...dass man wenn Gefahr für Leib und Leben, auch das eines Tieres naheliegt. Dann sollte man das Autofenster zerstören dürfen.
Darfst Du auch - aber erst dann.
Es muss eine absolute Notfallsituation vorliegen, im Idealfall sind Zeugen vorhanden (vorher die Namen und Anschriften notieren), die bestätigen, dass das Tier eine bestimmte Zeit im Auto war, stark hechelte und etwa die Scheiben innen schon beschlagen waren.
Ansonsten alle relevanten Dinge aufschreiben, Ort, Datum, Uhrzeit, Schattenwurf, Sonnenstand und genauen Standort des PKW. Beweisfoto wenn irgend möglich machen.
Im Idealfall ist auch ein TA vor Ort, der nach der Befreiung des Hundes eine erste Untersuchung vornimmt.
Und man muss zumutbar versucht haben, den Hundehalter zu finden - den etwa im nächsten Supermarkt ausrufen lassen, in die benachbarten Geschäfte schauen oder ähnliches.
Vorsichtshalber gegen den Halter/Fahrer des PKW Strafanzeige wegen Tierquälerei stellen. Jedenfalls bevor der eine Strafanzeige wegen (vorsätzlicher) Sachbeschädigung stellt.
Die Polizei, Feuerwehr oder die Ordnungsbehörde anrufen ist immer der bessere Weg und nur, wenn die nicht kommen, sollte man zur Selbsthilfe greifen.
Für "ich wollte dem armen Hund helfen" bekommt man bei unzulässigem und rechtswidrigem Vorgehen vor Gericht schlichtweg nichts. Gut gemeint ist oft schlecht gemacht.
Wenn es irgendwie geht, sollte man solche Aktionen den Behörden überlassen.