Als gefährlich eingestuft....

Ich finde, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Das ist meiner Meinung nach Wichtigste überhaupt. Wir kennen ja den vorliegenden Fall nicht, wir wissen also nicht, was wirklich war.

Spekulation 1: das Huhn ist ausgebüchst und dem Hund am Feldweg oder gar in seinem eigenen Garten vor die Schnauze gelaufen. Der Hund hat die Gelegenheit genutzt und einmal kräftig hingelangt.
Spekulation 2: Der Hund ist schon öfter unkontrolliert unterwegs gewesen, hat dabei vielleicht auch die Hühner schon immer mal am Zaun entlang gejagt. Der Hundebesitzer fand das normal oder gar lustig. Bisher ist nie was passiert, aber diesmal hat der Hund den Eingang gefunden oder die Hühner waren gerade mal frei auf dem Hof.

Klar, für das Huhn ist das Ergebnis dasselbe. Ich bin auch ziemlich sicher, dass in beiden Fällen der Hundebesitzer für den Schaden haftet. Aber für weitergehende Konsequenzen (wie die Einstufung als gefährlicher Hund) würde ich persönlich mir wünschen, dass diese (und alle anderen möglichen Szenarien) individuell bewertet werden.
 
Ich würde dann aber nicht unbedingt den Hund als gefährlich einstufen. Denn die Einstufung klebt ja am Hund. Würde der Besitzer ihn ins Tierheim geben, hätte ein eventueller neuer Halter mit diesen Auflagen zu kämpfen. Und das nur weil der Hund getan hat, was nahezu jeder Podenco tun würde.
Ich würde dann eher den Halter an Auflagen knüpfen, die auch dann noch gelten, wenn er sich einen neuen Hund kauft. Denn hier hat ja der Halter versagt und nicht der Hund.

Die Auflagen sind lediglich evtl. höhere Steuer und Maulkorb-, sowie Leinenzwang bis zu einem bestandenen Wesenstest. Wurde dieser bestanden, ist der Hund nicht mehr als gefährlich eingestuft. Das ist bei einem Listenhund je nach Bundesland ganz anders. Ist also kein Hexenwerk. Und der Hundehalter, der das Tier lieber abgibt, als sich dem zu stellen, ist sowieso nicht als Hundehalter geeignet.

Spekulation 1: das Huhn ist ausgebüchst und dem Hund am Feldweg oder gar in seinem eigenen Garten vor die Schnauze gelaufen. Der Hund hat die Gelegenheit genutzt und einmal kräftig hingelangt.

Spielt aber laut Gesetz absolut keine Rolle. Hier in NRW z.B. haftet der Hundehalter auch auf seinem eigenen Grundstück und der Hund wird auch dann als gefährlich eingestuft. Steht so im Landeshundegesetz.
 
Mit Luke hatte ich als Junghund beim springen ja etwas zu tun. Mein Bruder fand das ja super und hat das gefördert. Aber eigentlich hat Luke das schnell rausgehabt. Nur wenn mein Bruder jemanden mitbrachte wurde das "den darf ich anspringen" manchmal auf den Besuch übertragen.

Jack hatte dahingehend, zumindest solange ich ihn kannte, nie Schwierigkeiten. Einmal aber, in einem Schneegestöber (er liebte jede Art von Niederschlag aber dieses Schneegestöber da flippte er völlig aus) war er zu weit nach vorne gerannt so das ich ihn tatsächlich aus den Augen verloren hab. Irgendwann kam er wieder, freudestrahlend, und ein paar Sekunden später ein erboster Jogger. Da hatte Jack im Schneegestöber diesen angesprungen. Ich kann nur vermuten das er den Typen und mich verwechselt hatte vielleicht, wobei Jack auch bei mir nie hochgesprungen ist aber ich bin 100% sicher das Jack es nicht böse meinte weil mit Menschen hatte er nie irgendwelche Schwierigkeiten auch nicht mit Fremden.

Deshalb Jack als "gefährlichen" Hund einzustufen damals wäre echt bescheuert gewesen. Wie gesagt mit Menschen war er ja immer total lieb.
 
Die Auflagen sind lediglich evtl. höhere Steuer und Maulkorb-, sowie Leinenzwang bis zu einem bestandenen Wesenstest. Wurde dieser bestanden, ist der Hund nicht mehr als gefährlich eingestuft. Das ist bei einem Listenhund je nach Bundesland ganz anders. Ist also kein Hexenwerk. Und der Hundehalter, der das Tier lieber abgibt, als sich dem zu stellen, ist sowieso nicht als Hundehalter geeignet.

Klar, so hoch sind die Auflagen nicht. Dennoch finde ich es irgendwie falsch, Auflagen an den Hund zu koppeln, obwohl der Halter gepennt hat - und das bei einer Sache (Jagdtrieb) die bei nahezu jedem Hund dieser Rasse passiert wäre, wenn der Halter pennt.
Ich würde dann einen Wesenstest/Auflagen an den Halter koppeln.
 
Ich finde es weiterhin lächerlich einen z.B. Chi als gefährlichen Hund einzustufen.
NUR wegen hochspringen an Personen
Ich finde es auch lächerlich wenn der HH es ihm nicht abgewoehnen kann!

Nicht lächerlich finde ich wenn der Hund "Beute" macht.

Nur wie schon gesagt wurde , es kommt auf den Einzelfall an.
 
Die Auflagen sind lediglich evtl. höhere Steuer und Maulkorb-, sowie Leinenzwang bis zu einem bestandenen Wesenstest. Wurde dieser bestanden, ist der Hund nicht mehr als gefährlich eingestuft. Das ist bei einem Listenhund je nach Bundesland ganz anders. Ist also kein Hexenwerk. Und der Hundehalter, der das Tier lieber abgibt, als sich dem zu stellen, ist sowieso nicht als Hundehalter geeignet.
Das ist dann anscheinend auch je nach BL unterschiedlich. Hier ist es genau andersrum: ein gelisteter Hund kann durch Wesenstest beweisen, dass er nicht gefährlich ist (was aber in der Praxis inzwischen nicht mehr relevant sein dürfte, denn man darf sich ja keinen Listenhund anschaffen). Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eingestuft wurden ist zwar vor der Einstufung ein Wesenstest nötig, aber dann ist es für den Rest des Hundelebens erledigt.

Spielt aber laut Gesetz absolut keine Rolle. Hier in NRW z.B. haftet der Hundehalter auch auf seinem eigenen Grundstück und der Hund wird auch dann als gefährlich eingestuft. Steht so im Landeshundegesetz.
Ich weiß. Deshalb schrieb ich "ich würde mir wünschen..."
Mir ist aber durchaus klar, dass Gesetze und Einzelfallentscheidungen immer ein schwieriges Thema sind, weil dann (egal ob berechtigt oder nicht) schnell der Vorwurf der Mauschelei entsteht. Menschen brauchen brutal eindeutige Regeln, auch wenn die nicht gerecht sein können.
 
Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens eingestuft wurden ist zwar vor der Einstufung ein Wesenstest nötig, aber dann ist es für den Rest des Hundelebens erledigt.

So war das aber auch von meiner Seite aus gemeint. Ein Wesenstest und der eingestufte Hund ist aus dem Schneider. Für Listenhunde sieht das - je nach Bundesland - anders aus.
 



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