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Vorallem lebt man ja ansonsten auch immer in der Agst,der "Mischling"könnte "enttarnt" werden...Was man von den ganzen Verordnungen hält, ist eine andere Frage. Aber solange es die eben gibt, sollte ich mich dran halten.
Wir sind uns alle einig, was da für Rassen drinstecken ...
Also ich hätte ja jetzt gedacht,der klassische Labrador-Boxer -Mix.Na, da ist doch bestimmt hauptsächlich ein Golden Retriever drin! Das sieht man doch an der Farbe
Hundeverordnung Saarland:
Listenhunde: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier sowie jegliche Kreuzungen aus diesen Rassen (bei nicht bestandenem Wesenstest)
Bei bestandenem Wesenstest dürfen sie "normaler" Hund sein, wie hier in Sachsen auch. Egal ob reinrassig mit Papieren, ohne Papiere oder Mischling aus Staff oder Pit.
Das "Geschiss" machen nur Leute, die sich vorm Wesenstest drücken wollen.
§ 6
Sondervorschriften
(1) Die Ausbildung und das Halten von Hunden der Rassen
1.
American Staffordshire Terrier
2.
Staffordshire Bullterrier sowie
3.
American Pit Bull Terrier
bedürfen einer Erlaubnis, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde durch einen Wesenstest mittels einer/eines für den Sachkundenachweis bestellten sachverständigen Tierärztin oder Tierarztes nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Die Kosten des Wesenstests sind von der Halterin oder dem Halter zu tragen. Inhalt und Verfahren des Wesenstests, der der Gefahrerforschung dient, bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde durch Verwaltungsvorschriften.