Hundehaftpflicht haftet nicht bei Hundesitter, was tun?

Mir wurde gesagt, der der Ausschluss der "gewerblichen Dritthütung" nicht bedeutet, dass man seinen Hund nicht einem Tiersitter überlassen darf bzw. dieser dann unversichert ist. Sondern nur, dass bei einem selbst keine anderen Hunde mit versichert wären.

Ja, hab ich oben ja gesagt. Du kannst eine gewerbliche Tätigkeit nicht über die Privathaftpflichtung abdecken. Die Privathaftpflicht schliesst das Gewerberisiko aus.

Aber da müsste ich wirklich nochmal meine Versicherung explizit fragen.

Ja, mach das. Sicher ist sicher.
Wenn damit "Dein" gewerbliches Risiko ausgeschlossen ist, ist das für Dich so lange Latte, wie Du eben keine gewerbliche/gewerbsmäßige Hundesitterei betreibst.


Nochmal zu dem Beispiel mit der Rentnerin/Schülerin und der Möglichkeit, dass ich dann komplett in der Haftung stehen würde.

Es gibt ja drei Varianten:

1. Ich bezahle nichts und bei einem Schaden würde meine Hundehaftpflicht greifen.

Jep. Verlass Dich aber nicht zu sehr auf diese Gefälligkeitsverhältnisse. Die Grenze zur vertraglichen Beziehung ist sehr niedrig, z.B. auch dann, wenn dieses Gefälligkeitsverhältnis regelmäßig ist und lange andauert.

2. Ich bezahle ""etwas und die Schülerin/Rentnerin würden beim Schaden angeben, dass ich etwas bezahle. Meine Hundehaftpflicht greift nicht. Nur WIESO sollte die Schülerin/Rentnerin diese Aussage an die Versicherung geben? DEN die Schülerin/Rentnerin würden neben mir AUCH MITHAFTEN! Und wenn die gar keine Versicherung haben - wovon ich mal ausgehe - dann wäre das für die ja ziemlich blöde. Oder sehe ich hier was falsch?

Jein. Grundsätzlich haften zwar Tierhüter und Tierhalter als Gesamtschuldner, der Tierhüter jedoch nur dann, wenn er/sie den Schaden schuldhaft verursacht hat, also vorsätzlich und fahrlässig gehandelt oder unterlassen hat.
Springt also der ansonsten kreuzbrave angeleinte Hund ebenso unerwartet wie plötzlich einen Passanten an und beisst den ins Bein, kann der Tierhüter nichts dafür und haftet auch nicht. Du als Halter kannst da auch nichts für, haftest aber trotzdem aufgrund der (verschuldensunabhängigen) Gefährdungshaftung.

Du solltest nicht fragen, wieso oder weshalb Mitmenschen was machen oder eben was nicht machen. Die handeln oft derart irrational, dass man es kaum glauben mag. Die Oma/Schülerin fragt jemanden, der ist das so empfiehlt. Oder die geht zur Versicherung, lässt das Formular dort ausfüllen und antwortet brav "ja, ich mach das schon 6 Monate und krieg 5 Euro die Stunde" oder oder oder.

Sicher, in der Realität spricht man sich wahrscheinlich ab. Aber das ist - bei Konflikten - nicht immer möglich.
Ausserdem kann man eine existenzielle Frage nicht zum Gegenstand irgendwelcher künftiger - dazu noch emotionaler und problematischer Absprachen machen. Denk nur mal dran, dass ein erheblicher Verkehrsunfall verursacht wurde, bei dem Dein Hund auch erheblich verletzt wurde. Der Hüter ist der Auffassung, ihn trage keine Schuld und Du siehst das aber völlig anders.



3. Ich bezahle einen gewerblichen Service und im Schadensfall müssen wir beide gesamtschuldnerisch haften.

Grundsätzlich ja, es sei denn, der Hüter hat nicht schuldhaft gehandelt oder unterlassen. Dann muss er nicht haften und ist raus.

