AnimalHope for Body and Soul - Tierheimhund Pflegestelle

Natürlich nicht, sie musste sich ja ein Haus in Schweden kaufen - aber frag mal ihren Mann, der bezieht HartzIV aus Deutschland, obwohl er in Österreich bei ihr lebt...

Ach, die Zustände sind alle mehr als schrecklich, diese Frau ist meiner Meinung nach alles andere als eine Tierschützerin - ganz im Gegenteil...

Vielleicht kann Dieter hier etwas zur rechtlichen Sache bezüglich des Tierarztes sagen?

Viele Grüße
Birgit
 
Der Tierarzt meinte, weil ich gesagt habe, dass ich garnicht zahlen müsste weil die Rechnung nicht auf mich ausgestellt ist: Das können wir ändern... und ich bin ja mit dem Hund zu ihr. Wenn ich zu Edeka gehe denn muss ich ja auch zahlen, egal für wen ich einkaufe...
Ich bin erstaunt, dass man diskutieren muss, wenn man einen kranken Hund dahin bringt und alles vorher geklärt war. Heidi sollte zahlen und nicht ich. Denn soll Heidi gesunde Tiere vermitteln (auch in die Pflege) und denn gibst auch keine Tierarztrechnungen.

Ich bin so verdammt sauer...
 
Ich habe von meinem Tierarzt den Teil der Rechnung zu bezahlen bekommen, den Heidi nicht gezahlt hat. 25 € kann diese Frau nicht überweisen...

Der Tierarzt meinte, weil ich gesagt habe, dass ich garnicht zahlen müsste weil die Rechnung nicht auf mich ausgestellt ist: Das können wir ändern... und ich bin ja mit dem Hund zu ihr. Wenn ich zu Edeka gehe denn muss ich ja auch zahlen, egal für wen ich einkaufe...

Ausgangspunkt ist hier das Vertretunngs- und Vollmachtsrecht, insbesondere - zunächst - der berühnmt-berüchtigte § 164 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html

Zunächst müsstest Du also eine Vertretungsmacht gehabt haben, also die Berechtigung, "für" Frau Pongratz zum Tierarzt zu gehen.
Dann gilt die Willenserklärung - "bitte den Hund behandeln" - für und gegen Frau Pongratz.

Darüberhinaus müsstest Du "innerhalb" Deiner Vertretungsmacht gehandelt haben, wenn also diese bis z.B. 200,-- € Behandlungskosten geht, ist alles überhalb von 200,-- € nicht mehr von der Vertretungsmacht gedeckt. Für den überschiessenden Betrag müsstest Du einstehen, es sei denn, der Vertretene "genehmigt" später die Mehrausgabe
Dies könnte die 25,-- € erklären, die Du jetzt zahlen sollst

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__184.html

Knackpunkt ist in der Regel der Abs. 2 der Vorschrift, die - in Deutsch übersetzt - lautet:

Wer für einen anderen (hier Frau Pongratz) handelt, muss dies erkennen lassen (hier beim TA). Lässt er es nicht erkennen, wird er so behandelt (vom TA), als wenn er für sich selbst kommt.

Da der TA ja die Rechnung an Frau P. geschickt hat, hast Du - offensichtlich - die Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 erfüllt. Damit weiss der TA auch, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist und an wen er sich halten muss. Bekommt er von Frau P. nicht die ganzen Behandlungskosten, hat er Pech. Ob Du insoweit bei dem TA warst, spielt keine Rolle.
Der Verweis auf REWE greift ebenfalls nicht. Dazu muss ich etwas weiter ausholen.
Das deutsche Vertragsrecht geht auch von der sog. "Vertragsklarheit" aus, d.h., die Beteiligten sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Daher müssen Vertreter auch erkennen lassen, dass sie nicht für sich, sondern für eine andere Person handeln.
Was anderes ist es bei "Geschäften des täglichen Lebens", da spielt der Grundsatz der Vertragsklarheit keine Rolle.
Es ist bei einer Packung Zigaretten im Supermarkt der Kassiererin völlig egal, ob ich für mich oder für einen anderen komme.
Ausserdem greift das Beispiel schon deshalb nicht, weil dort - im Supermarkt - zumindest bei solchen geringwertigen Waren bar bezahlt zu werden pflegt.

Was anderes wäre allerdings - siehe oben - wenn Du ausserhalb der Vertretungsmacht gehandelt hättest. Schriftliche Abmachungen - also eine Vollmacht - gibt es dazu allerdings nicht. Wenn Frau P. - theoretisch - nun behauptet, es sei eine Höchstgrenze für Behandlungskosten vereinbart und eben diese 25,-- € würden diesen vereinbarten Betrag übersteigen und sie würde nicht genehmigen, dann wärst Du in der Zahlungspflicht.

