Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren

Nähert sich ein freilaufender Hund, so dürfen sich Spaziergänger gegen das Tier zur Wehr setzen – auch wenn keine Gefahr besteht. Ein entsprechendes Urteil bestätigte das Oberlandesgericht Koblenz am Mittwoch.

Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert. Dieser Beschluss sei nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, sondern gelte immer, wenn eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft sei, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) am Mittwoch. Das OLG bestätigte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Mainz.

Geklagt hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinten Hündin im Wald unterwegs war. Als der Hund eines spazierenden Paars auf ihn zukam, forderte er es auf, deren nicht angeleinten Hund zurückzurufen. Auf die Rufe reagierte der Hund aber nicht. Bei dem Versuch, das Tier mit einem Ast fernzuhalten, rutschte der Jogger aus. Er zog sich einen Riss der Kniesehne zu und musste operiert werden.

Hund müssen bei Sichtkontakt ohne Aufforderung angeleint werden
Aus Sicht der Spaziergänger wollte ihr Hund aber nur die Hündin des Joggers umtänzeln und mit ihr spielen, war aber nicht aggressiv. Das Landgericht stellte fest, dass der Hundehalter haften muss. Dieser legte Berufung gegen das Urteil ein und wollte laut OLG nicht für die Schäden haften, weil der Jogger die Hündin nicht hätte abwehren müssen.

Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte das Mainzer Urteil. Der Hundehalter hafte in vollem Umfang für die Schäden des Klägers, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen habe, indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ, heißt es nach dem Beschluss vom 18. Oktober.

Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Von RND/dpa
http://www.goettinger-tageblatt.de/...ssgaenger-duerfen-freilaufende-Hunde-abwehren

ausführlicher dieser Link:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-1u59918-abwehr-hund-ohne-leine-halter-haftet/

Ich halte es eigentlich auch immer so, dass ich meine Hunde an die Leine nehme, wenn ich andere Hunde sehe in Feld, Wald und Wiese.
Allerdings sehe ich durch dieses Urteil doch auch, dass jetzt jeder beliebige Mensch meinen Hund aktiv abwehren darf, incl. Schlagen soweit ich das verstanden habe, solange er aussagt, dass er den Hund für eine Gefahr gehalten hat.....da werden m.M.n. Tür und Tor geöffnet mein Eigentum, den Status hat der Hund rechtlich in Deutschland, zu schädigen....auch ohne ersichtlichen Grund
 
Interessant. Ich dachte bisher, dass wäre schon immer der Fall gewesen, dass man Hunde (inkl. Tut-Nixe) abwehren darf, genauso, wie man immer seinen Hund an die Leine oder ins Gehorsam nimmt, wenn sich Passanten mit oder ohne Hund nähern: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt" (Kant).
 
Vielleicht halten die Leute dann ihre "Tut-Nixe" einfach mal bei sich. (Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt).

Ich finde das im großen und ganzen ok, ich bin auch jemand, der sich bemüht, sehr viel Rücksicht zu nehmen, damit mein Hund niemanden "belästigt" .
Auch wenn ich WEISS, dass mein Hund zB ohne nach rechts und links zu schauen an dem Jogger vorbeilatschen würde - der Jogger WEISS das eben nicht, daher nehme ich meinen Hund ran.
Ok, ich leine nicht immer an, aber ich sehe zu, dass mein Hund direkt bei mir ist und für die anderen Menschen offensichtlich ist, dass der Hund unter Kontrolle ist - bisher bin ich damit sehr gut gefahren und ich sehe für mich jetzt auch nicht die Gefahr, dass mein Hund, der einfach nur neben mir atmet, von irgendeinem Hundehasser abgestochen wird, weil dieser jetzt grünes Licht durch ein Urteil hat.

Ein Restrisiko bleibt IMMER und ÜBERALL.

Dass ich selber Hunde abwehren muss, ist bisher extrem selten vorgekommen - aber im Ernstfall hätte ich denen auch schon vor diesem Urteil kräftig eins übergebraten, um Schaden von mir oder meinem Hund abzuwenden.

Wie gesagt, bisher eigentlich nie nötig gewesen - in uns reinlaufende Tut-Nixe oder Rumpöbler nerven mich zwar manchmal, aber mein Hund ist da zum Glück sehr souverän - ich verblüffe dann eher mal die Besitzer, in dem ich schnell ableine oder die Leine fallen lasse, weil ich a) mir zutraue, die Situation korrekt einzuschätzen und b) mein Hund dann viel besser agieren kann.

(für mich und meinen Hund ist das eine gute Lösung, wir können meistens sehr entspannt durch die Weltgeschichte laufen, schon klar, dass das nicht mit jedem Hund geht;))
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das wie Mestchen und gehe nicht davon aus, dass sich Passanten jetzt mit Stöcken bewaffnen. Und es sollte ja auch so sein, dass meine Hunde nicht so nah an Passanten rangehen, dass diese sich bedroht fühlen.

Hund müssen bei Sichtkontakt ohne Aufforderung angeleint werden

Ich sehe nicht, dass das passieren wird. Dafür erlebe ich es zu oft, dass sich Hundehalter gar nicht bemühen ihren Hund ranzurufen weil "ist ja ein Tut Nix".
 
Ich Handhabe es eigentlich genauso wie Betty. In der Regel bekommen wir von Spaziergängern und Co eher Lob als anderes. Auch wenn ich nicht anleine, sind sie direkt bei mir.
 
@Mestchen: Aber irgendeinen Unterschied muss es doch geben, wenn dieses Urteil jetzt als so neu dargestllt wird.