Meine Versicherung hat zunächst folgende (falsche?) Aussage getroffen:

"Liebe Frau Cocker,

wird der Hund in eine gewerbsmäßige Betreuung abgegeben, muss der Hundesitter auch die Haftung für das Tier während der Obhut übernehmen.

Ja, muss er. Stimmt.

Sinnvollerweise hat der Hundesitter, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, eine sog. Hundesitter-Haftpflichtversicherung.

Stimmt auch, man kann sich die Police zeigen lassen. Wenn Du nicht haften musst - was Du aber im Grunde aufgrund der Gefährdungshaftung immer musst - kann Dir die Versicherung von dem Gassi-Dienst egal sein.

In dieser Konstellation brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihren Part der Haftung haben Sie abgedeckt.
Ihren Hundesitter sollten sie dahingehend frage, ob er eine geeignete Versicherung hat. Auch ein Schaden, den der Hund zum Beispiel bei einem Unfall erleidet (während der Betreuung), wäre darüber abgedeckt."

Du hast Deinen Part der Haftung durch die Hundehaftpflicht abgedeckt, die im Idealfall auch greift, wenn Du den gewerblichen Hundesitter beauftragst. Dann meldet der den Schaden seiner Versicherung und die wendet sich an Deine Versicherung und die einigen sich intern. Kann schon sein, dass z.B.10% des Schadens von denen übernommen werden, allein, weil Du einen Hund dort abgegeben hast.
Diese Gefährdungshaftung ist juristisch völlig klar, für Laien aber kaum zu verstehen. Die gehen halt immer davon aus, dass jemand "Schuld" haben muss.

Das heißt für mich wiederum, dass wenn der Hundesitter eine Versicherung hat, er ALLEINE haftet?!

Nein, Du bist als Halter eines sog. Luxustieres auch immer in der Haftung.
Und wenn Du z.B. Zahnarzt bist und der Gassi-Service kurz vor der Pleite, wendet sich der Geschädigte womöglich an Dich bzw. Deine Versicherung. Das kann der sich aussuchen.
 
Ich verstehe immer noch nicht richtig worauf der TE herauswill.
Anfangs glaubte ich, er suche einen günstigen Gassigänger.
Jetzt meine ich zu erkennen, er möchte das selber machen.
Wie dem auch sei, es wurde sehr gut von Dieter erklärt.

Ich stelle einmal diesen Fall vor, er kann so passieren.
Rudi sucht Gassigänger für Yacco.
Findet irgendwo einen entsprechenden Eintrag.
Der erste Kontakt ist recht ordentlich, der GG und sein Umfeld machen einen ordentlichen Eindruck.
Es kommt zum Vertrag.

Ein halbes Jahr läuft GG mit Yacco und bekommt monatlich 150€
Diesen Betrag kann Rudi gerade noch von seiner Rente abzweigen.
Dann passiert dem GG ein Unfall.
Yacco wird dabei verletzt, Kosten zunächst 1200€,

Zum Glück hat der GG alles ordnungsgemäß abgesichert und versichert.

Wäre dies nicht der Fall, hätte sich Rudis Freund der TA eine Forderungsabtretung geben lassen.
Und beide wären zusammen, zu ihrem gemeinsamen Freund den RE gegangen.
 
Ich verstehe immer noch nicht richtig worauf der TE herauswill.
Anfangs glaubte ich, er suche einen günstigen Gassigänger.
Jetzt meine ich zu erkennen, er möchte das selber machen.
Wie dem auch sei, es wurde sehr gut von Dieter erklärt.

Ich stelle einmal diesen Fall vor, er kann so passieren.
Rudi sucht Gassigänger für Yacco.
Findet irgendwo einen entsprechenden Eintrag.
Der erste Kontakt ist recht ordentlich, der GG und sein Umfeld machen einen ordentlichen Eindruck.
Es kommt zum Vertrag.

Ein halbes Jahr läuft GG mit Yacco und bekommt monatlich 150€
Diesen Betrag kann Rudi gerade noch von seiner Rente abzweigen.
Dann passiert dem GG ein Unfall.
Yacco wird dabei verletzt, Kosten zunächst 1200€,

Zum Glück hat der GG alles ordnungsgemäß abgesichert und versichert.

Wäre dies nicht der Fall, hätte sich Rudis Freund der TA eine Forderungsabtretung geben lassen.
Und beide wären zusammen, zu ihrem gemeinsamen Freund den RE gegangen.

Nein, es geht mir tatsächlich darum, einen Gassigänger für MEINEN Hund zu suchen. Ich möchte niemanden betreuen.

Nun habe ich einen gewerblichen Gassiservice gefunden, die Dame meinte, dass sie ein Gewerbe angemeldet hat und auch eine Betriebshaffpflicht besitzt. Sie meinte deutlich zu mir, dass sie für den Hund haftet sobald er bei ihr ist. Jedoch verfügt sie über keinen Sachkundenachweis gem. § 11 Tierschutzgesetz. Sie meinte zu mir, dass wäre eine Geldmacherei vom Staat und würde mehrere tausend Euros kosten. Angeblich gibt es eine neue Rechtsprechung, wonach ein vorheriger Ausweis "umgeschrieben" werden kann.

Sie ist auch bereit, mir ihre Police zu zeigen.
 
Jedoch verfügt sie über keinen Sachkundenachweis gem. § 11 Tierschutzgesetz.

Dem § 11 Abs. 1 TierSchG kann ich nicht entnehmen, dass sie als Gassiservice eine solche Erlaubnis braucht. Die Hundegesetze der Länder mögen da andere Regelungen - insbesondere für Listenhunde - treffen und einen Sachkundenachweis verlangen, aber nach § 11 Abs. 1 TierSchG braucht sie m.E. keine Erlaubnis.

Sie ist auch bereit, mir ihre Police zu zeigen.

Gut. Trotzdem solltest Du Dich bei Deiner Versicherung rückversichern, dass es sich bei dem Ausschluss um DEINE gewerbliche Tätigkeit handelt und Du somit ohne Bedenken den gewerblichen Gassiservice in Anspruch nehmen kannst.
 
Gut. Trotzdem solltest Du Dich bei Deiner Versicherung rückversichern, dass es sich bei dem Ausschluss um DEINE gewerbliche Tätigkeit handelt und Du somit ohne Bedenken den gewerblichen Gassiservice in Anspruch nehmen kannst.

Hallo Dieter,

ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und wieder total unterschiedliche Aussagen erhälten. Zu einem Thema waren sich aber alle einig: die gewerbliche Dritthütung (nicht meine eigene sondern wenn ich sie in gewerbliche Hände abgebe) ist NICHT mitversichert. Unsere Annahme war also richtig. Jetzt kommt es also darauf an, wie der Hundesitter versichert ist. Leider besitzt der Hundesitter jedoch keinen Sachkundenachweis gem. § 11 Tierschutzgesetz.

Zum Thema "Gefälligkeitsdienst", der über die Versicherung abgedeckt ist, habe ich ganz unterschiedliche Aussagen aus den Schadensabteilungen der Versicherungen bekommen. Die einen sagen, wenn eine Rentnerin oder Schülerin etwas "dazuverdienen", wäre noch keine gewerbliche Tätigkeit, die anderen sagen, das wäre nicht abgedeckt weil es Schwarzarbeit wäre. Also total widersprüchlich.

Mich würde deine persönliche Meinung interessieren:

Würdest du deinen Hund eher in private Hände geben (Schülerin/Rentnerin) mit dem Risiko, dass sie das nachher angibt, oder eher an einen gewerblichen Service, wo man aber ggf. gesamtschuldnerisch am Ende haftet?
 
