Großes Problem :(

Hallo liebe Fellfreunde,

ich habe da ein Problem welches ich euch kurz erläutern möchte:

Ich habe letztes Jahr im November eine kleine Hündin erworben. Diesen Monat wird sie 1 Jahr alt.
Es gibt einen Kaufvertrag in dem aber lediglich die Namen des Verkäufers/Käufers, die Verkaufssumme und eine kurze Beschreibung des Welpen steht. Es wurde nicht schriftlich vereinbart was passiert wenn der Hund , aus welchen Gründen auch immer abgegeben werden muss. Es wurde lediglich von der Verkäuferin gesagt das Sie wünscht, das der Hund dann zu Ihr zurück kommt.
Nun könnte vlt der Fall eintreten das der Hund abgegeben werden muss :( .... da ich aber nicht möchte das meine kleine dann zu den Verkäufern zurück geht ,drohen diese mir nun mit einen Anwalt sollte ich die kleine anderweitig abgeben.
Auch noch zu erwähnen ist, das die Verkäuferin im Kaufvertrag zwar Ihren Vornamen, jedoch den Nachnamen des Freundes genutzt hat.

Kann mir jmd sagen mit welchen konsequenten ich vlt rechnen muss, sollte der Fall eintreten und welche Rechte und Pflichten ich habe??!!

Danke für eure Zeit :)
 
"Lale1987, post: 1056541, member: 20027"]

Es gibt einen Kaufvertrag in dem aber lediglich die Namen des Verkäufers/Käufers, die Verkaufssumme und eine kurze Beschreibung des Welpen steht. Es wurde nicht schriftlich vereinbart was passiert wenn der Hund , aus welchen Gründen auch immer abgegeben werden muss. Es wurde lediglich von der Verkäuferin gesagt das Sie wünscht, das der Hund dann zu Ihr zurück kommt.

Nun könnte vlt der Fall eintreten das der Hund abgegeben werden muss :( .... da ich aber nicht möchte das meine kleine dann zu den Verkäufern zurück geht ,drohen diese mir nun mit einen Anwalt sollte ich die kleine anderweitig abgeben.
Die können drohen, wie sie wollen. Es steht nichts im Vertrag. Es ist schön, wenn sie den Hund zurück nehmen, Du bist aber nicht verpflichtet ihnen den Hund zu verkaufen.
Auch noch zu erwähnen ist, das die Verkäuferin im Kaufvertrag zwar Ihren Vornamen, jedoch den Nachnamen des Freundes genutzt hat.
In meinen Augen ist es Urkundenfälschung. Damit ist der Vertrag so wie so hinfällig. Sie werden sich also hüten zum Anwalt zu gehen.
Kann mir jmd sagen mit welchen konsequenten ich vlt rechnen muss, sollte der Fall eintreten und welche Rechte und Pflichten ich habe??!!

Für Dich keine Konsequenzen. Such für den Hund in aller Ruhe einen neuen Besitzer und lass Dich nicht verrückt machen.
 
Hallo Foxymaus,

vielen Dank für deine Antwort. Das beruhigt mich nun doch schon etwas.
Ich habe mir das schon gedacht, aber Gedanken macht man sich ja trotzdem.
 
Ich habe 8 Jahre Katzen gezüchtet, und natürlich gab es bei mir einen Vertrag.
Darin war eine Klausel, das ich mir das Vorkaufsrecht bei behalte, im Falle einer Abgabe.
Ansonsten ist es richtig, was @foxymaus Dir schon schrieb.
Man kann in Verträge rein schreiben, was man möchte, ob sie immer gerichtlich durchsetzbar sind ?
In Deinem Fall hast Du meiner Meinung nach überhaupt nichts zu befürchten.
Ist natürlich schade, das Du den Hund evtl. abgeben musst.
 
Hallo Schnuti,

danke für deine Antwort.
Die Verkäuferin versteift sich nun darauf , das es ein mündlicher Vertrag war ( indem Sie sagte, das die kleine dann zu Ihr zurück kommt) . Ich sehe das nicht als Vertrag.
 
Na ja, eine Züchterin ist sie ja nicht. Wäre sie eine, hätte sie keinen nichtssagenden Vertrag aufgesetzt (fertige Verträge gibt es im Zuchtverein) und schon garnicht die Unterschrift gefälscht. Möglich, dass sie den Hund nun kostenlos von Dir zurück nimmt und ihn dann weiter verkauft. Sie hätte dann den Kaufpreis doppelt eingenommen. Würde ihr etwas am Hund liegen, würde sie bei der Vermittlung helfen. Dann würde sie aber leer ausgehen. Einem Züchter (also Hund mit Papiere) hätte ich über den geplanten Verkauf (Vorkaufsrecht) informiert, einen Vermehrer oder Möchtegernzüchter, der nicht mal in der Lage ist, einen richtigen Vertrag aufzusetzen ganz sicher nicht. Ich denke mir, dass Du sicher einen triftigen Grund haben wirst, warum der Hund nicht wieder zurück gehen soll. Also, laß Dich nicht ins Boxhorn jagen. Sie kann dir nichts.
 
Wenn das im Vertrag nicht drin steht, dann soll Dir die Verkäuferin drohen wie sie will! Du bist zu nichts verpflichtet! Es ist ein Kaufvertrag (noch dazu mit falschen Angaben ihrerseits!) und damit hat sie dann nichts mehr mit der "Ware" zu tun. Allerdings stellt sich mir die Frage: wie hat sie davon erfahren, daß Du den Hund evtl abgeben mußt? Ich würde mit ihr gar nicht mehr kommunizieren. Ende.
 
Wir hatten in den letzten Monaten ein gutes Verhältnis und haben uns auch ab und zu gesehen . Als ich ihr dann sagte das es vlt dazu kommt , zeigte sie ihr wahres Gesicht.
Bin sehr enttäuscht das sie jetzt so reagiert und mich so angeht.

Doch ich möchte nicht das meine kleine ( sollte es dazu kommen ) zu ihr kommt und das sieht sie nicht ein .
 
Rein aus Interesse:
Wenn ihr doch in den letzten Monaten ein gutes Verhältnis hattet.. warum möchtest Du nicht, dass der Hund an sie zurück geht?
 
Sie sind vor einiger Zeit in ein Haus zur Miete gezogen und vorher war ich da nicht . In den letzten 3 Wochen war ich 2 mal da und habe gesehen wie ihre hunde sich verhalten.
Das heißt zb einfach aufn Tisch springen , den ganzen Hof voll pinkeln und koten und wenn sie mal n bisschen länger alleine im Haus sind dann auch ins Haus machen.
Und ich möchte nicht das meine kleine so lebt , auch wenn es nur für eine bestimmte Zeit ist
 



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