Hund stirbt im heißen Auto

...dass man wenn Gefahr für Leib und Leben, auch das eines Tieres naheliegt. Dann sollte man das Autofenster zerstören dürfen.

Darfst Du auch - aber erst dann.
Es muss eine absolute Notfallsituation vorliegen, im Idealfall sind Zeugen vorhanden (vorher die Namen und Anschriften notieren), die bestätigen, dass das Tier eine bestimmte Zeit im Auto war, stark hechelte und etwa die Scheiben innen schon beschlagen waren.

Ansonsten alle relevanten Dinge aufschreiben, Ort, Datum, Uhrzeit, Schattenwurf, Sonnenstand und genauen Standort des PKW. Beweisfoto wenn irgend möglich machen.

Im Idealfall ist auch ein TA vor Ort, der nach der Befreiung des Hundes eine erste Untersuchung vornimmt.

Und man muss zumutbar versucht haben, den Hundehalter zu finden - den etwa im nächsten Supermarkt ausrufen lassen, in die benachbarten Geschäfte schauen oder ähnliches.

Vorsichtshalber gegen den Halter/Fahrer des PKW Strafanzeige wegen Tierquälerei stellen. Jedenfalls bevor der eine Strafanzeige wegen (vorsätzlicher) Sachbeschädigung stellt.

Die Polizei, Feuerwehr oder die Ordnungsbehörde anrufen ist immer der bessere Weg und nur, wenn die nicht kommen, sollte man zur Selbsthilfe greifen.

Für "ich wollte dem armen Hund helfen" bekommt man bei unzulässigem und rechtswidrigem Vorgehen vor Gericht schlichtweg nichts. Gut gemeint ist oft schlecht gemacht.
Wenn es irgendwie geht, sollte man solche Aktionen den Behörden überlassen.
 
Och, ich habe heute mittag auf dem Parkplatz vor dem Drogeriemarkt sogar ein Baby im Auto weinen gehört. Das Fenster war zwar einen Spalt geöffnet aber es war sonst niemand im Auto.

Während ich meinen Hund erst nachhause gebracht habe, um dann extra nochmal loszufahren, lassen andere ihre Kinder im Auto schmoren.

warum hast du nicht gleich die polizei gerufen ??????
 
@Dieter
Es mag ja alles richtig sein, damit ich als Nothelfer rechtlich abgesichert bin.
Glaub mir, das ist mir in dem Moment Scheixx egal, wenn ich einen Hund oder ein Kind in einem Auto sehe, bei Hitze und geschlossenen Fenstern.
Ich warte keine 5 Min. mehr bis vlt. Jemand kommt, denn ich weiß nicht wie lange der schon da drin hockt.
Ich Schlag eine Scheibe ein und dann informieren ich und sammeln Daten!
Diese Reihenfolge erscheint MIR wichtiger , als meinen eigenen Hintern bei einer Nothilfe ( auch wenn es nur eine " angenommene Nothilfe ist ) zu retten.
Die Kosten wäre ich bereit unter Vorbehalt zunächst zu zahlen.
Einen Gegenstand zum einschlagen findet sich immer.
In meinem Auto habe ich sowas ständig dabei.

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Auszug aus einem Zitat von Plsnrt Hund.


"
Wenn die Situation so dringend ist, dass der Hundebesitzer oder die Polizei / Feuerwehr nicht mehr rechtzeitig eintreffen würden, so darf man den Hund auch selbst befreien. Wichtig ist in dieser Hinsicht, dass einerseits möglichst wenig Schaden am Fahrzeug entsteht und andererseits stehts die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Sollte das Aufbrechen/Einschlagen notwendig sein, so dokumentieren sie den Vorfall durch Fotos/Video genau und notieren sie sich Telefonnummern und Adressen der anwesenden Zeugen.
Schließlich gilt es aber noch darauf hinzuweisen, dass die Rettung des Tieres nicht nur im Interesse des Tieres selbst sondern auch im jenem des Tierhalters steht. Um Hitzeschläge bei Tieren aber von Vornherein zu verhindern, müssen sich alle Tierhalter diesem Problem und Ihrer Verantwortung bewusst sein. Anschließend ist jedenfalls die Polizei über den Vorfall zu informieren."


Genau so sehe ich das auch bzw. wäre meine Vorgehensweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber was ist, wenn dann die Gegenseite etwa eine andere Zeitangabe macht, zum Beispiel 20 Sekunden Parkscheinautomat und ein Arzt oder sonstiger Sachverständigr sagt, dass keine Gefahr im Raum stand ? Muss man dann den kompletten Einsatz und das Ersatzteil bezahlen ?

Wenn ein Arzt oder sonstiger Sachverständiger sagt, dass keine Gefahr bestand, ist es ja richtig, wenn man den Schaden bezahlen muss.
Wäre ja noch schöner, wenn jeder Hinz und Kunz mein Autofenster einschlagen könnte, um einen Hund zu "retten", der gar nicht gerettet werden muss.
 
