Drama im Nürnberger Tierheim

Ich würde ja die LKW und Fahrer mit verkaufen.um die Kosten zu decken.:wuetend2:

Das wäre nicht schlecht, ist aber nicht zulässig.
Üblicherweise sagt der Fahrer, er kenne den Eigentümer nicht, habe Geld für den Transport bekommen und sollte die Welpen um....... am....... an Autobahnparkplatz XY einem gewissen "Name einsetzen" mit einem grünen Vito übergeben. Ausserdem habe er noch nie gehört, dass Welpen geimpft sein müssen.
Leider, leider könne er nicht mehr sagen.
 
Ich weiß, Wunschdenken von mir.

Es verhält sich dann anders, als die Vorgehensweise , bei der Beschlagnahmen von Tieren aus Tierheimen in Deutschland. Hab mal gelesen hier mus erst die Eigentumsfrage geklärt sein, bis dahin vergeht schon mal ein Jahr und die Tiere sind im Tierheim.:frech1:
 
Nee, normalerweise geht das ziemlich schnell, zumal die Behörde die Sicherstellung (das ist die korrekte Bezeichnung für Beschlagnahme) nicht länger als nötig aufrecht erhalten darf.
Anders ist es, wenn der Tierhalter vor das Verwaltungsgericht zieht, dann kann es länger dauern, weil man vor Ende der Auseinandersetzungen keine vollendeten Tatsachen schaffen soll bzw. das Gericht darauf drängt, es nicht zu tun.

Es gab solche Dinge in den Anfangszeiten der Gefahrhundegesetze, wo hysterische Behörden Listenhunde ohne Grund sichergestellt und ins Tierheim gebracht haben und die Halter verständlicherweise um Rechtsschutz angesucht haben.

In diesen Welpenfällen meldet sich der Eigentümer (aus dem Ausland) in der Regel nicht.
Neue Welpen produzieren ist billiger.
 
Ja die werden in Ungarn produziert.
Kosten entstehen für die Vermehrer nicht da die Hündinnen die Welpen füttern, Arzt wird keiner hinzugezogen. Ergo kommen die Welpen erst mal hier in Quarantäne um dann gesund vermittelt zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das einbehalten der Tiere, halte ich in dem fall auch für die beste lösung, leider wird dies aber nicht das weitere produzieren der Tiere und die weitere nachfrage stoppen, für die vermehrer wird es nicht viel verlust bedeuten und die die billig an nen welpen ran wollen weil sie sich keinen welpen aus vernünftiger aufzucht leisten können/wollen werden auch weiterhin solche Tiere abkaufen. Einfach nur grausam, aber solange das ganze nicht noch wesentlich strenger kontrolliert wird und die gesetzeslage da mal härtere strafen erhebt wird es denke ich nicht groß einzudämmen sein. :traurig7::wuetend2:
 
Das wäre nicht schlecht, ist aber nicht zulässig.
Üblicherweise sagt der Fahrer, er kenne den Eigentümer nicht, habe Geld für den Transport bekommen und sollte die Welpen um....... am....... an Autobahnparkplatz XY einem gewissen "Name einsetzen" mit einem grünen Vito übergeben. Ausserdem habe er noch nie gehört, dass Welpen geimpft sein müssen.
Leider, leider könne er nicht mehr sagen.


In einigen Ländern ist es doch inzwischen erlaubt das das Fahrzeug, bei bestimmten Verkehrsdelikten einbehalten und verkauft wird. Selbst dann wenn der Fahrer nicht der Besitzer ist wenn ich mich nicht irre.
So eine Strafe würde auf Dauer sicher eine gewisse Abschreckung erzielen.
 
...und die gesetzeslage da mal härtere strafen erhebt wird es denke ich nicht groß einzudämmen sein. :traurig7::wuetend2:

Das gesetzliche Strafmaß ist nicht das Problem, das ist hoch genug. Das Problem ist die Ausschöpfung des Rahmens durch die Gerichte.
Es gibt gute Ansätze (ich kenne ein Verfahren, wo ein Jäger zu 600,-- € Bußgeld verurteilt wurde, weil der am Halsband seines Jagdhundes die Attrappe eines Teletakt-Gerätes befestigt hatte), aber Tierschutzrecht läuft "so nebenbei" mit.

Richter und Behörden müssen sensibilisiert werden und insoweit ist z.B. Dr. Bruhn auf dem richtigen Weg.

http://rae-guenther.de/anwaelte/dr-davina-bruhn/

Zitat:

"Regelmäßige Referententätigkeit im Tierschutzrecht, u.a. bei der Deutschen Richterakademie".
 
Ja gut dann ist die gesetzes lage vielleicht gar nicht so schlecht wie ich gedacht habe dieterl, da tut es mir nun leid das ich hier unwissentlich falsche angaben gemacht habe, es ist eben nur wie du bereits schriebst eher selten der fall das auch eine annehmbare strafe verhängt wird. Und das kann und darf ja eigtl nicht sein. :(
 



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