Der könnte sofort bei mir einziehen...

Das Gesetz wird nicht abgeschafft sondern nur geändert. Auch die Rasseliste (incl. Mischungen untereinander und mit anderen Hunden) bleibt bestehen. Soweit - so schlecht.
Immerhin kann die bisher unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit jetzt durch einen positiven Wesenstest widerlegt werden und somit wäre der betreffende Hund fortan kein gefährlicher Hund mehr. Immerhin.

Ansonsten wurde der Gesetzentwurf im März 2017 eingebracht und an den Innen- und Kommunalausschuss verwiesen. Dort schmort er zur Zeit. Was nicht heisst, dass die Änderung (irgendwann) in 2018 in Kraft treten kann.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/61781/erstes-gesetz-zur-änderung-des-thüringer-gesetzes-zum-schutz-der-bevölkerung-vor-tiergefahren.pdf
 
Ach so, ich habe schon überlegt, was ich mit Thüringen zu tun habe :rolleyes:
Bißchen Staff scheint da aber schon drin zu sein...oder?
 



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