Garantie beim Hundekauf

Mich würde mal eine Sache interessieren:

Wie schaut dass aus wenn Frau Schmidt von gegenüber mal Welpen hat, und diese verkauft.


Anscheinend muss ja ein Züchter geradestehen, wenn das Hundchen mit einem Jahr z.B. HD bekommt, und Züchter keinen Test der Eltern vorweisen kann. (oder lieg ich da falsch?)

Es gibt zwar im Internet viele Aussagen drüber, aber die rechtlichen Paragraphen sind teilweise echt schwer zu verstehen.


Wie sieht es denn bei so Gelegenheitswürfen aus, ohne Papiere, sprich Nachbarshund rutscht mal rüber und fertig.


Grund: ich bin in so einer Tier FB Gruppe, und es ist der Hammer wieviele Leute da Deckrüden suchen.
Die haben dann große nicht so sonderlich attraktive Hunde, und suchen dann "nette" "süße" "in der Nähe wohnende" Deckrüden, egal ob Mischling oder Rassehund. Und genau diese Hunde (08/15/ nicht sonderlich attraktiv/ groß) landen ja meist im TH.

Wenn du denen dann kommst von wegen: du, es gibt doch genug Hunde, ist das solchen Leuten relativ wurscht.

Denke mir aber dass ein Argument wie: gute Idee, aber beachte dass du für zwei Jahre die Garantie übernehmen musst, sprich deine Pflichten wären: "....", dass das viellleicht besser zieht.

Nur: haben "Hobbyzüchter", bzw diejenigen wo es mal einen oder zwei Würfe gibt, überhaupt Pflichten?
Oder gilt da: gekauft wie gesehen?
 
Zunächst: Reden wir über Garantie - also eine freiwillig übernommene Verpflichtung zur Haftung/Mängelbeseitigung/ggf. Schadensersatz oder rein über die gesetzliche Haftung für einen Welpen und damit rechtlich für eine Sache?

Wenn jemand für einen Hund eine Garantie - § 433 BGB -

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

übernimmt (also Einstandsverpflichtungen über die gesetzliche Haftung hinaus) haftet er, wenn die Garantiebedingungen eintreten. Ohne wenn und aber.

Ich denke, Du meinst rein die gesetzliche Haftung.

Anscheinend muss ja ein Züchter geradestehen, wenn das Hundchen mit einem Jahr z.B. HD bekommt, und Züchter keinen Test der Eltern vorweisen kann. (oder lieg ich da falsch?)

Ein Züchter muss für einen mangelhaften Welpen/Hund haften, wenn er quasi kunstfehlerbehaftet gezüchtet hat und insoweit fahrlässig und damit vorwerfbar gehandelt hat.
Der BGB hat dies in seiner Dackel-Entscheidung 2005 nochmals festgeklopft, siehe dort, Randziffer 23.
Der entscheidende Satz, ich zitiere:

" Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Fehlers ist dem Züchter keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Zucht nach den dafür geltenden, auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen -lege artis -betreibt."

Die gesamte Entscheidung:

https://openjur.de/u/203946.html

Wie sieht es denn bei so Gelegenheitswürfen aus, ohne Papiere, sprich Nachbarshund rutscht mal rüber und fertig.
...
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Nur: haben "Hobbyzüchter", bzw diejenigen wo es mal einen oder zwei Würfe gibt, überhaupt Pflichten?
Oder gilt da: gekauft wie gesehen?

Ein Hobbyzüchter züchtet ja niemals nach den Regeln der Kunst (de lege artis, also nach auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden Grundsätzen) im Sinne der o.a. Entscheidung des BGH.
Dies deshalb nicht, weil die sich um genetische Dinge einen feuchten Kehricht scheren und auch wesentliche Untersuchungen (HD,ED, PRA, Katarakt etc.) nicht vornehmen.
Sie züchten also nicht nach auf Wissenschaft und Erfahrungen und handeln daher vorwerfbar und mindestens fahrlässig im Sinne des § 276 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html

Damit hat er wegen Ausserachtlassung der erforderlichen Sorgfalt einen Mangel des Hundes zu vertreten und muss ggf. Schadensersatz (etwa OP-Kosten) leisten.

Bis zur Verjährung (2 Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) hat der Käufer also Zeit, muss aber beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang (der Zeitpunkt, zu dem er den Hund/Welpen übernimmt) zumindest genetisch angelegt war. Das mag im Einzelfall schwierig sein.

In seinen einzelnen Ausprägungen ist die Sachmangelhaftung des BGB ein schwieriges Rechtsgebiet.
Ich hoffe, ich konnte sie für die Fragestellungen einigermassen verständlich erklären.
 
Das besondere Problem.
Hunde sind für viele Käufer nun einmal" keine Sache " die man nach bessert, oder einfach umtauscht oder zurück gibt.
Und genau das, weiß so manch Verkäufer , bzw spekuliert darauf?.
Ob Züchter oder Privatmann..
 
Zuletzt bearbeitet:
Da war doch erst kürzlich ein Fall mit Mops, das brachten sie sogar in den Nachrichten.
Da wollte der Käufer zig Tausende Euronen haben.
Weis jemand wie das ausging?
 
