Hundegenehmigung auch für "neuen" Hund erforderlich?

Liebe Tierfreunde,

es betrifft nicht mich persönlich, aber einen Bekannten von mir.

Er hatte für seinen "alten" Hund eine allgemeine Hundegenehmigung von der Hausverwaltung erhalten (vor etwa 7 Jahren) - auf spezielle Anfrage für den Kleinhund. Diesen Hund musste er vor einigen Jahren aus persönlichen Gründen jedoch abgeben. Dieser Hund wurde von seinen Eltern aufgenommen, wo es ihm auch sehr gut geht.

Nun hatte er sich vor etwa 1 1/2 Jahr einen weiteren Hund geholt, den er nun auch auf Arbeit mitnehmen kann (darauf hat er geachtet, das war für ihn eine Voraussetzung).

Für diesen "neuen" Hund hat er jedoch nie nach einer Genehmigung bei der Hausverwaltung gefragt, weil er meinte, dass er eine allgemeine Genehmigung ja bereits erhalten hat.

Ist da er im Recht? Er hat jetzt natürlich Angst, nochmal zu fragen, und dann eine Ablehnung zu erhalten.

Was würdet ihr ihm raten zu tun?

P.S. Es handelt sich bei beiden Hunden um eine ähnliche Rasse.

LG
Cockerspaniel
 
Hat er diese Genehmigung schriftlich? Wenn die allgemein gehalten ist, dann ist eine erneute Nachfrage im Prinzip unnötig.
Grundsätzlich kann man aber sowieso die Hundehaltung nicht mehr so einfach verbieten. Vor allem dann nicht, wenn der Hund jetzt schon 1 1/2 Jahre niemand negativ aufgefallen ist.
 
Mich würde auch interessieren, wie die Erlaubnis konkret formuliert ist.
In unserer steht explizit drin, dass sie für diesen einen Hund gilt. Wenn wir uns einen neuen holen, brauchen wir eine neue Erlaubnis.
Ich denke aber auch, wenn es 1,5 Jahre lang keine Probleme gab, dann stehen die Chancen doch gut.
 
Ich würde ihm raten, der Verwaltung die neue Situation zu melden.
Vlt. So:Teile ich ihnen mit, das sich die Hundehaltung wie folgt geändert hat.
Neuer Hund. Name und Rasse.

Ist der Hund ungefähr gleichartig wie der genehmigte dürfte erkeine Probleme bekommen.
Ich glaube nicht, das die Verwaltung mehr wissen will.

Würde dieser Aenderungsanzeige eine Kopie, der Hunde Haftpflicht beifügen.( des aktuellen Hundes Mit neuerem Datum)

Meine Verwaltung wollte fiese beim Einzug haben.

Ist der Neue kein Listenhund, dürfte es keine großen Probleme geben.

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Mich würde auch interessieren, wie die Erlaubnis konkret formuliert ist.
In unserer steht explizit drin, dass sie für diesen einen Hund gilt. Wenn wir uns einen neuen holen, brauchen wir eine neue Erlaubnis.
Ich denke aber auch, wenn es 1,5 Jahre lang keine Probleme gab, dann stehen die Chancen doch gut.
Das steht bei mir auch.
Auch muß, bei Bedarf, ein zweiter Hund, genehmigt werden.

Für einen Neuen oder anderen Hund, bedarf es ebenfalls einer Genehmigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es.



Ich würde ihm raten, nichts zu tun und vor allen Dingen keine sprichwörtlich schlafenden Hunde zu wecken.
Also auch wenn es " herauskommen sollte " was ich eigentlich selber nicht so recht glaube.
Sich einfach " blöd " stellen ( ich habe gedacht, gilt auch für diesen, Hund, der ist doch genau so groß ?):zwinkern2:
 
Danke für die vielen Tipps!

Konkret steht wohl laut meinem Bekannten sinngemäß folgendes drin "wir genehmigen Ihnen die Hundehaltung - außer Listenhunde - unter den Voraussetzungen..." und dann wird halt angeführt, dass auf Sauberkeit geachtet werden muss und keiner belästigt werden soll etc.

Ich denke auch, dass er jetzt einfach nichts tun sollte.

Danke!
 



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