Fragen um Welpen Kauf

Nein, nein, ich dachte nur, die Besitzansprüche würden an den neuen Halter automatisch nach einer gewissen Zeit übergehen.
Gilt scheinbar wirklich nur für Fundtiere.
 
An "Papieren" hätte der Hund, als Mischling, nur einen Impfpass und eine Chip-Karte (oder was immer es da in Deutschland gibt) gehabt. Da es in Deutschland weder Impf- noch Chip-Pflicht gibt (oder hat sich was geändert?), und meines Wissens auch Kaufverträge nicht zwingend sind, ist eigentlich nichts Illegales vorgefallen. Abgesehen davon, dass die Frau gelogen hat, aber das tun die meisten Tierhändler (alle Sprüche um Pferdehändler bzw. Rosstäuscher sind (un)ehrlich verdient! Ausnahmen bestätigen die Regel...)

Also wie schon von den Vorschreibern gesagt, Hund zum Tierarzt, impfen und chippen lassen und bei Tasso registrieren, Haftpflicht versichern und Hundesteuer besorgen. Und alle E-Mails, Voicemails etc. aufheben und auch außerhalb einer Cloud archivieren, auch die Adresse, wo du den Hund abgeholt hast (Map-Ausdruck...)

So ziemlich das Unangenehmste, was ich mir vorstellen kann, ist nämlich dass sich irgendwann in der Zukunft jemand meldet und sagt, dass ihm der Hund gestohlen worden sei (das wäre es nämlich, wenn die Frau den Hund wirklich "aus schlechter Haltung rausgeholt" hätte). Und dann solltest du beweisen können (oder zumindest einem Richter glaubhaft machen), dass zumindest du ihn nicht gestohlen hast.

Da ich eine durch viele Krimis geschulte Fantasie habe, fällt mir noch was ein: Erpressungsversuch: "Das ist mein Hund, aber gegen Zahlung von X Euro können Sie ihn behalten." Darauf wäre dann die beste Reaktion: "Oh, das tut mir leid, das wusste ich nicht. Natürlich können Sie ihn wieder haben, gegen Erstattung meiner Auslagen." Und dann auflisten, was der Hund dich gekostet hat. Damit dürfte sich das Thema erledigen, außer der Hund wurde wirklich gestohlen... (Wir würden alle mit Freuden einem ehrlichen Finder oder Käufer sämtliche Auslagen ersetzen, wenn wir nur unseren Hund wieder kriegen.) Damit das funktioniert, sammelst du absolut jeden Zahlungsbeleg, der mit dem Hund zu tun hat. Tierarztrechnungen, aber auch Kassenzettel für Futter und Spielzeug. Für letztere reicht ev. ein Schuhkarton, weil du sie wahrscheinlich nie brauchen wirst, aber im Notfall kannst du dann sortieren und auflisten. (Ich halte diese Version nicht für sehr wahrscheinlich, habe so was Ähnliches aber in einem Roman gelesen.)

Blöder Anfang, aber jetzt ist der Hund da und ich wünsche euch viel Spaß miteinander!
Vielen Dank für ihre Antwort.

Ich werde das so tun das , überall mein Name drauf steht .

Wir werden ganz viel Spaß miteinander haben.
 
Vielleicht ist es nur ein Gerücht, aber war das nicht bei Fundtieren so, dass sie ab so und so viel verstrichener Zeit in den Besitz des Tierheims übergehen?

Ansonsten finde ich @Bananenhamster s Vorschlag alle möglichen Beweise, dass der Hund in deinen Besitz überging, zu speichern und neues "Papier" mit deinem Namen drauf zu produzieren sehr sinnvoll.


Also... Ich glaube ja, ein Schäfie braucht auch Futter 😜
Es wahr kein Post über Tierheim. Sondern um Welpen Kauf.
 
