Benutzer516
Gast
Cesar Millan, der allseits bekannte "Leader of the Pack-Macker", will in der Swiss-Life-Arena in Hannover am 17.9.2014 eine Kostprobe seiner Künste an 5 vorher ausgewählten Hunden nebst Haltern geben.
Nach Auffassung des Vet.-Amtes der Stadt Hannover braucht er dazu eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f des Tierschutzgesetzes, also eine solche als Hundetrainer.
Das sah der berühmte Mann anders und wollte vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Rahmen eines Eilantrags festgestellt wissen, das er keine solche Erlaubnis braucht.
Doch, sagte das Verwaltungsgericht heute, am 15.9.2014, braucht er. Wenn jemand auch nur kurzzeitig auch die Ausbildung von Hunden durch den Halter anleiten will, braucht er eine Erlaubnis.
Die Erteilung setzt Sachkunde voraus, die durch das Vet.-Amt geprüft werden muss. Bis zum 17.9.2014 ist das nicht mehr möglich.
Wtf - mag sich jetzt die unterliegende Partei sagen.
Auf die deutsche Gerichtsbarkeit kann man sich gelegentlich verlassen - sagt Dieter
Die Entscheidung:
http://www.verwaltungsgericht-hanno...gation_id=19421&article_id=127820&_psmand=126
Nach Auffassung des Vet.-Amtes der Stadt Hannover braucht er dazu eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f des Tierschutzgesetzes, also eine solche als Hundetrainer.
Das sah der berühmte Mann anders und wollte vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Rahmen eines Eilantrags festgestellt wissen, das er keine solche Erlaubnis braucht.
Doch, sagte das Verwaltungsgericht heute, am 15.9.2014, braucht er. Wenn jemand auch nur kurzzeitig auch die Ausbildung von Hunden durch den Halter anleiten will, braucht er eine Erlaubnis.
Die Erteilung setzt Sachkunde voraus, die durch das Vet.-Amt geprüft werden muss. Bis zum 17.9.2014 ist das nicht mehr möglich.
Wtf - mag sich jetzt die unterliegende Partei sagen.
Auf die deutsche Gerichtsbarkeit kann man sich gelegentlich verlassen - sagt Dieter
Die Entscheidung:
http://www.verwaltungsgericht-hanno...gation_id=19421&article_id=127820&_psmand=126