In der Hundehaftpflicht sind Mietsachsschäden generell mit drin.
Die Haftpflichtversicherung ist dafür da um Schäden 3. Personen zu regulieren, die mein Hund angestellt hat, dabei ist es völlig egal wer meinen Hund ausführt. Da mein Hund versichert ist und nicht ich.
Ein Selbstbehalt reduziert den Beitrag, jedoch ist das manchmal ziemlich unerheblich. Die Versicherungssumme, sollte auf jeden Fall nicht unter 5 Mio. sein.
(Gibt es tatsächlich Versicherer, die nicht zahlen, wenn ein Hund nicht angeleint ist??? Hab ich bisher noch nicht gehört.)
Da muss ich dir etwas widersprechen. Es gibt einige VUs die einen Ausschluss haben, je nachdem ob du als HH und VN den Hund führst oder bsp ein Sitter. Darauf sollte man schon achten.
Die Haftpflicht reguliert auch nicht an einer 3. Person, sonder wenn Dritte oder Sachen Dritter beschädigt werden. Ebenfalls muss eine Kausalität zu dem Schaden gegeben sein. Bsp. Hund ist mit Sitter unterwegs, reißt sich los, dem Hasen hinter her über die Straße, Auto fährt gegen Leitplanke beim Ausweichen.
Wenn jetzt der Sitter nicht mit versichert ist, viel Spaß.
Der Schaden am Auto wird natürlich von dem VU gezahlt.
Sollte jetzt bsp es ganz schlimm sein und der Fahrer im Rollstuhl landen, dann müsste der Sitter oder Hundehalter auch bsp den Umbau von Haus/ Wohnung des Geschädigten zahlen, da hier ja ein Zusammenhang zu dem Unfall besteht.
Ist alles nicht soooooo ganz einfach, einige versichern auch nur angeleinte Hunde, Hunde nicht auf Turnierplätzen und und und. Da sollte man die Augen offen haben.
An dem Bsp. von mir mit dem Rollstuhl sieht man, wie wichtig eine hohe VS ist, 10 Mio sind schon wichtig. Es kann schnell in die Tausende gehen, wenn dann noch eine lebenslängliche Rente gezahlt werden muss auch gerne noch höher.
Wichtig also Umfang und Ausschlüsse, Versicherungssumme, Wirkungskreis (D, Europ. ...?) und dann "erst " der Beitrag.
Wie letzten endes die Schadenregulierung abläuft, merkt man meist erst, wenns so weit ist ;-)