Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz vom 25.07.2017

@Zufallsprodukt ist natürlich eine schwierige Sache. Einerseits brauchen wir hier im Forum sicher nicht um Sinn oder Unsinn einer Rasseliste diskutieren, aber wenn man nun mal die geltende Gesetze als Grundlage nimmt, dann scheint es ja ein "Spiel mit dem Feuer" gewesen zu sein.
 
Wobei ich bei Cashas Papieren sogar ein Schreiben dabei habe, in dem die entsprechende Behörde die Papiere des ausstellenden Vereines (in diesem Fall des OTBA) als glaubwürdig bestätigt und von einer Phänotypisierung dieser Hunde absieht.

Du wohnst aber auch nicht in NRW.

@Zufallsprodukt ist natürlich eine schwierige Sache. Einerseits brauchen wir hier im Forum sicher nicht um Sinn oder Unsinn einer Rasseliste diskutieren, aber wenn man nun mal die geltende Gesetze als Grundlage nimmt, dann scheint es ja ein "Spiel mit dem Feuer" gewesen zu sein.

Jepp, war es. Von Anfang an.
Wenn ich hier so manches Exemplar von OEB rumlaufen sehe, denke ich mir oft "Was für ein Monstrum" und manchmal kann ich durchaus verstehen, dass das Aussehen angezweifelt wird.
 
Du wohnst aber auch nicht in NRW.

Nein, tu ich nicht.
Aber der Schrieb ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

"Die Zuchtpapiere des Old Type Breeder Associaton e. V. - OTBA e. V. - sind letztlich als hinreichend authentisch einzustufen, sodass auch hier eine Phänotypbestimmung entbehrlich ist"

Ausgestellt am 10.05.2013
 
Ich hatte bis Dato keinen Schimmer, wie das mit Listenhunden abläuft.
Höhere Hundesteuer, das war mir bekannt.
Restliche Informationen habe ich mir besorgt, nicht aus diesem Forum.
Meine Einstellung ist bekannt.
Den Vorwurf ich habe keine Ahnung lasse ich nur bedingt gelten, denn ich lerne, ich arbeite mich da hinein.
Wenn ihr alle mit dem Wissen geboren seid, schön für euch.
Für mich ist das Neuland.
Noch. Aber wie gesagt ich arbeite dran.
Und es ist mir unbegreiflich, daß diese Hunde keine Lobby haben.

Oder vlt. haben diejenigen ein bißchen mehr Hintergrundinformation als die Anderen?
So wie in diesem Fall!
Also, du widersprichst dir doch immer! :rolleyes:

Ein Vorschlag: Wenn du weitere Informationen brauchst, dann benutze doch die Suche hier im Forum. Und wenn das nun deine Fragen nicht beantwortet, dann mache doch ein eigenes Thema auf.
 
Nein, tu ich nicht.
Aber der Schrieb ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

"Die Zuchtpapiere des Old Type Breeder Associaton e. V. - OTBA e. V. - sind letztlich als hinreichend authentisch einzustufen, sodass auch hier eine Phänotypbestimmung entbehrlich ist"

Ausgestellt am 10.05.2013


Ich kann dir jetzt nicht folgen? Was meinst du denn?

Der deutsche Club für Bullterrier hat im Übrigen reagiert und folgendes Statement auf Facebook verfasst:

Miniature Bull Terrier NRW

Bereits seit einigen Jahren begleitet uns die Größenproblematik in NRW. In den letzten Jahren bereits wurden immer häufiger Minis zum Vermessen einbestellt. Der Welpenkäufer meldete seinen Hund nach Erwerb ordnungsgemäß an und wurde dann nach ca. 1 Jahr angeschrieben und musste mit dem Tier beim zuständigen Amt vorstellig werden. I.d.R. wurde nach Vorlegen der VDH-Ahnentafel und Vermessung der Hund, sofern er über der 20/40er Regelung lag, nach dieser eingestuft und der Halter musste die Voraussetzungen für den 20/40er Hund erfüllen. Aber der Miniature Bull Terrier blieb immer ein Miniature Bull Terrier.

Nun nach dem Erscheinen der geänderten Veraltungsvorschrift zum Landeshundegesetz, sieht das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz vor, das unter 3.2.4 geregelt wird, dass ein Miniature Bull Terrier, der die Widerristhöhe von 35,5cm erheblich überschreitet damit zum Standard Bullterrier mutiert.

Zunächst gibt das Wort „erheblich“ Rätsel auf. Was bedeutet „erheblich“? Gemäß Duden wird „erheblich“ mit „beträchtlich“ und ins „Gewicht fallend“ definiert. Aber wiederum die Frage“ was bedeutet dieses für unsere Hunde in Zahlen?“. Derzeit ist die Antwort darauf, dass dieses im Ermessensspielraum liegt. Ein Kölner Richter, dessen kynologische Kompetenz m.E. eher fragwürdig ist, verstieg sich in einer Urteilsbegründung darauf, dass bereits eine Abweichung um 0,5 cm erheblich sei. Ein großes Veterinäramt in NRW äußerte, dass bei ihnen alles über 39cm ( = 35,5 +10%) genauer betrachtet würde.

