Cesar Millan und die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit

Cesar Millan, der allseits bekannte "Leader of the Pack-Macker", will in der Swiss-Life-Arena in Hannover am 17.9.2014 eine Kostprobe seiner Künste an 5 vorher ausgewählten Hunden nebst Haltern geben.

Nach Auffassung des Vet.-Amtes der Stadt Hannover braucht er dazu eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f des Tierschutzgesetzes, also eine solche als Hundetrainer.

Das sah der berühmte Mann anders und wollte vor dem Verwaltungsgericht Hannover im Rahmen eines Eilantrags festgestellt wissen, das er keine solche Erlaubnis braucht.

Doch, sagte das Verwaltungsgericht heute, am 15.9.2014, braucht er. Wenn jemand auch nur kurzzeitig auch die Ausbildung von Hunden durch den Halter anleiten will, braucht er eine Erlaubnis.
Die Erteilung setzt Sachkunde voraus, die durch das Vet.-Amt geprüft werden muss. Bis zum 17.9.2014 ist das nicht mehr möglich.

Wtf - mag sich jetzt die unterliegende Partei sagen.
Auf die deutsche Gerichtsbarkeit kann man sich gelegentlich verlassen - sagt Dieter

Die Entscheidung:

http://www.verwaltungsgericht-hanno...gation_id=19421&article_id=127820&_psmand=126
 
Hi

Na das sind doch schonmal Gute Nachrichten.
Am besten fand ich ja den Satz : " Bei einer Sachkundeprüfung am 10.09.2014 konnte die Antragsgegnerin die Sachkunde von Herrn Millan nicht feststellen. "

:happy2:

Endlich gibts sowas auch schwarz auf weiss...Der Millan hat garkeine Hundekenntniss.

LG
die weissen Wölfe
 
Hallo,

die Veranstaltung ist MORGEN...!!!

Entweder schreibt er jetzt ganz schnell sein Programm um und erzählt nur ein paar lustige Geschichten, oder das Ding abgesagt. Ich hoffe Letzteres und bin wirklich mehr als erfreut über diesen Erfolg. Der von Whity zitierte Satz ist (sorry) der KNALLER...! Gerichtlich festgestellte Unfähigkeit, super.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Sagt bloss auf einmal lieben wir alle die deutsche Bürokratie. :verlegen1::happy4:
 
Na klar, jetzt lieben wir die deutsche Demokratie. :happy33:

Ist ganz schön peinlich für ihn. Vor allem die Hunde, die als "Vorführobjekte" dienen sollen tun mir schon im Vorfeld leid. Das muss für die doch ein unglaublicher Stress sein.

Wie ist das aber mit seinen Auftritten in den anderen deutschen Bundesländern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke der Grund, warum seine Sachkunde nicht nachgewiesen werden konnte, ist der, dass er nicht da war. Ich glaube nicht, dass er bereits auch nur ansatzweise aktiv geprüft wurde.

Ich hatte mich lange Zeit auf den §11 gefreut, die aktuelle Umsetzung ist allerdings schrecklich. In diesem einen speziellen Fall freue ich mich trotzdem über die deutsche Bürokratie. x)
 
Hallo,

vielleicht hat man Nachweise von ihm gefordert, die seine Sachkunde untermauern...!? Die einzelnen Bundesländer halten das (leider) noch sehr unterschiedlich. Bei dem einen Vet.-Amt kann ein Zertifikat der ATN-AG schon ausreichen, um die Sachkunde nachzuweisen...beim anderen muß man selbst nochmal einen teuren Test bezahlen. Oder Nachweise über Weiterbildungen/Seminare reichen aus...vielleicht wurde sowas von ihm gefordert und er konnte es nicht beibringen...!?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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