Hund gepfändet

http://www.die-glocke.de/lokalnachr...z75lCc6TzFhiGJ6V9TU-L9CLwFHlljcPIvRKwb5tLKcjQ

Die Geschichte ist für mich wenig glaubhaft, nach § 811c ZPO sind Haustiere - jedenfalls wenn sie keinen hohen Wert haben - unpfändbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/...nCYdnD5yqx4U9RqUFaKGpXPjJtI_DyC4_OKrKcp6DgFyo

Und laut Bericht der Glocke wollten die auch noch den Rollstuhl des querschnittgelähmten Ehemannes pfänden.

Behörden können viel Mist bauen und die Frau ist mit Sicherheit nicht die verfolgte Unschuld, mit der sie sich darstellt.
Aber sowas - das glaube ich nicht.
 
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres(was immer das bedeutet) zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde(o_Oo_Oo_O), die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Hier hat nicht nur der Amtsschimmel laut gewiehert:mad: Vereinfacht betrachtet, hat sich ein übergenauer Korinthenkacker über alle Vernunft hinweg gesetzt und sah seine kleine Stadt in der Insolvenz wenn die ausstehenden Forderungen nicht irgendwie ins Finanzsäckel kommen!
 
Hm irgendwoher habe ich auch schon mal gehört, dass Hunde gepfändet werden können, wenn es zum Beispiel um eine Hundezucht geht. Wie du schon geschrieben hast, haben diese dann ja einen gewissen Wert, falls sie ausgestellt wurden usw.
Aber hier handelt es sich ja nur um einen privat gehaltenen Mops....

Das mit dem Rollstuhl finde ich ja schon sehr übertrieben... sowas geht doch nicht o_O

Auch alles andere finde ich ja sehr merkwürdig... "plötzlich eine Gerichtsvollzieherin vor der Tür"
:D:D na ja die Dame hatte sicherlich genügend Zeit sich um die Schulden zu kümmern! Aussetzen geht halt nun mal nicht :rolleyes:
 
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll. Vielleicht erfahren wir noch, was die Ermittlungen bringen.
 
Hm irgendwoher habe ich auch schon mal gehört, dass Hunde gepfändet werden können, wenn es zum Beispiel um eine Hundezucht geht. Wie du schon geschrieben hast, haben diese dann ja einen gewissen Wert, falls sie ausgestellt wurden usw.
Aber hier handelt es sich ja nur um einen privat gehaltenen Mops....

Ein hoch ausgebildeter Deutsch-Drahthaar, der als Deckrüde zugelassen ist und erste vielversprechende Nachzucht aufweisen kann, hat einen Wert von ca. 15.000,-- €.
Und dann steht der Eigentümer in der Tür, grinst sich eins und verweist auf den Pfändungsschutz seines Haustieres. Während der Gläubiger vielleicht nicht weiss, wie er nächsten Monat die Löhne für seine 2 Mitarbeiter zahlen soll.

"Normale" Haustiere ohne besonderen Wert sind - zu Recht - vor Pfändung geschützt.

Das mit dem Rollstuhl finde ich ja schon sehr übertrieben... sowas geht doch nicht o_O

Auch alles andere finde ich ja sehr merkwürdig... "plötzlich eine Gerichtsvollzieherin vor der Tür"
:D:D na ja die Dame hatte sicherlich genügend Zeit sich um die Schulden zu kümmern! Aussetzen geht halt nun mal nicht :rolleyes:

Auf die Idee käme nicht mal ein übergenauer Korinthenkacker. Es sei denn, es gäbe die wenig wahrscheinliche Möglichkeit, dass der Ehemann 4 Rollstühle besitzt.

Und vor der Vollstreckung gibt es immer eine oder mehrere Mahnungen es gibt schon nicht wenige Bürger, die Zahlungen an die Kommune oder an den Staat als persönliche Beleidigung auffassen. Und die ganz große Welle machen, wenn die Schraube mal angedreht wird. Wobei ich damit nicht diesen Fall meine.
 
Da gab es aber doch auch bei Zuchttieren die Möglichkeit, dass sie aus bestimmten Gründen nicht gepfändet werden dürfen...

Ich finde das Zrteil nicht, in dem Fall waren es zwei seltene Ara‘s die beim Besitzer blieben. Dieser hatte sich darauf berufen, dass die beiden Ara‘s so auf ihn geprägt seinen, dass sie woanders vermutlich eingehen würden...
Ähnliches könnte ich mir auch bei einem Zuchthund vorstellen, oder?!
 
Auch wertvolle Haustiere dürfen nicht ohne weiteres gepfändet werden, nur mit Erlaubnis des Vollstreckungsgerichts - § 811c Abs. 2 ZPO.

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811c.html

Und das hat eben verschiedene Belange gegeneinander abzuwägen.
Und wenn jemand nachweisen oder jedenfalls glaubhaft machen kann, dass Aspekte des Tierschutzes in besonderen Maße zu berücksichtigen sind, hat er auch Aussichten, Pfändungsschutz bekommen zu können.
Was natürlich auf Seiten des Gläubigers auf wenig Verständnis stößt.
 
Wer bestimmt denn den Wert?
Der Gerichtsvollzieher?
Woher weis der denn wieviel ein Hund wert ist?
 



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