Hunde reißen trächtiges Reh

Besonderes interessant für die User hier, die ihre Hunde trotz Brut- und Setzzeit gerne offline laufen lassen.


Mainz (VG) – Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat entschieden, dass die Stadt Worms zu Recht zwei Schäferhunde, die ein trächtiges Reh gehetzt und gerissen haben, unter Anordnung des Sofortvollzugs als gefährliche Hunde eingestuft hat.
[...]Die Stadt Worms stufte per Bescheid und unter Anordnung des Sofortvollzugs die Hunde als gefährliche Hunde ein und ordnete außerdem an, dass die Tiere nur noch getrennt und an der Leine sowie mit Maulkorb versehen ausgeführt werden dürfen. Zudem gab sie der Tierhalterin auf, eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen.[...]



Der ganze Artikel:

Hunde reissen trächtiges Reh

Lieber also zwei Mal überlegen, ob man den Hund laufen lässt ... es gibt Gemeinden, die nehmen das sehr streng ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns im Ort gibt es auch so einen Fall. Da ist der Hund irgendwie durch den Zaun im Wildpark. Das Reh war auch trächtig.
Die Halter haben 2 Hunde und dürfen nur getrennt, den Rehreisser angeleint, spazieren gehen.
Die Besitzerin macht beides aber nicht und der Besitzer (ein alter Mann) geht zwar einzeln, hat aber den Rehreisser, der zusätzlich noch Agro gegen Hunde ist, an einer Flexi.
Das Problem: Er kann den Hund kaum halten (ist glaub ich ein Bouvier) und drückt die Flexi erst auf Stop, wenn der Hund schon über die Straße ist und aufgebäumt geifernd 1/2 Meter vor dir und deinem Hund in der Leine hängt.
 
auch wenn`s mir um die hunde leid tut ist das urteil absolut korrekt!
 
Das Urteil ist in jedem Fall so korrekt. Und ich finde, das hat hier gar nichts mit Brut- und Setzzeit zu tun, sondern mit dem Verhalten der Hunde.
Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit darf ein Spaziergang so nicht enden. Dafür hat der Halter bzw die Halterin zu sorgen.
 
Ich finde es nicht ganz korrekt.
Ein Hund, der seinem Jagdinstinkt nachkommt ist nicht per se gefährlich, sondern lediglich ein Hund.
Zumal sich mir nicht erschließt inwieweit ein Maulkorb in diesem Fall nötig ist.
 
Ein Hund, der seinem Jagdinstinkt nachkommt ist nicht per se gefährlich, sondern lediglich ein Hund.
Zumal sich mir nicht erschließt inwieweit ein Maulkorb in diesem Fall nötig ist.

Er ist - oder gilt - als gefährlich im Sinne der Gefahrhundegesetze der Bundesländer.
Am Beispiel Schleswig-Holstein: § 3 Abs. 3 Nr. 5 GefHG

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...odoc=yes&doc.id=jlr-GefHGSH2005pP3#focuspoint

Inwieweit die Maulkorbpflicht bei einem angeleinten Hund in diesem Fall sinnhaft sein soll, erschliesst sich mir auch nicht.
Ich denke allerdings, dass das Gefahrhundegesetzes des Bundeslandes Leinen- und Maulkorbpflicht (zunächst) zusamen als Rechtsfolge vorsieht. Evtl. kann der Halter dem Hund den Maulkorb durch einen Wesenstest ersparen und hat diesen nicht oder noch nicht abgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte keineswegs die Richtigkeit des Urteils bezüglich der Gefährlichkeit in Frage stellen.
Mein Post bezog sich viel mehr auf mein persönliches Empfinden dazu.
 
Natürlich ist ein Hund, der jagt, nicht per se gefährlich. Aber als Halter hast du dafür zu sorgen, dass der Hund kein Wild reisst. Punkt Ende Aus.

Nen Wesenstest kann die Dame in jedem Fall machen.
 
Wenn die Hunde diesen bestehen, sind sie dann von Leinenpflicht und Maulkorb befreit?
 



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