Also würde dies bedeuten, dass die Entscheidung willkürlich gefällt wird.

Dass grundsätzlich in NRW, dem bevölkerungsreichten Bundesland, genauer hingeschaut werden muss, ist verständlich und grundsätzlich zu begrüßen. Was wird dort nicht alles unter dem „Stempel“ Mini in den Handel gebracht. Teilweise ist an vielen dieser Tiere der Mini nicht einmal vorbeigetragen worden, doch um das Landeshundegesetz zu umgehen, werden die Tiere als Minis deklariert. Dies hat jedoch nichts mit der Zucht im VDH zu tun. Unsere Züchter müssen Auflagen erfüllen und werden kontrolliert. Die Hunde, die über uns gezüchtet werden erhalten Ahnentafeln, die über zig Generationen nachprüfbar sind. Seid einiger Zeit muss für jeden Hund, der bei uns zur Zucht zugelassen werden soll ein genetisches Profil hinterlegt werden. Wir werden unseren Züchtern empfehlen für ihre Welpen ebenfalls DNA –Profile, anzulegen und diese Tiere erhalten in ihrer Ahnentafel den Stempel „genetisch geprüfte Elternschaft“. Unabhängig davon arbeiten wir daran die Größe der Minis mit einem Stufenplan in den Griff zu bekommen. Dass unsere Politik erfolgreich ist zeigt sich auf unseren ZTP’s.

Aber zurück nach NRW. Wie kann es sein, dass ein reinrassiger Hund, der über eine nachvollziehbare Ahnenreihe verfügt, der über den VDH/FCI eine Ahnentafel erhält plötzlich zu einem Hund einer anderen Rasse mutiert.

So geschehen z.B. vor 2 Tagen in einer Stadt im Kölner Großraum. Ein Mann ging mit seinen 2 Minis, beide mit VDH-Ahnentafel, zum Amt. An der Tür eine Linie. Mittels eines Lineals wurde die Größe ermittelt und plötzlich war einer der beiden Hunde ein Standard BT. Die Ahntafel interessierte nicht.

Grundsätzlich sollte es so sein, dass eine Messung standardisiert erfolgt, mittels geeichtem Gerät und der Messende an diesem Gerät geschult ist. Eine Linie an der Wand, Zollstock und Aktenmappe sind kaum geeignet eine seriöse Messung vorzunehmen.

Es kann nicht sein, dass eine Ahnentafel, die zig Generationen, die dort enthaltenen Tiere beurkundet, plötzlich nicht mehr von Bedeutung ist und dem Züchter damit zumindest indirekt eine Falschdeklarierung des Hundes unter dem Deckmäntelchen von Zuchtverein und VDH unterstellt wird. Wir züchten Rassehunde und keine Mischlinge. Durch dieses Vorgehen werden unsere Züchter mit allerübelsten Hinterhofvermehrern auf eine Stufe gestellt. Aus einem Sheltie wird auch kein Collie, wenn er das Größenmaß überschreitet. Genauso bleibt der Mittelschnauzer ein Mittelschnauzer und wird nicht zum Zwerg- oder Riesenschnauzer, so er in der Größe nicht dem geforderten Maß entspricht oder dieses überschreitet.

Wenn die Feststellung der Größe durch die Behörde ergeben würde, dass es sich bei einem „erheblichen“ Überschreiten der Größe um einen Miniature Bull Terrier, der über dem Größenmaß liegt handelt, könnte man damit leben. Aber das die Behörden einen rassereinen Hund umdeklarieren ist nicht hinzunehmen.

Das in bestimmten Fällen eine Phänotypbeurteilung notwendig ist, in denen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann woher der Hund stammt bzw. wer die Elterntiere sind hat unser absolutes Verständnis, denn auch wir als DCBT e.V. sind häufig mit den Problemen von Haltern nicht rassereiner Tiere oder so genannten " Minis" konfrontiert.
Daher begrüßen wir es außerordentlich wenn Behörden sich der unkontrollierten Einfuhr, Zucht und Haltung widmen um Gefahren für Mitbürger auszuschließen und vor allem um Tierleid zu verhindern.
Allerdings bitten wir auch um eine Differenzierung von unbescholtenen, korrekten und kontrollierten Züchtern von nachweislich rassereinen Tieren zu diesen den Gesetzen widersprechenden /umgehenden Methoden und Personen.


Wir laden herzlich alle Züchter zu einer Züchtertagung am 10.09.2017 in Diemelstadt ein.

