Anderen Hund 3x/Woche zum Gassi mitnehmen?

Carlos ist das bei euch denn keine pflicht versichern zu lassen? Also hier muss man bei der anmeldung des hundes (gut es gibt immer welche die sich nicht in der gemeinde anmelden um die steuern zu drücken)die haftpflicht versicherung vorzeigen. Dennoch finde ich es nicht schlimm das du von deiner seite aus nachfragst um dich abzusichern.
 
Das kann ich gar nicht sagen, ob es Pflicht ist... Mir ging es darum, ob seine Haftpflicht auch einspringt, wenn ich Gassi gehe...
Hab aber nochmal den Link von Dieter angeschaut, aus dem BGB, daher sollte ich mehr oder weniger nicht in die Pflicht genommen werden. Aber ok, er meldet sich grade eh nicht...
 
Vielleicht hat er schon jemand anderen gefunden. Manche Leute (ich würde sagen die große Mehrheit) vergisst dann nämlich den anderen Interessenten bescheid zu sagen das man schon jemanden gefunden hat.
 
Wenn ich fremde Hunde Gassi führe und dafür Geld nehme, dann habe ich ein Gewerbe, das ich auch steuerlich anmelden muss. Ich muss dann auch zu meiner eigenen Sicherheit eine Versicherung für mein Gewerbe abschließen. Die Versicherung des Hundehalters zahlt im Schadensfall nicht.Genau so muss ich auch an den § 11 TSG denken. Den muss ich haben, sobald ich gewerblich mit Hunden arbeite.Den wiederum möchte das OA zur Genehmigung vorgelegt bekommen. Bei einem Hund fallen zwar keine Steuern an, aber man muss trotzdem beim Steueramt ein Gewerbe anmelden.
 



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