Abenteuerliche Hundeverordnungen

Torsten

Administrator
Teammitglied
§ 4
Begrenzung der Störungen durch Hundegebell

(1)In der Nachtzeit (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen, im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, sind Hunde, deren Bellen, Heulen oder Winseln gewöhnlich über ein kurzes Laut geben oder Anschlagen hinausgeht, in Räumlichkeiten zu halten, die weitgehend schalldicht sind.

(2) Weitgehend schalldicht im Sinne dieser Verordnung sind Räumlichkeiten, die von einer massiven Wand umgeben sind, deren Öffnungen, wie Fenster und Türen, vollständig geschlossen gehalten werden.

Quelle : http://www.greifswald.de/uploads/media/Hundeverordnung.pdf

Kann das noch jemand toppen ?`:wuetend2:

Torsten
 
Find ich gar nicht so schlimm. Schon mal einen Nachbarshund mit Verlassensängsten gehabt deren Besitzer 12 Stunden außer Haus sind?

Ich liebe Hunde wirklich über alles und ertrage auch viel, aber ein dauerbellender Hund (vor allem nachts) ist eine unglaubliche Zumutung!
 



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