Ausserordentliche Kündigung wegen Hundehaltung..help

Hallo zusammen.Der Schock sitzt tief.Am Freitag bekamen wir vom Vermieter eine ausserordentliche Kündigung da wir keine schriftliche gehnemigt haben um uns unsere Hündin anzuschaffen..Eine Mündliche haben wir vor der Anschaffung von ihm bekommen..An alle die jetzt schimpfen wollen .ja wir hätten auch schriftlich abklären müssen waren zu blauäugig. Und bereuen es sehr ,ist aber leider nicht mehr zu ändern. Wir sind davon ausgegangen das die Mündliche Zusage ausreicht.Und unsere Nachbarn haben auch einen Hund.
Da unsere Maus einmal durchs Treppenhaus entwischte und sie wohl im Obergeschoss bei der Nachbarin vor der Tür ihren Haufen gemacht hat was wir nicht mitbekommen haben ,hat die Dame sich beim Vermieter deswegen beschwert und der schickte uns nun die Ausserordentliche Kündigung. Wir haben sowieso vor auszuziehen das dauert aber noch bis Oktober..Wollten die Kündigung Ende Juli zuschicken. Nun kam uns der Vermieter zuvor..Unsere Frage..Kann er von uns verlangen das wir unsere Hündin sofort abgeben??Wenn wir das nicht machen was kann schlimmstenfalls passieren?Und bei einer ausserordentlichen.Kündigung muss man innerhalb von 2wochen die Wohnung räumen...So schnell ist unsere Neue Wohnung aber noch gar nicht fertig..Kann man uns trotzdem vor die Tür setzten??Bin völlig verzweifelt und bitte um Tipps..Unsere Hündin ist 40cm.gross.bellt nicht und ist so lieb..Das sie letztenz aus unserer Wohnung entweichen konnte (wir wohnen im 3Familienhaus )ist nunmal passiert..Haben Sie überall gesucht und plötzlich stand sie wieder in unserer Wohnung...Das sie über uns hingemacht.hat haben wir nicht bemerkt sonst hätten wir es doch weg gemacht. .
 
Aus dem genannten Grund ist die ausserordentliche Kündigung unwirksam - und mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Selbst eine normale Kündigung wäre unwirksam. Pauschal kann ein Vermieter ohnehin nicht mehr die Hundehaltung verbieten, vielmehr muss er die Interessen des Hundehalters gegen die der anderen Mieter und die des Vermieters abwägen.
Ich würde Widerspruch gegen die ausserordentliche Kündigung einlegen und mitteilen, dass Ihr ohnehin ausziehen wollt.
Wenn der Vermieter halbwegs gerade tickt, ist er mit der Vorgehensweise einverstanden.
 
Nun kam uns der Vermieter zuvor..Unsere Frage..Kann er von uns verlangen das wir unsere Hündin sofort abgeben??

Nein kann er nicht.
Auch eine mündliche Zusage ist bindend. Gibt es Zeugen?
Ich würde eure Kündigung jetzt schon zum Vermieter schicken oder ankündigen, damit er sieht, dass ihr auszugsbereit seid.

Vor einer fristlosen Kündigung des Vermieters muss eigentlich eine Abmahnung erfolgen.
 
Erstmal super lieben herzlichen Dank für die schnelle Antwort..Wir werden morgen auf jedenfall zum Anwalt müssen..Wir wohnen im 3Familienhaus in einer noblen.Siedlung direkt neben dem Haus des Vermieters..Er hat viel Macht und ist bekannt für seine Eiskalte Vorgehensweisen..Darum haben wir uns schon im Vorfeld was anderes gesucht..Das er uns deswegen mit sowas was ja eigentlich Harmlos ist ausserordentlich Kündigt hat uns umgehauen..Nun sitzen wir hier und haben wirklich Sorge...Geben wir unsere Hündin solange ineiner Tierpension?Kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen das unsere Hündin aus der Wohnung muss obwohl wir ja ausziehen wollen?bin echt fertig
 
Garnichts kann der - dazu muss er zuerst klagen. Die Räumungsklage verliert er, allein deshalb, weil ihr sowieso ausziehen wollt.
Und eine Klage auf Entfernung des Hundes hat so gut wie keine Erfolgsaussichten, weil Hunde nicht mehr (pauschal) verboten werden dürfen und der einmalige Vorfall mit der Nachbarin nicht reich.
Außerdem müsste zunächst eine Abmahnung erfolgen mit der Ankündigung, bei weiteren Störungen den Hund abgeben zu müssen.

Bleibt mal ganz ruhig, der Vermieter kann Euch nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt. ( STandard) Mietvertrag kann der Vermieter, aber eine einmal gegebene Genehmigung jederzeit zurück nehmen.!
Dies muss er wohl entsprechend begründen.
Da ihr aber eine mündliche Zusage habt, dürfte dies bei euch auch nicht der Fall sein.
 
Geben wir unsere Hündin solange ineiner Tierpension?Kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen das unsere Hündin aus der Wohnung muss obwohl wir ja ausziehen wollen?bin echt fertig

Bleib mal ganz ruhig.
Der Vermieter kann nicht einfach ohne Abmahnung kündigen, da bin ich mir sicher. Das ist nur in wirklich schwerwiegenden Fällen möglich - aber nicht wegen einem Kothaufen auf einer Fußmatte.

Und er kann auch nur mit einem Räumungstitel vom Gericht einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dafür muss er erstmal eine Räumungsklage bei Gericht einreichen und auch noch Recht bekommen.
Aber das kannst du ja mit deinem Anwalt besprechen.
 
@Docoto
Schau mal hier ;)

Rechtsanwalt zum Thema Tierhaltung in Mietswohnungen:
http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html
P
@Docoto
Schau mal hier ;)

Rechtsanwalt zum Thema Tierhaltung in Mietswohnungen:
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Danke für den Link sehr informativ, werde Morgen mal.mit meinem Mietvertrag abgleichen.
Mir gefällt auch nicht so recht, das diese Erlaubniss zur Haltung jederzeit widerrufen werden kann.
Dem TE dürfte eigentlich nichts passieren können.
 
Und selbst wenn...eine Räumungsklage dauert..wenn ihr eh im Oktober ausziehen wolltet sind das grad mal 2 Monate die ihr noch dort seid.
Ich denke nicht das eine Räumungsklage so schnell geht, zumal nicht wenn Einspruch eingelegt wird.

Ich würde mir da eher Sorgen machen das dem Hund nix passiert wenn der Vermieter schon bekannt ist für rabiates Vorgehen (Gift etc.)
 



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