Hallo Cocker,

das ist eine mistige Situation.
Ich würde meinen Hund nur im Notfall in fremde Hände geben und dann nur in richtige "gewerbliche" Hände.
Ich würde mir deren Versicherungspolice zeigen lassen und ggf. verlangen, dass sie für meinen Hund (ggf. auch für einen bestimmten Zeitraum - etwa Urlaub) eine Tierhüterversicherung abschliessen.
Ich weiss aus dem Pferdebereich, dass es sowas gibt, im Grunde haben Pferdebesitzer ja ein ähnliches Problem, wenn sie ihre Tiere irgendwo einstellen und der Stallbesitzer baut Mist und hat etwa keine ordentlichen Zäune oder lässt ein Tor offen oder sowas.

Vielleicht ist das auch noch ein weiterer Rechercheweg, aus rechtlicher Sicht ist es Latte, ob ein (Luxus)Pferd oder ein (Luxus)Hund einen Schaden verursacht. Gefährdungshaftung ist Gefährdungshaftung und Halter ist Halter.
Nur haben Pferdehalter die Viecher eben in der Regel nicht zu Hause im Wohnzimmer und sind an der Betreuung durch Dritte näher dran als der durchschnittliche Hundehalter.

Als gewerblicher Hundesitter braucht man nach meiner Lesart keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG.
Das wäre auch eine Erlaubnis, kein Sachkundenachweis. Den Sachkundenachweis braucht man evtl. für die Erlaubnis des Vet.-Amtes.

Deswegen sind solche Erlaubnisse auch kein Qualitätsmerkmal, obwohl viele Hundetrainer so tun. Es ist eben nur eine staatliche (Kontroll)Erlaubnis und der Nachweis eines bestimmten Mindeststandards.
Vergleich das mal mit Gaststätten. Es gibt hervorragend geführte Gaststätten/Hotels und es gibt die letzte Kaschemme. Beide haben eine Erlaubnis.

Das mag jetzt etwas korinthenkackerig rüberkommen, aber für das Verständnis der Zusammenhänge ist es schon wichtig, denke ich.
 
Hallo Cocker,

das ist eine mistige Situation.
Ich würde meinen Hund nur im Notfall in fremde Hände geben und dann nur in richtige "gewerbliche" Hände.
Ich würde mir deren Versicherungspolice zeigen lassen und ggf. verlangen, dass sie für meinen Hund (ggf. auch für einen bestimmten Zeitraum - etwa Urlaub) eine Tierhüterversicherung abschliessen.
Ich weiss aus dem Pferdebereich, dass es sowas gibt, im Grunde haben Pferdebesitzer ja ein ähnliches Problem, wenn sie ihre Tiere irgendwo einstellen und der Stallbesitzer baut Mist und hat etwa keine ordentlichen Zäune oder lässt ein Tor offen oder sowas.

Vielleicht ist das auch noch ein weiterer Rechercheweg, aus rechtlicher Sicht ist es Latte, ob ein (Luxus)Pferd oder ein (Luxus)Hund einen Schaden verursacht. Gefährdungshaftung ist Gefährdungshaftung und Halter ist Halter.
Nur haben Pferdehalter die Viecher eben in der Regel nicht zu Hause im Wohnzimmer und sind an der Betreuung durch Dritte näher dran als der durchschnittliche Hundehalter.

Als gewerblicher Hundesitter braucht man nach meiner Lesart keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG.
Das wäre auch eine Erlaubnis, kein Sachkundenachweis. Den Sachkundenachweis braucht man evtl. für die Erlaubnis des Vet.-Amtes.

Deswegen sind solche Erlaubnisse auch kein Qualitätsmerkmal, obwohl viele Hundetrainer so tun. Es ist eben nur eine staatliche (Kontroll)Erlaubnis und der Nachweis eines bestimmten Mindeststandards.
Vergleich das mal mit Gaststätten. Es gibt hervorragend geführte Gaststätten/Hotels und es gibt die letzte Kaschemme. Beide haben eine Erlaubnis.

