Frage zum Führen eines " Listenhundes"

Erster Hund
Dobermann
Hi ihr lieben


ich habe ja seit fast 2 Jahren einen Dobermann der bei uns leider noch auf der Liste steht.
Beim zuständigen OA stehen mein Mann und ich drin zum Führen dieses Hundes mit grüner Plakette. ( Negativzeugnis )

Nun besuche ich mit meiner Maus ja die Hundeschule die sich auf einem privaten Gelände befindet aber der Besitzer der Hundeschule nicht der Eigentümer des Grundstücks ist.
Wie verhält es sich denn wenn jemand anderes meinen Hund auf diesem Gelände führen möchte?
Darf er das?!
Weiß das jemand. Mit der Versicherung habe ich schon gesprochen, aber mir geht es jetzt hier um das rechtliche.

Meine Frage hat auch einen Hintergrund.
Wäre klasse wenn mir da jemand helfen kann.
 
Hundeverordnung Brandenburg:
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848

Dort steht bei §2, Führen von Hunden:

Abs. 1:
Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 12 besitzen und den Nachweis der erforderlichen Sachkunde nach § 11 für den zu führenden gefährlichen Hund oder einen anderen gefährlichen Hund erbracht haben.

Das heißt, jeder, der deinen Hund führen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Sachkundenachweis besitzen und die notwendige Zuverlässigkeit vorweisen können (Führungszeugnis, fester Wohnsitz, etc). Ob privates oder öffentliches Gelände ist dabei, meines Wissens nach, vollkommen unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi


vielen vielen Dank. Heute habe ich Gott sei Dank jemanden vom OA erreicht ( was nicht immer leicht ist ) ....
 
und was ist die Lösung? Wäre interessant falls jemand anderes die selbe Frage hat.
 
Das würde mich auch interessieren. Ich kenne es nämlich so das es auf einem privaten eingezeunten Grundstück egal ist wer den Hund führt, solange man das Einverständnis vom Grundstückseigentümer hat.
 
Hi ihr lieben

so laut Aussage vom zuständigen OA ist die- das niemand deren Hund führen darf, der nicht im Negativ Gutachten steht bzw. Wesenstest.
Dabei ist unerheblich ob privat oder öffentliches Gelände.
Da dieses Negativ Gutachten auf dessen Führer ausgestellt ist und nur dann gültig ist.
Wenn ein anderer diesen Hund führen möchte, muss ein neuer Wesenstest absolviert werden.
Dann erst darf dieser diesen Hund auch führen.

Nun wieder um einiges schlauer
 



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