Erwerb eines (jungen) Hundes in Berlin

Eine interessante neue Regelung über den Erwerb eines Hundes unter 1 Jahr finde ich im Hundegesetz Berlin.
Die Vorschrift ist zwar vom 7.7.2016, ist aber, soweit ich das überblicke, zumindest hier noch nicht besprochen werden.
Wird also Zeit :).

Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, dürfen Hunde unter 1 Jahr nur von bestimmten Personen erworben werden - § 16 Abs. 3 des Hundegesetzes Berlin.

https://www.berlin.de/sen/verbrauch.../hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

Bitte nach unten scrollen und die Lesefassung - 2te von unten - mit Neuregelung anklicken.

Verständlich ausgedrückt bedeutet dies - Ziffer V - Neuanschaffung, Nr. 22:

https://www.berlin.de/sen/verbrauch.../hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php

Hier bitte die FAQ - ganz oben - anklicken.

Zitat:
"Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, aus dem oft kranke und nicht artgerecht aufgezogene Hund hervorgehen, dürfen in Berlin unter 1 Jahr alte Hunde nur noch bei sachkundigen Personen/Züchtern erworben werden. Dazu zählen Personen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Hunden oder das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden verfügen, sowie bestimmte sonstige sachkundige Personen wie z. B. Tierärzte/Tierärztinnen, anerkannte Hundetrainerinnen/Hundetrainer oder auch Diensthundeführerinnen/Diensthundeführer und von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung anerkannte Sachverständige. Auch aus Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis können unter 1 Jahr alte Hunde weiterhin erworben werden." Zitatende.

Ich finde die Regelung gut, frage mich allerdings, wie die verwaltungsmäßig völlig ausgelutschten und überforderten Bezirksverwaltungen das halbwegs kontrollieren wollen.
Nach § 33 Abs. 2 des Hundegesetzes kann bei Verstoß gegen § 16 Abs. 3 ein Bußgeld bis 10.000,-- € festgesetzt werden, der Hund darf indes nicht eingezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir sind mehrere Sachen nicht klar:
  • Gilt das für Einwohner von Berlin oder in Berlin erworbene Hunde?
Im ersten Fall könnte es teilweise kontrolliert werden, wenn man beim Anmelden einen Nachweis über die Herkunft erbringen muss. Aber wer will kontrollieren, ob der was wert ist bei zig "Tierschutzorgas"?
  • Was passiert mit Welüen aus Ups-Würfen?
Werden die alle ins Umland verkauft?

Ich fände es persönlich sinnvoller, wenn man ein tierärztliche Attest über Alter und Gesundheitszustand vorlegen müsste.
 
Das war die Tage auch bei Facebook Thema.
Da wurde das so ausgelegt das man auch keinen Hund mehr abgeben darf wenn man z.B. krank ist oder umziehen muß wo der Hund nicht erlaubt ist.
Ausserdem war die Sorge auch keinen aus dem Ausland (Züchter an Züchter) importieren zu können, da die im Ausland ja sowas wie einen 11er Schein gar nicht kennen.

Grundsätzlich ist die Idee ja wirklich gut, aber gehört sicher etwas besser definiert.
Und es bleibt natürlich die Frage wer oder wie das kontrolliert wird.....
 
Grundsätzlich ist die Idee ja wirklich gut, aber gehört sicher etwas besser definiert.

Nöö, das muss nicht besser definiert werden. Nach § 16 Abs. 3 muss der Hund entweder von jemandem mit § 11-Schein erworben werden oder von jemandem, der sachkundig ist.
Über § 6 Abs. 2 Nr. 6 des Hundegesetzes sind dies Personen, die gem. § 10 des Gesetzes vom Vet.-Amt als sachverständig anerkannt sind.
Diese Anerkennung wird bei einem ordentlichen Auslandszüchter, der entsprechende Bescheinigungen seines Zuchtverbandes und der dortigen Behörden vorlegt, kein Problem sein.

So oft wird im übrigen kein Züchterhund aus dem Ausland eingeführt, dass das Hundegesetz den Fall auch noch regeln müsste.
 
