Hundebiss und Konsequenzen

Erster Hund
Hermes / Whippet (9)
Zweiter Hund
En-Lil / Whippet (4)
Vielleicht kennt sich ja von euch jemand damit aus.
Gesetzt der Fall, man wird von einem Hund gebissen und muss die Wunde medizinisch versorgen lassen.
Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die Krankenkasse wissen wollte, um welchen Hund es sich handelte.

Wenn man das aber angibt, hat es nicht auch Konsequenzen für den Hund? Ggf Einstufung als gefährlich oder so.
Wenn man das aber nicht möchte, hat man dann überhaupt eine Möglichkeit, außer sich einfach nicht behandeln zu lassen?
 
Ich kenne mich nicht gesichert aus.. aber 😉

wahrscheinlich (Annahme!) kommt es auch darauf an, ob der Hund willentlich den Menschen verletzt hat.. oder ob es im Eifer des Gefechtes passiert ist. Sprich: zwei Hunde kabbeln sich und ich gehe dazwischen.
Oder meinetwegen versuche ich, dem Hund XY aus dem Maul zu nehmen und der greift nach...
Und mit Sicherheit kommt es auch auf die Art der Verletzung an.

Ich meine ein kleiner Cut mit einem blauen Fleck ist was anderes, als hätte mir der Hund den halben Unterschenkel zerlegt.
 
Wenn man das aber nicht möchte, hat man dann überhaupt eine Möglichkeit, außer sich einfach nicht behandeln zu lassen?
Klar, man kann sagen, dass man es nicht weiß. Punkt.

Ich glaube sie fragen, um versicherungsrechtliche Fragen zu klären. Der Hundehalter haftet sicher in der Regel und muss für die Behandlung aufkommen (bzw. seine Hundehaftpflicht).

Denke nicht, dass es automatisch zu einer Einstufung des Hundes kommt, solange hier nicht der Geschädigte entsprechendes in die Wege leitet.
 
Klar, man kann sagen, dass man es nicht weiß. Punkt.
Ein glaubwürdiges Vereinsmitglied wurde mal vom Rottweiler des Bruders gebissen und hat gesagt der Hund wäre unbekannt,.
Da hat die Versicherung wohl so lange und vehement nachgehakt, bis sie eingeknickt sind.

Es gibt halt Bundesländer, da gilt ein Hund als gefährlich, wenn er einen Menschen riskant anspringt. Unabhängig von der Intention. Drum hab ich mich das gefragt
 
Ein glaubwürdiges Vereinsmitglied wurde mal vom Rottweiler des Bruders gebissen und hat gesagt der Hund wäre unbekannt,.
Da hat die Versicherung wohl so lange und vehement nachgehakt, bis sie eingeknickt sind.
Klar, die Versicherung will ja auch, dass eine andere Versicherung zahlen muss. Ich würde definitiv knallhart bei „Weiß ich nicht“ bleiben und mich nicht weiter belästigen lassen. (Also wenn ich den Hund schützen wollen würde weil ich selbst schuld war oder oder...)
 
Also Luke sich in meinem Oberschenkel verbissen hatte, haben die mich im Krankenhaus nicht gefragt was das für ein Hund war. Von der Krankenkasse kam auch nichts. Das war ja schon ziemlich ordentlich und sehr sehr viel Glück laut der Notfallärztin.

Meinen Dad und meine Sis hat er ja auch mal erwischt aber beides Male waren es nur sehr oberflächliche Kratzer die man kaum gesehen hat (ich hatte schon tiefere Kratzer vom Luke beim knuddeln 😅 ) der sich nur bei meinem Paps zu einer Blutvergiftung verschlimmert hat. Auch da wurde er bzw. meine Sis nicht gefragt.

Ich wüsste auch nicht was die im Fall der Fälle mit Luke anstellen würden. Er beißt ja nicht um sich er hat halt Anfälle und wenn man zu doof ist sich dann von seinen Zähnen fern zu halten (oder ihn halt lieb genug hat und verhindern will das er sich während des Anfalls weh tut)....
 
Vielleicht kennt sich ja von euch jemand damit aus.
Gesetzt der Fall, man wird von einem Hund gebissen und muss die Wunde medizinisch versorgen lassen.
Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass die Krankenkasse wissen wollte, um welchen Hund es sich handelte.

Wenn man das aber angibt, hat es nicht auch Konsequenzen für den Hund? Ggf Einstufung als gefährlich oder so.
Wenn man das aber nicht möchte, hat man dann überhaupt eine Möglichkeit, außer sich einfach nicht behandeln zu lassen?

Ich glaube, für den Hund hat das nur Konsequenzen, wenn der Gebissene Anzeige erstattet. Dann geht das u.U. seinen behördlichen Gang mit Bußgeld, Auflagen usw.

Die Krankenkassen wollen sich in solchen Fällen nur Geld für die Behandlung/Krankengeld zurückholen. Die erstatten keine Anzeige bei der Polizei.
 
Dürften sie überhaupt? Erstreckt sich die ärztliche Schweigepflicht nicht bis zur Krankenkasse? Über Krankheit und Behandlung haben sie ja auch alle möglichen Daten, die sie (hoffentlich) auch nicht weitergeben (dürfen)...
 
Dürften sie überhaupt? Erstreckt sich die ärztliche Schweigepflicht nicht bis zur Krankenkasse? Über Krankheit und Behandlung haben sie ja auch alle möglichen Daten, die sie (hoffentlich) auch nicht weitergeben (dürfen)...

Auf dem Schein, den die KK zugestellt bekommt ist eine ICD Code. Die KK weiß also sehr wohl, welche "Erkrankung" sie da gerade bezahlt.
 
Genau das habe ich gemeint - die Krankenkasse weiss "alles", sollte es nach meinen Gefühl aber nicht weitergeben dürfen.
 



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