Das mag jetzt etwas korinthenkackerig rüberkommen, aber für das Verständnis der Zusammenhänge ist es schon wichtig, denke ich.

Hallo Dieter,

danke für deine Antwort. Ich finde das gar nicht korinthenkackerig, es geht ja um ein Lebewesen, das man liebt und dem es gut gehen soll. Gleichzeitig will man sich auch absichern.

Ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die der Gassiservice hat, nicht das gleiche wie eine Tierhüterversicherung?

Die Police werde ich mir zeigen lassen. Was mir halt auch wichtig ist, dass die Gruppen nicht zu groß sind. Aber das hat ja jetzt nichts mit der Haftungsfrage zu tun.

LG
Cocker
 
danke für deine Antwort. Ich finde das gar nicht korinthenkackerig, es geht ja um ein Lebewesen, das man liebt und dem es gut gehen soll. Gleichzeitig will man sich auch absichern.

Gerne. Klar geht es um ein Lebewesen, aber auch - im schlimmsten Falle - um die eigene Existenz. Und da muss man mit den Begriffen trennscharf umgehen.

Ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die der Gassiservice hat, nicht das gleiche wie eine Tierhüterversicherung?

Im Grunde ja. Wobei das auch eine Alternative für einen benachbarten Rentner wäre. Wenn ich zu einem Gassiservice tendiere (und dabei meinen jetzigen schwierigen Hund vor dem geistigen Auge habe) muss das ja nicht für Dich gelten. Aber das schon beschriebene Restrisiko bleibt halt, siehe dazu unten.

Hast Du die Versicherung schriftlich gefragt, dass würde ich auf jeden Fall noch machen.

Ich habe heute Abend eine Veranstaltung, die sich mit Kriminalitätsverhütung im Zusammenhang mit Senioren (Enkeltrick, Telefontrick, Einbruchssicherheit) befasst. Da ist der Versicherer, der alle gemeindlichen Liegenschaften versichert hat, ebenfalls anwesend. Den frage ich mal.
 
Hast Du die Versicherung schriftlich gefragt, dass würde ich auf jeden Fall noch machen.

Ich habe heute Abend eine Veranstaltung, die sich mit Kriminalitätsverhütung im Zusammenhang mit Senioren (Enkeltrick, Telefontrick, Einbruchssicherheit) befasst. Da ist der Versicherer, der alle gemeindlichen Liegenschaften versichert hat, ebenfalls anwesend. Den frage ich mal.

Hallo Dieter,

das muss ich mir zeigen lassen.

Mein Problem ist bei den gewerblichen Gassiservices, dass die meisten in die Hundeauslaufgebiete gehen, die nicht umzäumt sind. Da vertraue ich halt einfach nicht genug in die Fähigkeit der Gassiservice. Hundekitas sind oft total überfüllt, da kann mir keiner erzählen dass alle 20 Hunde die gleiche gute Betreuung erhalten und dazu schließen die meiste jegliche Haftung aus.

Nun ja, vielleicht bin ich in dem Punkt zu kleinlich.

Ich freue mich den Tipp.

VG
Cockerspaniel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du die Versicherung schriftlich gefragt, dass würde ich auf jeden Fall noch machen.

Ich habe heute Abend eine Veranstaltung, die sich mit Kriminalitätsverhütung im Zusammenhang mit Senioren (Enkeltrick, Telefontrick, Einbruchssicherheit) befasst. Da ist der Versicherer, der alle gemeindlichen Liegenschaften versichert hat, ebenfalls anwesend. Den frage ich mal.

http://www.general-anzeiger-bonn.de...iter-bestehlen-89-Jährige-article3379699.html

Ist zweifellos Ot, aber vlt. kann Dieter etwas damit anfangen ? :danke:
 



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