Ich habe es schon erlebt, dass Spaziergänger mit Regenschirmen oder Spazierstöcken auf Hunde losgegangen sind, obwohl keine Leinenpflicht geherrscht hat, der Hund nicht außer Sichtweise war und nicht agressiv war.

Solche Menschen gibt es durchaus.
 
Ich finde so ziemlich alles an den dort geschriebenen "Forderungen" völlig normal. Es ist egal ob der Hund sich mit dem Menschen oder mit dessen Hund beschäftigen wollte, denn beide haben ein Recht darauf ungestört ihre Jogging-Runde zu machen. Punkt.

Einzig die Forderung nach anleinen bei Sichtkontakt finde ich (je nach Umgebung) schwierig. Es gibt Gegenden, da kommt das einer generellen Leinenpflicht gleich. Wenn ein nicht angeleinter Hund es schafft in normalem Abstand und ohne Kontaktaufnahme vorbeizugehen, dann darf der das meinetwegen gern ohne Leine machen. Aber für Hunde, die nicht kontrollierbar sind, stimme ich auch dem zu: die gehören an die Leine.

edit:
So wie ich das verstehe, geht es bei dem Urteil auch gar nicht um die Frage ob der Jogger sich wehren durfte, sondern darum, ob die Hundehalter für die durch diese ungewollte Interaktion entstandenen Schäden haften. Das diese Frage mit "ja" beantwortet wird, ist doch absolut klar. Hier greift mindestens die Gefährdungshaftung (und bei Leuten, die sogar nach Aufforderung nicht willens sind, ihren Hund bei sich zu behalten, ist meines Erachtens neben der Haftungs- auch die Schuldfrage ziemlich eindeutig).
 
Mich würde die Aussage des Joggers interessieren, denn da könnte der Unterschied heraus kommen...

Ich habe es wie @Mestchen schon sagte in Erinnerung, bisher durfte ich als Mensch auch Hunde abwehren, wenn ich mich als Mensch bedroht gefühlt habe. Sage ich aber aus, dass ich den Hund abgewehrt habe um meinen Hund zu schützen und mich damit in "unnötige" Gefahr begeben habe, sah/sieht das anders aus.

So kenne ich das zumindest.

Ändert aber nichts an der Tatsache, das man einfach Rücksicht auf andere nimmt. Wie das gelebt wird, das kann/sollte man je nach Umgebung etc. entscheiden.
Wir gehen quasi immer die gleich (10) Strecken, treffen die gleichen Menschen / Hunde. Da weiß man halt schnell, wer z.B. Angst vor Hunden hat und deshalb froh ist wenn man anleint - auch wenn man weiß, das der Hund nichts macht.
 
Ich finde so ziemlich alles an den dort geschriebenen "Forderungen" völlig normal. Es ist egal ob der Hund sich mit dem Menschen oder mit dessen Hund beschäftigen wollte, denn beide haben ein Recht darauf ungestört ihre Jogging-Runde zu machen. Punkt.
Genauso sehe ich das auch. Nicht alle Menschen mögen Hunde. Viele haben sogar Angst vor ihnen.
Kommen mir fremde Leute entgegen, egal ob mit Hund, mit Fahrrad, mit Kind oder Kinderwagen nehme ich Charlie an die Leine. Ich finde, das gehört sich einfach so. PUNKT.
So kommt auch niemand auf die Idee meinen Hund abzuwehren, zu treten oder zu schlagen. Ich finde es eher schade, dass für so eine Selbstverständlichkeit (aus meiner Sicht) Gerichte tätig werden müssen.
 
@Mestchen: Aber irgendeinen Unterschied muss es doch geben, wenn dieses Urteil jetzt als so neu dargestllt wird.

Ich habe es schon erlebt, dass Spaziergänger mit Regenschirmen oder Spazierstöcken auf Hunde losgegangen sind, obwohl keine Leinenpflicht geherrscht hat, der Hund nicht außer Sichtweise war und nicht agressiv war.

Solche Menschen gibt es durchaus.
Jupp. Aber hier muss man bedenken, dass "keine Leinenpflicht" nicht gleich bedeutet, dass der Hund tun und lassen kann, was er möchte.
Wenn keine Leinenpflicht herrscht, heißt es nur, dass der Hund nicht zu 100% an der Leine geführt werden muss wie bei einer Leinenpflicht. Nicht abrufbare Hunde gehören trotz Leinenfreiheit an die Leine und kommt einer einen entgegen, darf er diesen auch nicht belästigen. Selbst wenn ein unangeleinter Hund entgegen kommt, ist dies kein Freischein, seinen Hund tun und machen zu lassen, nur weil keine Leinenpflicht besteht. Hier sind Absprachen enorm wichtig. Ich lasse meinen blinden Mops zum Beispiel auch gerne viel Frei laufen.. Ich leine sie demonstrativ an, weil ich keinen Kontakt möchte, genauso wie ich meinen alten Hund an die Leine nehme und ich verteidige mich, wenn ein Hund zu meinen kommt. Die Beißerei vor drei Wochen hat mir gereicht. Ich bin nicht mehr nett zu HH, die ihren Hund einfach machen lassen.
Wenn mir Passanten ohne Hund im Gebiet mit Leinenfreiheit kommen, nehme ich meine Hunde an die Seite und lasse sie absitzen. Ich bekomme von etwa 70% der Passanten ein Lob, wie toll meine Hunde hören. Selbst Radfahrer bedanken sich. Sind meine Hunde an der Leine, führe ich diese so bei Passanten, dass ich zwischen meinen Hunden und den Passanten bin. So haben sie keinen Grund, sich verteidigen zu müssen.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben