Abgelaufene Impfung, und nun?

Hallo,

wir haben unsere kleine Französische Bulldogge mit 8 Wochen bekommen und waren jetzt letzte Woche (da war sie 12 Wochen alt) zur Auffrischung der Impfung bzw. dem Abschluss der Grundimmunisierung. Bis auf Tollwut ist nun alles gemacht worden, dafür sei sie gemäss Tierärztin noch zu Jung, das geht erst mit 16 Wochen.

Am Montag Abend um ca. 18:00 Uhr wurde sie geimpft und war danach bis am Mittwoch Abend fast gar nicht zu gebrauchen. Am Dienstag hat sie so gut wie gar nichts gefressen und getrunken, da mussten wir sie förmlich zwingen, am Mittwoch wurde es dann wieder besser von Stunde zu Stunde.
Das sei aber - laut meiner Recherche im Internet - normal, besonders französische Bulldoggen finden Impfungen nicht so toll...

Nun aber zum eigentlichen Problemfall: Die Tierärztin hat Anfang Januar 2018 einen Impfstoff gespritzt, der im September 2017 abgelaufen ist!

Nun findet man diverse Informationen, was nun gemacht werden muss. Manche berichten von einer Nachimpfung, manchen mussten ihren Vierbeiner komplett immunisieren...

Nun meine Frage an euch: Was meint ihr dazu? Was würdet ihr machen?
 
Hat die Tierärztin euch das einfach so gesagt mit dem Impfstoff? Oder habt ihr das gesehen? Absolut unverantwortlich von ihr... o_O

Edit: Ach das steht ja im Impfbuch, oder? Also ich würde mindestens mein Geld zurückverlangen / wenn nötig eine kostenlose Nachimpfung einfordern.
 
Hallo,

ich gehe heute zu der Tierärztin hin und verlange mindestens das Geld zurück.
Ich halte euch hier auf dem laufenden wie es ausging bzw. weitergeht.
 
Genau zu dieser TA würde ich NICHT mehr gehen, wenn das nicht vorher abgesprochen war.
Wenn das abgesprochen war, hätte ich zumindest Zweifel an der Kompetenz.

Für mich ist das schon Betrug.
Betrug an dem Tier, denn dies hat jetzt wieder ein Problem mit der Impfung, die vlt. erst wieder in ein paar Jahren fällig wäre.

Ich w8rde mir auf jeden Fall eine zweite Meinung anhören und wenn Auslandsreisen bevorstehen, bescheinigen lassen das alles OK. ist.

Vertrauen, hätte ich keins mehr in diese TA
 
In erster Linie würde ich recherchieren, welcher Impfung betroffen ist. Ist es zum Beispiel Zwingerhusten, dann würde ich es dabei belassen.
Ist es eine Impfung, die bei der Grundimmunisierung wichtig ist, würde ich den Titer Wert bestimmen lassen. Daran kann gesehen werden, ob der Hund Antikörper gebildet hat und somit die Impfung mit abgelaufenen Mindesthalterbarkeitsdatum gewirkt hat.
 
Hallo,

ich gehe heute zu der Tierärztin hin und verlange mindestens das Geld zurück.
Ich halte euch hier auf dem laufenden wie es ausging bzw. weitergeht.

Ja, mach das mal bitte. Ich würde das mit der Tierärztin klären wollen warum das passiert ist.
 
Nein, Rudi.
Es handelt sich beim den Abgelauefenden Impfstoff nicht um die Tollwut-Impfung.
Bis auf Tollwut ist nun alles gemacht worden [....]

Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien
Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich
  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.)
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
Der Inhalt der beiden Links ist Identisch, denn es sind nun mal die allgemeinen Einreisebedingungen EU-Weit. Unterscheiden tun sich die Rassen, die nicht eingeführt werden dürfen. Französische Bulldoggen stehen nicht drauf.

@AsatothAbaddon: Wenn Du Deinen Hund gegen Tollwut impfen lässt (Deutschland ist Tollwutfrei. Du brauchst die Impfung nur, wenn du auf Messen, Ausstellungen im Inland gehst oder halt mal ins Europäische Ausland möchtest), dann bestehe auf die 3-Jahres-Impfung.
Studien haben ergeben, dass Impfungen mindestens sieben Jahre lang halten und eine Nachimpfung entsprechend sinnfrei ist - sie erhöht den Schutz nicht. Spare also dein Geld und renne nicht jedes Jahr zum Tierarzt. Wie du geschrieben hast, war die Nachwirkungen der Impfung auch nicht ganz ohne.
 



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