Falko,12 Jahre,Labrador-Schäfer-Mix,gesund aus 51103 Köln sucht ein gutes zu Hause!

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Erster Hund
Ben/Labrador-Rottw.Mix(4)
Zweiter Hund
-
Dritter Hund
-
Hallo zusammen,

Für eine Bekannte suche ich ein neues zu hause für Falko,ein lieber,treuer,verschmuster Mischlingsrüde,der am liebsten auf seinem Platz liegt und bestenfalls auch noch gekrault wird.
Leider ist es meiner Bekannten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich,das Tier zu behalten!
Sie hatte sich überreden lassen,auf ihn aufzupassen und die Besitzerin ist nie mehr aufgetaucht.
Nun steht sie mit dem Tier da und ist völlig verzweifelt,da Sie noch nicht einmal in der Lage ist,mit ihm Gassi zu gehen.
Leider wissen wir nichts bez. Impfung,Chip o.ä.-augenscheinlich ist er aber gesund.
Falko ist ein absolut treues,dankbares,aber auch wachsames Tier,was sich mit anderen Hunden und sogar Katzen versteht.
Es wäre eine Schande,wenn er auf seine letzten Jahre nicht noch ein liebevolles Zu Hause fände und wir gezwungen wären,ihn ins Tierheim zu geben!

Bitte melden!

Gruß K.-R. [GELÖSCHT]
 
Vielen Dank...

Hallo,

ja das sieht ja "passend aus"...-vielen Dank...wäre ich selbst nicht drauf gekommen...!

L.G.
 
Wie lange hat deine Bekannte den Hund schon, ohne dass der richtige Besitzer sich gemeldet hat?

Ich würde nicht einfach versuchen, ihn weiter zu vermitteln, rein rechtlich ist er nicht ihr Eigentum, das kann schief gehen rein rechtlich...oder?

Appeliere hier mal an unseren Dieter, der kennt sich ja rechtlich immer so gut aus :winken3:
 
Sie hatte sich überreden lassen,auf ihn aufzupassen und die Besitzerin ist nie mehr aufgetaucht.
Nun steht sie mit dem Tier da und ist völlig verzweifelt,da Sie noch nicht einmal in der Lage ist,mit ihm Gassi zu gehen.

Ich gehe mal davon aus, dass sich der Hund im Haushalt der Bekannten befindet.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass sowohl Gründe für das "Aufpassen" genannt wurden (etwa Krankenhausaufenthalt) und auch eine Dauer vereinbart wurde.

Ok, die Bekannte ist nicht Eigentümerin des Hundes, sie ist lediglich Besitzerin

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html

Besitz und Eigentum müssen streng getrennt werden, Eigentümer ist, wer Herrschafts-, Nutzungs- und Verfügungsrechte hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

Da diese Bekannte nun nicht Eigentümerin ist, kann sie auch "Anderen" kein Eigentum verschaffen, wie es z.B. im Kaufvertragsrecht vorgesehen ist

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Dennoch könnte ein Dritter - also jemand, der den Hund kauft oder dauerhaft übernimmt - Eigentümer des Tieres werden, dies über den sog. "Gutglaubenserwerb" nach § 932 BGB

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__932.html

Dann dürfte dieser "Dritte" aber schon nicht um die Umstände wissen, denn dann wüsste er ja auch, das die Bekannte nicht Eigentümerin ist, wäre demzufolge nicht in gutem Glauben und dies hätte ggf. zur Konsequenz, dass die eigentliche Eigentümerin (so sie es denn ist), also die Bekannte der Bekannte Herausgabe des Hundes verlangen könnte.

Also besteht zumindest in der Theorie ein rechtliches Risiko für die Bekannte des TE. Wenn der Dritte - also der oder die, die den Hund jetzt dauerhaft hat, gutgläubig Eingetümer(in) geworden ist, kann der Hund nicht mehr herausverlangt werden.
Also müsste sich die eigentliche Hundehalterin - also die Bekannte der Bekannten - an eben jene Bekannte halten und etwa Schadensersatz verlangen.
Schadensersatz könnte sie verlangen, wenn dem "Aufpassen" ein Vertrag zu Grunde liegen würde, etwa ein Verwahrungsvertrag.
Darüberhinaus sind deliktische Ansprüche nach § 823 ff. BGB nicht ausgeschlossen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Es könnte aber auch sein - treiben wir den Fall mal auf die Spitze:zwinkern2: -, dass die Bekannte, also die, die der anderen Bekannten den Hund gegeben hat - ihr Eigentum aufgegeben hat, also eine sog. Deriliktion in ihrer Absicht lag/liegt. Die Schwierigkeit besteht darin, dass das niemand weiss, weil ihre Absicht nicht bekannt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__959.html

In diesem Falle wäre der Hund ggf. herrenlos und die Bekannte, also die, die den Hund jetzt hat, könnte den Hund in Eigenbesitz - im Gegensatz zum Fremdbesitz - nehmen und das Eigentum erwerben. Dann könnte sie wiederum anderen Personen Eigentum verschaffen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__959.html

Alles klar:nachdenklich1:?
 
:girllove: Dieter
Das ist ja wie in meiner Fachwirtsprüfung, und so schön die einzelnen Paragraphen abgeklappert und könnte und wenn und aber, hach, die gute alte Zeit :girllove:

Das war zwar vollkommen OT, aber egal :D
 
Danke Dieter, im Grunde wird durch deinen Beitrag das klar, was mir vorher schon klar war, ich würde, bevor ich den Hund weitervermittel, erstmal nachforschen was denn mit der Besitzerin ist. Es muss doch eine Telefonnummer o.ä. vorhanden sein, oder die Person ist bekannt oder iiirgendwas, man nimmt doch keinen Hund von einem wildfremden Menschen in Pflege :nachdenklich1:

Einfach weitervermitteln würde ich lieber nicht machen, stell dir mal vor, die liegt im KH weil Bein gebrochen oder irgendwas abenteuerliches und nächste Woche steht sie bei deiner Bekannten vor der Tür mit nem Strauss Blumen weils unvermeidlich länger gedauert hat und die hat den Hund weggegeben :wut:
 
..das ist ja nett...

...das ich hier gleich ne Diskussion hervorrufe...Tatsache ist,dass meine Bekannte,die die Vorbesitzerin kennt nun weiss,dass die Dame in Haft sitzt und das eine ganze Weile...also bei diesem Tier stellt niemand rechtliche fragen...glauben Sie mir...!
Wir wollen einzig und alleine vermeiden,dass er ins Tierheim kommt...darauf läuft es langsam hinaus...aber schaue mir jetzt erst mal den Link an...Merci...!!!

- - - Aktualisiert - - -

Die Addi hatte mir ein freund schon gegeben...finde aber überhaupt nichts zum abgeben...da ist alles nur zur Abgabe... .:traurig8:
 
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