Ich habe einen solchen Fall von "Möchte-gern-Garantie-in-Anspruch-nehmen" bei einer GSS-Züchterin erlebt. Der Hund wurde mit knapp 11 Wochen mit allen Papieren, auch dem Wurf-Abnahme-Protokoll vom Zuchtwart des SSV, an die neuen Eigentümer übergeben. Für den Hund waren bei Reservierung 200€ angezahlt worden - 1 300€ wurden bar bezahlt bei Übergabe des Hundes.
Zu den Unterlagen des Hundes gehörte auch noch ein von der Züchterin angelegtes Welpen-Tagebuch mit vielen Fotos und auch einigen guten Tipps für die erste Zeit im neuen Zuhause. Vom Tag der Übergabe an gab es losen telefonischen Kontakt zwischen den Käufern und der Züchterin. Der Hund war dann ein halbes Jahr alt, da bekommt Frau Züchterin Post - ein Einschreiben eines Rechtsanwaltes: gefordert wurden 1500 € Tierarztkosten und 1000 € "Wertminderung" für einen offensichtlich krank übergebenen Großen Schweizer Sennenhund. Der Hund leidet unter HD-Schmerzen, unter ED-Schmerzen und hätte vermutlich Epilepsie... Befunde gab es keine - dafür sollte Frau Züchterin erst einmal die entstehenden Tierarzt- und Gutachterkosten zahlen. Als Züchterin sei sie ja schließlich versichert...
Also ging Frau Züchterin auch zum Anwalt... Es dauerte gar nicht lange, da gab es Unterlagen aus denen hervorging, dass der Hund viel zu früh und auch über Stunden am Fahrrad mitlaufen musste... Einmal sei der Hund erschöpft zusammengebrochen... (das war der EPI-Verdacht) - und trotzdem bekam Frau Züchterin vom Amtsgericht Bremen als Vergleich angeboten, den Hund zurückzunehmen oder 1000 € Wertminderung an die Hundehalter zu zahlen. Die Begründung war: man konnte ja nicht wissen, dass so ein kräftiger junger Hund nicht am Fahrrad laufen darf... Und weil EPI ja vererbt würde, könne man nicht wissen was mal aus dem Hund wird...
Frau Züchterin hat diesen seltsamen Vergleich nicht akzeptiert und so kam die Sache zu einem anderen Richter auf den Tisch und es gab eine richtige Verhandlung. Frau Züchterin brauchte für nichts aufkommen oder irgendetwas als Wertminderung zahlen. Sie braucht auch nicht den Hund zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

Soll ich euch sagen wer heulend und traurig vom Gericht nach Hause gefahren ist??? Frau Züchterin!!! Denn da war sie sich 100%ig sicher, dass einer ihrer so gut wie möglich aufgezogenen Welpen bei ahnungsbefreiten Menschen ganz schlecht behandelt wurde...
Frau Züchterin wollte zu den Leuten hinfahren, Geld auf den Tisch knallen und Leo zurückholen...

Wir haben ganz schön reden müssen und viel Überzeugungsarbeit geleistet, damit Frau Züchterin das nicht gemacht hat...

Das zum Thema Garantie und/oder Gewährleistung...

Ach so: in der ursprünglichen Klage hat man sich noch auf besondere Vertragsrechte aufgrund eines "Ratenkaufvertrages" berufen... Reservierungsgebühr und Rest des Verkaufspreises... Da gelten wohl auch noch besondere Bestimmungen... Aber das hat sich in Luft aufgelöst...

Wir haben nie wieder was über Leo erfahren - seine Menschen waren lange im SSV-Forum aktiv... shit happens...

...meint die
Ulla
 
Ja Ulla
Das ist eine Seite.
Ich habe leider die andere Seite erfahren müssen.
Leider gab es zu diesem Zeitpunkt , ein ähnliches Urteil ( Dackel),nicht.
Und ich selber hatte anderes um die Ohren.

Besser " Augen auf beim Hundekauf "
Zitat von foxymaus.
Aber auch beim Verkauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieso nicht?

Sry aber wieso, vor allem wenn sie es selber will, soll sie den Hund nicht zurück nehmen? ICH hätte das mit einem von mir gezüchteten Hund getan. Der Hund wurde schon als Welpe so lange am Fahrrad mitgenommen bis er zusammen bricht und dort soll der Hund bleiben?
Außerdem hätte ich direkt meinen Anwalt mit einer Anzeige wegen Tierquälerei beauftragt.
 
Verstehe ich auch nicht.
Wäre ich die Züchterin gewesen, hätte ich keinen Anwalt bemüht, sondern den Leuten sofort angeboten, den Hund zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Ich hätte nie im Leben einen meiner Welpen dort gelassen.
 
Soll ich euch sagen wer heulend und traurig vom Gericht nach Hause gefahren ist??? Frau Züchterin!!! Denn da war sie sich 100%ig sicher, dass einer ihrer so gut wie möglich aufgezogenen Welpen bei ahnungsbefreiten Menschen ganz schlecht behandelt wurde...
Frau Züchterin wollte zu den Leuten hinfahren, Geld auf den Tisch knallen und Leo zurückholen...

Wir haben ganz schön reden müssen und viel Überzeugungsarbeit geleistet, damit Frau Züchterin das nicht gemacht hat...

Und dann soll sie ernsthaft den Hund bei den Leuten lassen, die einen "ihrer" Nachkommen so schlecht behandeln? Da habt ihr aber echt verantwortungslos gehandelt, in dem ihr ihr das ausgeredet habt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest dann NACH dem Urteil vom Gericht.
 



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