Endgültiges Urteil gegen "Jäger"

Anfang Januar 2015 hat ein "Jäger" im Bereich Passau, Niederbayern zwei überjagende Jagdhunde erschossen.

https://www.jagderleben.de/zwei-jagdhunde-erschossen

Das Oberlandesgericht München hat jetzt in 3ter Instanz das amtsgerichtliche Ersturteil in Höhe von 90 Tagessätzen a 30 Euro bestätigt.

Darüberhinaus wird (endgültig) sein Jagdschein nicht verlängert, die Waffenbesitzkarte eingezogen und seine Waffen ebenfalls.

https://www.jagderleben.de/endgueltiges-urteil

Jedenfalls ist der kein Jäger mehr und sein Revier - so er eines gepachtet hatte - ist er auch los. Ohne Jagdschein ist er nicht pachtfähig.
 
Warum hat er die Hunde denn überhaupt erschossen? Im Zuge einer Gesellschaftsjagd? Soweit ich weiß ist es nicht ungewöhnlich, dass die Hunde sich dabei auch mal mehrere Kilometer vom Hundeführer entfernen und eventuell dort treiben, wo es nicht mehr erwünscht ist.
Selbst wenn sie dabei ein anderes Revier betreten. Man weiß doch als Jäger und Jagdpächter im Normalfall, wenn im angrenzenden Revier gerade eine Treib- oder Drückjagd stattfindet und dass das ggf. auch Unruhe ins eigene Revier bringen kann.
 
Der Täter hatte ja angegeben, die Hunde als überjagende Jagdhunde nicht erkannt zu haben. Das ist unglaubwürdig, die Tiere trugen Warnwesten.

Über die wirklichen Gründe kann man nur spekulieren. Er mag seinen Jagdnachbarn nicht leiden können, er hatte einen Hirnriss, Wutanfall oder einen geistigen Aussetzer oder aus anderen Gründen nicht mehr Herr der Situation.

Jedenfalls hat so einer am Abzug einer Waffe nichts mehr verloren.
 
Ist er da jetzt verurteilt worden, weil es sich um Jagdhunde gehandelt hat, oder wäre er bei 'normalen' Hunden auch verurteilt worden?
Denn, soweit ich weiß, rechtfertigt das bayerische Jagdgesetz den Abschuss von wildernden Hunden.

Nicht, dass ich das uneingeschränkt begrüßen würde und so ganz koscher war die Geschichte ja eh nicht (entwendete Peilsender und Warnwesten, versteckte Kadaver), aber interessieren würde es mich halt trotzdem.
 
Ja, wirklich, was für ein Quatsch. Warnwesten erkennt man endlos weit, selbst bei Nebel oder im Halbdunkeln.

Definitiv. So jemand sollte nicht mit einer Waffe durch die Gegend laufen dürfen.
 
Warum er die Hunde erschossen hat.
Darüber kann man nur spekulieren.

Mit der Argumentation er habe die Warnwesten nicht gesehen
hat er sich möglicher weise selber " einen Bärendienst" bzgl. des Jagdschein es erwiesen.:denken24:

Habe die drei Antworten vor mir jetzt gelesen.
All.:zustimmung:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gutes Urteil!

Vllt mochte der seine Jagdkollegen nicht.
Jaeger sind sich auch nicht alle gruen
Ein Freund von meinem Maenne zuechtet diese komischen Sabberhunde, hannoversche irgendwas, und macht Nachsuche mit denen. Wenn zu dem ein Jaeger sagt "Deine Hunde irren sich, ich hab daneben geschossen" kann das schon in ´ner Rangelei enden :D
 
Ist er da jetzt verurteilt worden, weil es sich um Jagdhunde gehandelt hat, oder wäre er bei 'normalen' Hunden auch verurteilt worden?
Denn, soweit ich weiß, rechtfertigt das bayerische Jagdgesetz den Abschuss von wildernden Hunden.

Schwierig zu sagen.

Das es keine "normalen" Hunde waren sondern Jagdhunde konnte er durch die auffälligen Westen der Tiere sehen - oder hätte sie sehen können.
Soweit ich mich erinnere, ergab damals die Auswertung der Ortungsgeräte, dass die Tiere kein Reh gehetzt haben.

Ein normaler Hund wird eher keine Warnweste tragen und auch kein GPS-Halsband tragen.

Da kann sich ein Jäger natürlich eher rausreden und ggf. eine Wildhetze "erfinden".

Nach dem bay. Jagdschutzrecht darf ein Hund erschossen werden, wenn er erkennbar dem Wild nachstellt und dieses gefährden kann.

Würde man bei einem erschossenen "Normalhund" das Vorhandensein eines gut sichtbaren Mantels (im Winter) nachweisen können und darüber hinaus eine schwere Herzkrankheit (jetzt mal als Beispiel), aufgrund derer der Hund gar nicht hetzen könnte, würde ein Urteil wohl ähnlich ausfallen.

Ebenfalls, wenn es sich um einen Kleinsthund handeln würde, der ein Reh allein aufgrund der Geschwindigkeit garnicht gefährden kann.

Verurteilt wurde der Täter nach § 17 Nr. 1 TierSchG wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
 
Ja, das ist schon gefährlicher Kram, so eine Schusswaffe.
Und die Geschosse erst.
Das musste im August 2015 eine Urlauberin aus Gütersloh bei Gadebusch in Mecklenburg-Vorpommern schmerzhaft erfahren, als sie als Radfahrerin in eine Erntejagd geriet und von einem Splitter eines Zerlegungsgeschosses im Brustbereich getroffen wurde.

Der Bügel ihres BH bewahrte sie vor schlimmen Verletzungen, das beschossene Wildschwein überlebte allerdings nicht.

Die Staatsanwalt hat nunmehr Anklage erhoben, im April beginnt der Prozess gegen den Unglücksschützen und ich bin ziemlich sicher, dass er auch verurteilt wird.

Was lernen wir daraus? Bügel-BH´s können Leben retten.

http://www.svz.de/lokales/gadebusch...fall-bh-rettet-frau-das-leben-id10397011.html
 



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