Ja aber was ist mit denen die einfach einen Welpen kaufen und hinterher feststellen das der Vermieter vorher gefragt werden muß?
Nicht alle Züchter nehmen ihre Hunde zurück
Und ich bezweifle einfach mal das die jetzt alle einen 11er machen um den Hund verkaufen zu können.
Tierheim wäre sicher eine Idee, aber das wird keiner machen der 1000 und mehr bezahlt hat? Wohin dann also damit?
 
So oft wird im übrigen kein Züchterhund aus dem Ausland eingeführt, dass das Hundegesetz den Fall auch noch regeln müsste.
Bei der Menge kommt es auf die Rasse an. Beim CC stammen viele momentanen Zuchthunde noch aus dem Ausland oder sind direkte Nachfahren, ginge auch gar nicht anders. Ich denke, das ist bei einigen Rassen so. Gerade wenn die Rasse nicht soo bekannt ist.

Zum anderen muss man bedenken, dass ausländische Züchter noch kupieren dürfen (seit diesem Jahr wieder weniger :)) - dafür holen auch einige Privatpersonen ihre Hunde dann gerne aus dem Ausland.
Wenn hier nächstes Jahr tatsächlich noch ein CC einzieht, kommt er auch zu 99% aus dem Ausland - wegen der Gene und Optik...
 
Man könnte die Ups-Würfe über den seriösen Tierschutz vermitteln lassen. Ist für einige sicher recht heilsam, wenn das Geld dann nicht in die eigene Tasche fließt...

Für die Pseudo-Ups-Würfe, ja. Aber für die echten Ups-Würfe?
Ich hab zwar keine Hündin, aber wenn ich mir vorstelle dass ich aus welchen Gründen auch immer mal so einen Ups-Wurf zuhause hätte, wäre es für mich das schlimmste wenn die über den Tierschutz vermittelt würden. Geld hin oder her, ich will selbst aussuchen wo die hin vermittelt werden. Vielleicht ist das nur meine persönliche Erfahrung, aber auf die Einschätzung und Kompetenz von lokalen oder ehrenamtlichen Tierschützern verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
 
Für die Pseudo-Ups-Würfe, ja. Aber für die echten Ups-Würfe?
Ich hab zwar keine Hündin, aber wenn ich mir vorstelle dass ich aus welchen Gründen auch immer mal so einen Ups-Wurf zuhause hätte, wäre es für mich das schlimmste wenn die über den Tierschutz vermittelt würden. Geld hin oder her, ich will selbst aussuchen wo die hin vermittelt werden. Vielleicht ist das nur meine persönliche Erfahrung, aber auf die Einschätzung und Kompetenz von lokalen oder ehrenamtlichen Tierschützern verlasse ich mich schon lange nicht mehr.

Sehe ich auch so.

Ist ja gut gemeint, das Gesetz, aber wiedermal irgendwie nicht gut gemacht.

Und es gibt ja nicht nur die sog. ups-Würfe. (also die wirklich aus einem Mißgeschick passieren)
Ich stelle nur mal so in den Raum, ich möchte von meiner Mischlingshündin einen Wurf. Ich bin in keinem Zuchtverein und auch kein gewerbsmäßiger Züchter.
Bin aber sachkundig, würde die Welpen optimal aufziehen. Und soll die dann übern Tierschutz vermitteln?
Oder für einen einzigen Wurf im Leben der Hündin extra einen Schein machen?

Und die Frage der jungen Hunde, die aus irgendwelchen Gründen wieder abgegeben werden ist damit auch nicht geklärt.

Rosie wäre bspw. bei diesem Gesetz nicht bei mir,sondern im TH gelandet. Die war noch kein Jahr, als sie wieder abgegeben wurde. Und wenn ich mir die Anzeigen anschaue, wieviel Hunde unter 1 Jahr wieder abgegeben werden...wenn die alle erstmal den Umweg übers TH nehmen müssen - weder dem Hund noch dem TH ist damit geholfen.
 



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