Ausserordentliche Kündigung wegen Hundehaltung..help

Die Frist zur Abhilfe muss angemessen sein.
Das richtet sich nach dem Einzelfall.

Wenn der Vermieter noch ein paar Probleme mit eurem Hund erfindet (z. B. er hat angeblich gebissen), dann kann er in der Abmahnung verlangen, dass der Hund unverzüglich aus der Wohnung muss.
Aber lass dich wirklich von einem Anwalt beraten. Damit bist du auf der sicheren Seite.
 
Wie lange darf denn von einer Abmahnung bis zur ausserordentliche Kündigung gewartet werden?
Ohne jetzt die genauen Fristen zu kennen.
Diese ausgesprochene Kündigung ist
unwirksam, ich würde so wie Dieter empfiehlt vorgehen.
Und Behoerdenkram dauert hier bei uns.
Dann gibt es immer noch Ereignisse, die einen Auszug verzögern z.B. plötzliche Erkrankung eines Bewohners usw.
Da es nur zwei Monate sind würde ich mir wirklich keine Sorgen machen
 
Dann gibt es immer noch Ereignisse, die einen Auszug verzögern z.B. plötzliche Erkrankung eines Bewohners usw.

Nein, wenn der Vermieter einen Räumungstitel hat, kannst du mit einer Erkrankung den Auszug nicht verzögern.
Einen Räumungsschutz bekommen nur wirkliche Härtefälle.
 
Was für eine "nette" Nachbarin. Hätte ja auch erstmal zu euch kommen und euch das mit dem Hundehaufen mitteilen können. Dann hättet ihr eben für eine neue Fußmatte gezahlt und ne Schachtel Pralinen dazu gegeben.
 



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