Die EU-Kommission plant eine neue Verordnung, die die Zulassung und den Vertrieb von Tierarzneimitteln regelt.
Hier
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf
ist das büokratische Monster-Machwerk.
Man schaue sich zunächst den 2ten Absatz auf Seite 6 an und liest:
"Ein wichtiges Ziel ist es, die Wirksamkeit bestimmter Antibiotika zu erhalten, die für die
Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen wesentlich sind. Daher wird
vorgeschlagen, der Kommission die Befugnis zu erteilen, die Verwendung bestimmter
Antibiotika bei Tieren durch Erlass von Vorschriften auszuschließen oder einzuschränken."
Antibiotika sind umstritten, aber manchmal muss die Verwendung sein. Es wird schwieriger werden, wenn bestimmte Antibiotika für die Verwendung bei Tieren eingeschränkt werden.
Macht nix, werden sich einige User sagen, nehme ich halt homöopathische Mittel, die sind sowieso viel besser.
Soweit ich weiss, gibt es keine für Tiere entwickelten homöopathischen Arzneimittel, vielmehr werden die Präparate aus der Humanmedizin für Tiere angewendet.
Schaut man sich den Entwurf der o.a. VO an, findet man in Kapitel V Regelungen über homöopathische Tierarzneimittel und deren immerhin vereinfachten Registrierungsverfahren.
Interessant wird das. Dies deshalb, weil Heilpraktiker - sollte die VO so in Kraft treten - nur zugelassene homöopathische Tierarzneimittel abgeben dürfen.
Das berührt schon deren grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit.
Und dann gibt es noch den riesigen Markt der Ergänzungsmittel (Öle, pflanzliche oder tierische Mittel für Haut, Gelenke, Stoffwechsel und und und).
Jedenfalls sind diese Mittel nicht trennscharf von Tierarzneimitteln abgegrenzt, siehe dazu Art 4 Abs. 1 - insbesondere Ziffer b - des Entwurfs.
"Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) „Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine
der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem
Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen
durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung
wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische
Diagnose zu erstellen;"
Das wären im Grunde auch Lachsöl, Gelatine, Grünlippmuschel, Heilkräuter etc.
Diese Mittel brauchten dann auch eine teure Zulassung mit noch teurerem Wirksamkeitsnachweis (Studien etc.) und verschwinden schneller vom Markt als die geneigten Tierhalter denken.
Ergänzungsfuttermittel für Tiere sind in der Verordnung der EU Nr. 1831/2003 geregelt, die beabsichtigte VO geht der von 2003 gem. Art. 3 (Rechtskollisison) aber vor, d.h. im Zweifel sind Zusatzstoffe Tierarzneimittel.
Nicht schön, oder?
Hier
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2014/DE/1-2014-558-DE-F1-1.Pdf
ist das büokratische Monster-Machwerk.
Man schaue sich zunächst den 2ten Absatz auf Seite 6 an und liest:
"Ein wichtiges Ziel ist es, die Wirksamkeit bestimmter Antibiotika zu erhalten, die für die
Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen wesentlich sind. Daher wird
vorgeschlagen, der Kommission die Befugnis zu erteilen, die Verwendung bestimmter
Antibiotika bei Tieren durch Erlass von Vorschriften auszuschließen oder einzuschränken."
Antibiotika sind umstritten, aber manchmal muss die Verwendung sein. Es wird schwieriger werden, wenn bestimmte Antibiotika für die Verwendung bei Tieren eingeschränkt werden.
Macht nix, werden sich einige User sagen, nehme ich halt homöopathische Mittel, die sind sowieso viel besser.
Soweit ich weiss, gibt es keine für Tiere entwickelten homöopathischen Arzneimittel, vielmehr werden die Präparate aus der Humanmedizin für Tiere angewendet.
Schaut man sich den Entwurf der o.a. VO an, findet man in Kapitel V Regelungen über homöopathische Tierarzneimittel und deren immerhin vereinfachten Registrierungsverfahren.
Interessant wird das. Dies deshalb, weil Heilpraktiker - sollte die VO so in Kraft treten - nur zugelassene homöopathische Tierarzneimittel abgeben dürfen.
Das berührt schon deren grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit.
Und dann gibt es noch den riesigen Markt der Ergänzungsmittel (Öle, pflanzliche oder tierische Mittel für Haut, Gelenke, Stoffwechsel und und und).
Jedenfalls sind diese Mittel nicht trennscharf von Tierarzneimitteln abgegrenzt, siehe dazu Art 4 Abs. 1 - insbesondere Ziffer b - des Entwurfs.
"Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) „Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine
der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem
Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen
durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung
wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische
Diagnose zu erstellen;"
Das wären im Grunde auch Lachsöl, Gelatine, Grünlippmuschel, Heilkräuter etc.
Diese Mittel brauchten dann auch eine teure Zulassung mit noch teurerem Wirksamkeitsnachweis (Studien etc.) und verschwinden schneller vom Markt als die geneigten Tierhalter denken.
Ergänzungsfuttermittel für Tiere sind in der Verordnung der EU Nr. 1831/2003 geregelt, die beabsichtigte VO geht der von 2003 gem. Art. 3 (Rechtskollisison) aber vor, d.h. im Zweifel sind Zusatzstoffe Tierarzneimittel.
Nicht schön, oder?