Ab wann sollte ein Hund als gefährlich(ein Halter als unfähig) eingestuft werden?

Anlässlich dem von Limbo erstelltem Thread stelle ich ein Anschlussthema ein...

Thema siehe Überschrift,es geht mir um Eure persönliche,aber auch objektive Meinung dazu...
 
Also, soweit ich verstanden habe...geht das mit einer Anzeige los. Ich finde, wenn eine kompetente Hundeschule ihre Einschätzung schriftlich abgibt, müsste "nur" Schadensersatz zu zahlen sein ...und die Anzeige müsste fallen gelassen werden
 
Meine Meinung ist, dass man als Hundehalter immer verpflichtet sein sollte, vor der Hundeanschaffung einen Hundeführerschein zu machen.
In NRW gibt es zum Beispiel den Sachkundenachweis mit ein paar Theoriefragen. Lustigerweise muss man die Theorie nur bestehen, wenn man einen sogenannten 20/40 Hund hat (>=20kg oder/und >=40cm SH). Auch hat man zumindest hier in Minden mit einen nicht 20/40 Hund mehr Freiheiten was leinenloses laufen betrifft.
In Niedersachsen muss man wohl Theorie und Praxis vorzeigen und dies ist für jeden neuen Hundehalter Pflicht. Egal ob er sich einen Kleinsthund anschaffen möchte oder einen Labrador.

Aber das dient erstmal nur zu Vorbereitung.
Ich finde, dass es einfach unterschiedliche Kategorien geben müsste, wenn es um Gefährlichkeit eines Hundes geht. Es bräuchte auch unterschiedliche Wesenstest. Den normalen Wesentest zu bestehen ist alles andere als einfach.

Ein Hund, der Wild gehetzt hat, braucht keine Maulkorbpflicht, aber eine Leinenpflicht, die auch Schleppleine mit Handschlaufe beinhaltet.
Ein Hund, der durch eine Bedrängung nach einen Menschen geschnappt hat oder ihn auch gebissen hat, braucht einen Wesentest, der zeigt, dass ihn Menschen in normalen Situationen egal sind, aber wenn er bedroht wird sein Halter in der Lage sein muss, ihn zvor der Bedrohung zu schützen.
Ein Hund, der Menschen anspringt sollte auch die Möglichkeit haben, als nicht mehr als Gefährlich eingestuft zu sein nach einen speziellen Test, der vielleicht nach einen halben Jahr stattfindet, damit der Halter an den Problem arbeiten kann (mit Leinenpflicht).
 
Meiner Meinung nach wenn ein Mensch/ein Tier zu Schaden kommt. Das fängt bei einer schmutzigen Hose an und endet bei einem Biss der im Krankenhaus behandelt werden muss oder einem toten Haustier.

Der Halter sollte dann einen Wesenstest mit dem Hund ablegen müssen und solange besteht Maulkorb und Leinenzwang. Für den Wesenstest sollte ausreichend Zeit sein damit der Hundehalter sich darauf vorbereiten kann. Es sollte unterschiedliche Wesenstests geben denn ein Biss oder ein totes Haustier ist natürlich schlimmer als eine dreckige Hose.

Ich habe das Gefühl, dass der Hundeführerschein in Niedersachsen nicht viel bringt oder dass ihn nicht jeder Neuhundehalter ablegt denn es landen immer noch Hunde im Tierheim weil sie jemanden gebissen haben.

Traurig dass immer der Hund darunter leidet dass sein Halter seine Körpersprache nicht lesen kann/will oder such nicht über die Rasse informiert hat. Bei einem Podenco muss ich mit Jagdtrieb rechnen.
 
Meiner Meinung nach wenn ein Mensch/ein Tier zu Schaden kommt. Das fängt bei einer schmutzigen Hose an und endet bei einem Biss der im Krankenhaus behandelt werden muss oder einem toten Haustier.

