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§ 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. (…)
(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. (…)
Ich will nur mal kurz anmerken, dass ungeimpfte Welpen weniger von seriösen Vereinen aus dem Ausland nach DE kommen, sondern eher von illegalen Welpenhändlern und unseriösen Vereinen. Guter und seriöser ATS impft alle Welpen und Hunde vor Einrise. Nur damit hier jetzt nicht die ganze Zeit gebasht und dabei außer Acht gelassen wird, dass die Vielzahl an Menschen, die immer noch über eBay etc. Welpen kauft und damit illegale Vermehrer unterstützt, auch in Kauf nehmen, kranke und ungeimpfte Tiere zu übernehmen.Deutschland war mal tollwutfrei. Dann kamen Welpen aus dem Auslandstierschutz mit gefälschten Papieren...
Außerdem frage ich mich, wie ein Land mit so langen Landgrenzen tollwutfrei sein kann: Frankreich ist nicht vollständig tollwutfrei und die Länder im Osten auch nicht alle.
@Bananenhamster ich denke für uns ist auch §9 relevant
Umso wichtiger das Deutschland seinen Status als Tollwutfrei behalten kann, was nur dank guter Impfqoute bei Haus- und Wildtieren erreicht werden konnte und erhalten werden kann.
@Hermann Menschen werden nicht vorsorglich gegen Tollwut geimpft.
Umso wichtiger das Deutschland seinen Status als Tollwutfrei behalten kann, was nur dank guter Impfqoute bei Haus- und Wildtieren erreicht werden konnte und erhalten werden kann.