2::Deswegen alle Beweise sichern
Es macht doch Einen Unterschied, ob das Auto beim Bäcker auf dem Parkplatz oder z.B . bei IKEA steht.
@hanca
Ich würde dir zunächst die Scheibe bezahlen/ unter Vorbehalt.

Und diese Summe auf dem Rechtsweg von dir einfordern.
@Lisette
Eibe strafbare Handlung begehst du auf jeden Fall nicht, bzw. wird nicht so ausgelegt.
Im Gegenteil, du achtest ja darauf, das vermutliche Eigentum des ebenfalls vermutlichen Autohalters zu schützen.


Es kann ja sein, das Fahrzeug ist nur geliehen ebenso sind Hund Kind nur in seiner Obhut.


Aus diesem Grund kann es sein, daß der Schaden erst einmal gon mir bezahlt werden mus.
Ist bei dem Verursacher " nichts zu holen " hab ich Pech gehabt.
Die paar hubder € , für das Fenster, gebe ich gerne fuer den Tierschutz.
Bin mir sicher, das bekomme ich wieder.
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne keinen Fall, wo ein Passant an einem Auto vorbeiging, und nach 20 Sek die Scheibe eingeschlagen hat, wenn ein Hund offensichtlich munter im Auto hockt. Man bleibt ja erstmal stehen, und schaut sich die Sachlage an.

Wenn ich jedoch ein Baby, Kind, Tier im Auto sehe, dem es offensichtlich nicht gut geht, (wenn ein Kind augenscheinlich "nur" ruhig schläft wäre das für mich auch ein Grund!) suche ich nicht erst nach dem Fahrzeughalter. Dann ruf ich die Polizei und haue in der Zeit die Scheibe selber ein!

Wenn sich im Nachhinein rausstellen sollte, dass doch alles nur halb so wild war, zahl ich halt den Schaden. Kann aber dann abends beruhigt in's Bett gehn mit dem Gedanken, nicht dumm rumgestanden zu haben, falls es doch nicht so "harmlos" gewesen wäre.

Und mal davon abgesehen, hat man Babys/Kinder nicht allein im Auto sitzen zu lassen, nie! Meine nehme ich immer mit, auch wenn ich nur drei Brötchen kaufe, was ich,wenn es um Kurzminutengänge geht mit dem Hund nicht machen würde (bei steigenden Temperaturen erledige ich dann meine Einkäufe eben ohne Hund im Auto).
 
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An eurer Stelle würde ich erst mal schauen, ob das Auto nicht offen ist, bevor ich daran denken würde, die Scheiben einzuschlagen.
Ich selbst verschließe das Auto nicht, wenn die Hunde drin sind.

Das ist natürlich auch einfach gesagt "Scheibe einschlagen"
Und wie macht ihr es dann, dass weder Kind noch Hund dabei verletzt wird?
 
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Ich finde ja schon das man grad bei einem Hund deutlich sieht ob er in Gefahr ist oder nicht. Zumal es bei bestimmten Temperaturen IMMER gefährlich ist, selbst wenn es nur 10 min sind. Auch jetzt bei den Temperaturen habe ich meinen Hund schon nichtmal mehr die 5 min im Auto gelassen wo ich die Kleine aus der Kita geholt hab.

& bei Kindern sollte man schon gar nicht überlegen. Grad Säuglinge haben nichts allein im Auto zu suchen. Egal ob eine Minute oder 10. Da würde ich auch sofort handeln! Und vorallem auch die Polizei rufen.

Miwok ich würde ein anderes Fenster aufschlagen als das, wo der Hund/Kind sitzt. Und dann so die Türen öffnen.

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An eurer Stelle würde ich erst mal schauen, ob das Auto nicht offen ist, bevor ich daran denken würde, die Scheiben einzuschlagen.
Ich selbst verschließe das Auto nicht, wenn die Hunde drin sind.

Das ist natürlich auch einfach gesagt "Scheibe einschlagen"
Und wie macht ihr es dann, dass weder Kind noch Hund dabei
verletzt wird?

Allein aus Reflex versucht denke ich jeder, erstmal zu schauen ob Tür/Kofferraum unverschlossen sind. Das extra zu erwähnen fand
ich unnötig.

Desweiteren ist mir eine evtl aus meinem Handeln heraus resultierende Schnittverletzung im Gesicht von Kind/Hund in dem Moment herzlich egal, wenn es wirklich kritisch um den Zustand der eingeschlossenen steht.
 
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Ich würde in so einem Fall immer die Polizei rufen und nicht selbst irgendwelche Scheiben einschlagen. Die Beamten kommen in solch einer Angelegenheit relativ zügig, egal ob Kind oder Hund im Auto ist.

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Was hast du unternommen, als du das allein im Auto sitzende und schreiende Baby bemerkt hast? Gehandelt, oder nur gedacht "wie kann man nur..."??

Als ich nach zehn Minuten aus dem DM zurückkam war das Auto weg. Ansonsten hätte ich die Polizei gerufen.
 



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