Der Halter sollte dann einen Wesenstest mit dem Hund ablegen müssen und solange besteht Maulkorb und Leinenzwang. Für den Wesenstest sollte ausreichend Zeit sein damit der Hundehalter sich darauf vorbereiten kann. Es sollte unterschiedliche Wesenstests geben denn ein Biss oder ein totes Haustier ist natürlich schlimmer als eine dreckige Hose.

Ich habe das Gefühl, dass der Hundeführerschein in Niedersachsen nicht viel bringt oder dass ihn nicht jeder Neuhundehalter ablegt denn es landen immer noch Hunde im Tierheim weil sie jemanden gebissen haben.

Traurig dass immer der Hund darunter leidet dass sein Halter seine Körpersprache nicht lesen kann/will oder such nicht über die Rasse informiert hat. Bei einem Podenco muss ich mit Jagdtrieb rechnen.

Bei einer schmutzigen Hose? o_O Mein Yorki hat als junger Hund selten mal jemanden angesprungen und dabei sicherlich auch mal Sandpfoten gehabt. :eek:
 
Ich bin auch der Meinung bei ner schmutzigen Hose sollte doch bitte auch die Versicherung reichen. Da ist was dreckig geworden.
Sobald jemand körperlich in Gefahr gebracht wird, sprich so angesprungen wird, dass es zu Verletzungen/zum Sturz kommt oder Schlimmeres - ok, aber nicht wegen Pfotenabdrücken. Das ist auch Käse und sollte nicht passieren. Aber dafür brauche ich einen Hund keinem Wesenstest unterziehen.
 
@Wautzi
Also anspringen und dann als gefährlich einstufen?
Zumindest differenzieren sollte man, bei einer evtl. Strafzumessung.
Springt mich jetzt ein Chi oder Rotti an.
Sicher in beiden Fällen ist es mitunter Körperverletzung und Sachbeschädigung
Ich kann auch bei einem Chi Angriff stürzen und mich verletzen sicher ist diese Gefahr mit zunehmender Größe oder Stärke des Hundes auch größer.

Jedoch den Chi dann als gefährlich einstufen?
Ein Rotti hat schon vom Körperbau her, ein ganz anderes( größeres) Gefährdungspotential.
Bei ihm halte ich eine Gefährdung durch bloßes anspringen für weitaus höher.

Trotzdem ist in meinen Augen eine Einstufung als gefährlich wg. anspringen in beiden Fällen lächerlich.
Anders sieht es aus, wenn es zusätzlich zu einem Beißvorfall kommt,
dann sollten auch beide Hunde als gefährlich eingestuft werden.
Dem Halter die Unfähigkeit zum Führen eines Hundes angezeigt werden und zwar solange bis er mit demselben Hund das Gegenteil beweist.
Klar auch , das dem Halter , bis zum Beweis das Führen anderer Hunde auf oeffentlichem Grund versagt wird.
 
Wenn meine Hunde jemanden anspringen der dabei dreckig wird und ich weigere mich die Reinigung zu bezahlen weil "sind ja nur Kleinhunde" und derjenige zeigt mich dann an dann sehe ich es als gerechtfertigt wenn mein Hund danach als gefährlich eingestuft wird und eine zeitlang Maulkorb- und Leinenpflicht bekommt. Anders sieht die Sache für mich aus wenn ich sage "Mist ist passiert, natürlich zahle ich" aber dann zeigt mich ja auch keiner an.;)

Und der Wesenstest sollte dann auch dem Vorfall angemessen sein, also für eine dreckige Hose ein anderer als für eine bleibende Narbe im Gesicht. Aber wenn sich meine Hunde in der Öffentlichkeit daneben benehmen und ich mich nicht verantwortlich fühle muss es Konsequenzen dafür geben.

Vielleicht könnte man die Bezeichnung ändern: "Als gefährlich eingestuft" klingt schon etwas "hart" wenn es um dreckige Klamotten geht. Da habe dann ich als Halter versagt.
 
Sollte die Hose, wirklich so sehr verdaut sein, ist es für mich als Halter selbstverständlich den Schaden zu ersetzen
 
Für mich auch und dann gibt es ja auch keine Folgen für Hund und Halter.
 



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