In der Zwischenzeit werden wir juristischen Rat suchen, wie mit dieser Veraltungsvorschrift umzugehen ist.
Unseren Züchtern empfehlen wir derzeitig nicht nach NRW zu verkaufen.

Für den Vorstand
Christiane Thul-Steinheuer
1.Vorsitzende DCBT e.V.
 
Aber der Schrieb ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Mir ist gerade nicht klar, was das LANUV mit Hunden nach §§ 3 oder 10 des Landeshundegesetzes zu tun hat.
Die Änderung der Verwaltungsvorschriften betrifft das Landeshundegesetz NRW und dafür sind die Ordnungsbehörden/Veterinärämter zuständig.
Zwar hat das LANUV bestimmte Zuständigkeiten für Hunde

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/tierhaltung/hunde/

und nach der Logik kann das Schreiben nur mit der Erfassung von Hunden im Rahmen der Datenbank im Zusammenhang stehen - aber zuständig sind die Ordnungsbehörden. Und die halten sich - müssen sie ja - an die neuen Verwaltungsvorschriften und nicht daran, was das LANUV 2013 in einem anderen Zusammenhang geschrieben hat.
Ist blöd - ist aber so.
 
Nein, das LANUV hat natürlich mit besagten Paragraphen nichts zu tun.

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Gerichtsurteil die Olde English Bulldog , die aus bestimmten Rassen (50% Englische Bulldogge und jeweils 1/6 Bullmastiff, American Bulldog und American Pittbull Terrier) entstanden ist entschieden, einen Hund (!!) auf Liste 2 zu setzen.

Daraus macht das LANUV nun kurzerhand ALLE OEB zu Kat 2 Hunden, pauschal basierend auf dem VG Urteil.

Darum ging es mir. Weil das LANUV eben noch vor einigen Jahren besagtes Schreiben (welches jetzt ja null und nichtig scheint) an den Verein rausgab.
Hat natürlich mit den Mini-Bullterriern nichts zu tun. Aber eben mit den OEB.
 
Ich hatte bis Dato keinen Schimmer, wie das mit Listenhunden abläuft.
Höhere Hundesteuer, das war mir bekannt.
Restliche Informationen habe ich mir besorgt, nicht aus diesem Forum.
Meine Einstellung ist bekannt.
Den Vorwurf ich habe keine Ahnung lasse ich nur bedingt gelten, denn ich lerne, ich arbeite mich da hinein.
Wenn ihr alle mit dem Wissen geboren seid, schön für euch.
Für mich ist das Neuland.
Noch. Aber wie gesagt ich arbeite dran.
Und es ist mir unbegreiflich, daß diese Hunde keine Lobby haben.

Keinen Schimmer, aber rumkrähen!
Das mit den Listenhunden geht ja nicht erst seit gestern. Wenn es jetzt erst bis zu Dir vorgedrungen ist....
Anscheinend warst Du bisher auf Deiner rosa Wolke????

Und ja, Listenhunde haben eine Lobby, nicht nur unter direkt Betroffenen. Sondern auch andere HH. Gibt nämlich Leute, die etwas informierter sind.
 

Oder vlt. haben diejenigen ein bißchen mehr Hintergrundinformation als die Anderen?
So wie in diesem Fall!

Aha! Hintergrundinformationen also. Eben hattest Du noch keinen Schimmer.

Laß uns Unwissende doch mal teilhaben an Deinen Infos.
 
Es wird bestimmt nicht jeder Hundehalter um das Thema alles an Info haben, besonders dann nicht wenn er keinen Hunde dieser betroffenen Rassen hält

fest steht auch das Rasselisten der größte Blödsinn sind, den es gibt.
Denn jeder auch der kleineste Hund kann einem Bisswunden zufügen.
Fest steht auch das kein Hund als bisser geboren wird er wird es vom Menschen her gemacht, also von anderen Ende der Leine
Ich hatte mal vor lange Zeit gelesen das ein Dackel ein Kleinkind tot gebissen hat, also müsste auch diese Rasse auf einer Liste stehen-

Aber nun gibt es mal diese Listen und sie werden sicherlich auch nicht so schnell wieder verschwinden. ist mal so.

Nur ich habe kein Mitleid mit denen die diese Rasse halten und schon gar nicht mit denen die um die Listen zu umgehen irgend welche Neuzüchtungen die noch nicht mal FCI anerkannt sind dann halten.
Würde nicht die Mischlinge die es immer wieder gibt von diesen Rassenabnehmer finden würden die Rassen auch aussterben.
Klar ist es schade dann das anerkannte Rassen dann es nicht mehr geben würde.

Wär nun aber meint er will so einen Hund halten der muß eben damit leben das es diese Gesetze gibt, und sollte dann auch nicht immer jammern.
 



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