, die englische Bulldogge, sondern Aurora, die 4-jährige OEB bei uns eingezogen :( Vielleicht wäre dann bei uns vieles nicht so geschehen wie es leider geschehen ist. Heul... Aber die Stadt Solingen hat damals ganz klar mitgeteilt, dass eine OEB als Hund besonderer Rasse mit erhöhtem Steuersatz angemeldet werden muss.

Aber wie sagt man so schön: hätte hätte Fahrradkette....
 
Was trotzdem eine Verbesserung darstellt...
 



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