Gilt scheinbar wirklich nur für Fundtiere
Und auch da nur, wenn das Tier von jemand "offiziellen" gefunden wird. Wenn ich einen der mir alleine begegnenden Hunde einsammle und behalte (bei der Labby, die fast auf dem Bauch angekrochen kam, als ich sie auf der Straße vor meinem Haus gerufen habe, war ich kurz in Versuchung. Und den Jagdhund wäre ich beinahe nicht mehr losgeworden beim Spaziergang.) ist das mindestens Fundunterschlagung, wenn nicht Diebstahl. Zumindest in Deutschland, frz. Recht kenne ich zu wenig. Ein Privatmensch, der ein Tier findet, muss mindestens das nächste Tierheim (oder die Gemeinde, oder die Polizei) verständigen. Wenn der Eigentümer nicht ausfindig zu machen ist, dann kann man das Tier eventuell behalten. Oder wenn er das Tier nicht mehr will... (Rütter hat sich irgendwie geeinigt mit den Vorbesitzern seiner Emma.)

Bei dem vielleicht Akita-Schäfer-Mix handelt es sich aber auch nicht um ein Fundtier. Sondern um einen Kauf in gutem Glauben (das kann wichtig sein), aus zweifelhafter (aber zunächst gut aussehender) Quelle.
 
@Kade1301 Ja aber trotzdem man stellt eine Frage und darauf möchte ich nur ne Antwort und keinerlei andere Fragen die nicht dazu gehören interessieren mich nicht. Und wer sich damit nicht auskennt einfach lassen .
 
Nun ja.. immerhin kennen sich alle, die hier antworten soweit aus, dass sie unter diesen Bedingungen keinen Hund gekauft hätten und nun Bedenken haben müssen, dass jederzeit jemand Anspruch auf ihr liebgewonnenes Tier erheben kann.

Und doch: im weitesten Sinne haben die Ausführungen über TS-Hunde und wie dort die rechtliche Lage ist schon auch was mit "Privatübernahmen" zu tun. Aber wenn Dir das zu arg von Deiner Frage und Deiner Situation abweicht, dann empfehle ich eine Rechtsberatung mit Spezialisierung auf Tierrecht in Anspruch zu nehmen.
Kostet, aber dann hast Du eine wirklich fundierte Antwort vom Profi. Der wird auch nicht abschweifen 😉
 
Und auch da nur, wenn das Tier von jemand "offiziellen" gefunden wird. Wenn ich einen der mir alleine begegnenden Hunde einsammle und behalte (bei der Labby, die fast auf dem Bauch angekrochen kam, als ich sie auf der Straße vor meinem Haus gerufen habe, war ich kurz in Versuchung. Und den Jagdhund wäre ich beinahe nicht mehr losgeworden beim Spaziergang.) ist das mindestens Fundunterschlagung, wenn nicht Diebstahl. Zumindest in Deutschland, frz. Recht kenne ich zu wenig. Ein Privatmensch, der ein Tier findet, muss mindestens das nächste Tierheim (oder die Gemeinde, oder die Polizei) verständigen. Wenn der Eigentümer nicht ausfindig zu machen ist, dann kann man das Tier eventuell behalten. Oder wenn er das Tier nicht mehr will... (Rütter hat sich irgendwie geeinigt mit den Vorbesitzern seiner Emma.)

Bei dem vielleicht Akita-Schäfer-Mix handelt es sich aber auch nicht um ein Fundtier. Sondern um einen Kauf in gutem Glauben (das kann wichtig sein), aus zweifelhafter (aber zunächst gut aussehender) Quelle.

Bezüglich der Anmeldung und Versicherung Ihres Hundes empfehle ich Ihnen, einen Tierarzt zu kontaktieren, der Ihnen bei der Anmeldung und den notwendigen Impfungen behilflich sein kann. Achten Sie auch auf die Zahlungsmethode bei der Bezahlung von Leistungen. Ich spiele selbst gerne und weiß daher, wie wichtig das ist. Ich nutze es oft, um das legjobb fizetős online casino zu überprüfen. Hier findet man am besten zuverlässige Spiele und Zahlungsmethoden. Alles Gute für Sie und Ihren Hund!
Da hast du recht, man sollte immer Fundtier melden, sonst kann es rechtlich schnell problematisch werden. Verantwortung geht vor!
 



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