Allerdings - und ausserhalb des Rechts: Wenn dieser TA Dein Stamm-TA ist, im übrigen ein guter TA dem Du vertraust, dann würde ich die 25,-- € bezahlen, allein wegen des guten Miteinander. Du weisst nicht, wann Du mal sein Entgegenkommen gut gebrauchen kannst.
Und die Knete unter "Lehrgeld" abbuchen.
 
Ausgangspunkt ist hier das Vertretunngs- und Vollmachtsrecht, insbesondere - zunächst - der berühnmt-berüchtigte § 164 BGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html

Zunächst müsstest Du also eine Vertretungsmacht gehabt haben, also die Berechtigung, "für" Frau Pongratz zum Tierarzt zu gehen.
Dann gilt die Willenserklärung - "bitte den Hund behandeln" - für und gegen Frau Pongratz.

Darüberhinaus müsstest Du "innerhalb" Deiner Vertretungsmacht gehandelt haben, wenn also diese bis z.B. 200,-- € Behandlungskosten geht, ist alles überhalb von 200,-- € nicht mehr von der Vertretungsmacht gedeckt. Für den überschiessenden Betrag müsstest Du einstehen, es sei denn, der Vertretene "genehmigt" später die Mehrausgabe
Dies könnte die 25,-- € erklären, die Du jetzt zahlen sollst

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__184.html

Knackpunkt ist in der Regel der Abs. 2 der Vorschrift, die - in Deutsch übersetzt - lautet:

Wer für einen anderen (hier Frau Pongratz) handelt, muss dies erkennen lassen (hier beim TA). Lässt er es nicht erkennen, wird er so behandelt (vom TA), als wenn er für sich selbst kommt.

Da der TA ja die Rechnung an Frau P. geschickt hat, hast Du - offensichtlich - die Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 erfüllt. Damit weiss der TA auch, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist und an wen er sich halten muss. Bekommt er von Frau P. nicht die ganzen Behandlungskosten, hat er Pech. Ob Du insoweit bei dem TA warst, spielt keine Rolle.
Der Verweis auf REWE greift ebenfalls nicht. Dazu muss ich etwas weiter ausholen.
Das deutsche Vertragsrecht geht auch von der sog. "Vertragsklarheit" aus, d.h., die Beteiligten sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Daher müssen Vertreter auch erkennen lassen, dass sie nicht für sich, sondern für eine andere Person handeln.
Was anderes ist es bei "Geschäften des täglichen Lebens", da spielt der Grundsatz der Vertragsklarheit keine Rolle.
Es ist bei einer Packung Zigaretten im Supermarkt der Kassiererin völlig egal, ob ich für mich oder für einen anderen komme.
Ausserdem greift das Beispiel schon deshalb nicht, weil dort - im Supermarkt - zumindest bei solchen geringwertigen Waren bar bezahlt zu werden pflegt.

Was anderes wäre allerdings - siehe oben - wenn Du ausserhalb der Vertretungsmacht gehandelt hättest. Schriftliche Abmachungen - also eine Vollmacht - gibt es dazu allerdings nicht. Wenn Frau P. - theoretisch - nun behauptet, es sei eine Höchstgrenze für Behandlungskosten vereinbart und eben diese 25,-- € würden diesen vereinbarten Betrag übersteigen und sie würde nicht genehmigen, dann wärst Du in der Zahlungspflicht.

Allerdings - und ausserhalb des Rechts: Wenn dieser TA Dein Stamm-TA ist, im übrigen ein guter TA dem Du vertraust, dann würde ich die 25,-- € bezahlen, allein wegen des guten Miteinander. Du weisst nicht, wann Du mal sein Entgegenkommen gut gebrauchen kannst.
Und die Knete unter "Lehrgeld" abbuchen.

Das ist alles super interessant. Danke!

Ich habe mit dem TA gesprochen und soweit alles klären können.
und ich finde diese 25€ nicht viel nur es ist nicht mein Hund und so sehe ich das Nach wie Vor. Es ging mir einfach auch um die Frechheit sich so dämlich und patzig mit mir am Telefon zu unterhalten. Zum Glück haben wir 2 Tierärzte in der Praxis und daher wechsel ich einfach zu der anderen TÄ ;)

Nie wieder ne Pflegestelle bei Heidi...
 
Wie hast du das mit den 25 Euro nun geregelt? Holen sie sich das Geld noch von der Dame oder sollst du immer noch dafür gerade stehen.

Das hat die Heidi beglichen. Ich lass mich nicht ver...en von ihr.

Ich habe natürlich auch beim Tierarzt angerufen und erfahren dürfen, dass das Geld eingegangen ist.
 



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