Ab wann ein Vermehrer ?!

:nachdenklich1: hmm
Ganz ehrlich?
Ich bin froh daß unser Manny bereits kastriert wurde bevor wir ihn holten.
1. hätte ich sowieso niemals gewollt daß er "Papi" wird
2. muss ich nun nicht mehr so nach den (läufigen) Hündinnen schauen
3. blieb mir der Gang zum TA, die Sorge wg. der Narkose etc erspart :traurig7:

Allerdings hatte ich früher eine Katze aus dem TH, wo vertraglich festgehalten wurde daß sie mit X Monaten sterilisiert werden MUSS.
Da sie eine reine Wohnungskatze war hab ich das nicht so ernst genommen...wurde aber dann massiv vom TH unter Druck gesetzt daß ich ja dafür unterschrieben hätte...die Katze sonst Gebärmutterkrebs bekäme..etc.
Die Dame vom TH hat mich echt jede Woche angerufen :eek:

Dann haben wirs halt machen lassen- war furchtbar sie zum TA zu bringen..abzuholen..die Naht am Bauch zu sehen :traurig2:
Und irgendwie war Miez danach nicht mehr die gleiche :( und liess sich nur noch selten streicheln :(
 
Das habe ich bei den Katzen noch nicht erlebt das sie nacher nicht mehr schmusig wären.
Vielleicht hat das am TA gelegen.
Es gibt da schon Unterschiede bei den TÄ wie sie kastrieren.
@Dog Spot wenn man das Tierschutgesetz zitiert dann bitte richtig und vollständig. Den da steht das man kastrieren darf wenn man Vermehrung ausschließen will. Siehe 5
1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Quelle Deutsches Tierschutzgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das habe ich bei den Katzen noch nicht erlebt das sie nacher nicht mehr schmusig wären.
Vielleicht hat das am TA gelegen.
Es gibt da schon Unterschiede bei den TÄ wie sie kastrieren.
@Dog Spot wenn man das Tierschutgesetz zitiert dann bitte richtig und vollständig. Den da steht das man kastrieren darf wenn man Vermehrung ausschließen will. Siehe 5
1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Quelle Deutsches Tierschutzgesetz.

Stimmt Allerdings hat das Gericht dieses nicht als Grund anerkannt, da Tierheime in der Lage sein müssen ihre Tiere so zu halten, das eine unkontrollierte Vermehrung ausgeschlossen ist. Wenn du, Lappibube, schon mit der Axt nach mir wirfst, dann mache dich erstmal über die aktuelle Rechtsprechung schlau anstatt etwas unkontrolliert in den Raum zu werfen. Denn auch Gesetze sollte man lesen können und nicht nur zitieren.
 
Stimmt Allerdings hat das Gericht dieses nicht als Grund anerkannt, da Tierheime in der Lage sein müssen ihre Tiere so zu halten, das eine unkontrollierte Vermehrung ausgeschlossen ist. Wenn du, Lappibube, schon mit der Axt nach mir wirfst, dann mache dich erstmal über die aktuelle Rechtsprechung schlau anstatt etwas unkontrolliert in den Raum zu werfen. Denn auch Gesetze sollte man lesen können und nicht nur zitieren.
Das ist das Deutsche Tierschutzgesetz !
Die Story das Tierheime und TÄ gegen das Gesetz verstoßen wenn sie kastrieren woher hast Du die ?
Wenn Du Recht hättest könntest Du jeden TA jedes TH und auch jede Tiersendung anzeigen die Tiere kastrieren.
Viel Spaß bei den Anzeigen.:frech3:
 
Wenn man sich das Leid der Tiere mal anschaut, muss einem einleuchten dass es gar nicht anders geht als die Tiere aus dem Tierschutz zu kastrieren. Die TH-Mitarbeiter können den Leuten auch nur bis vor den Kopf gucken und ob jemand Schindluder treibt steht den Leuten ja nicht auf die Stirn geschrieben. Die Katzen z.B. die im vom Bauernhof im Tierheim landen sind auch nur entstanden weil die Katzen nicht kastriert sind. Die darauß entstanden Kitten sind dann Tierheimkitten, die, bei einer Vermittlung in Freigängerhaltung oder ggf. wieder auf einen Bauernhof wieder erneut Kitten produzieren würden. Wo kommen wir denn dahin? Ich finde es generell auch nicht richtig zu kastrieren, wenn es um Erziehungsmaßnahmen geht, aber zum Schutz der Tiere die dadurch NICHT geboren werden, finde ich es richtig. Wenn ich allein das Katzendrama im Umkreis von 100m um unser Haus vor 10 Jahren zurückdenke, wird mir schlecht. Und ich bin heilfroh, dass hier jetzt jede Katze kastriert ist. Ich kann auch dafür sorgen dass meine Hunde nicht decken, aber wenn ich ins TH gehe sieht man mir das net an & erzählen könnte ich viel wenn der Tag lang ist. In dem Fall gilt eben: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ich halte nichts von sinnloser Paragraphenreiterei, man muss auch die Folgen mal bedenken. Nicht alles was in unseren Gesetzen steht ist gut, toll & sinnvoll. Österreich ist da immerhin schon weiter, aber wir hinken da hinterher.
Edit: Einzelne Gerichtsurteile sind außerdem nicht verallgemeinerbar sondern der gleiche Fall könnte bei einem ganz anderen Gericht ein komplett anderes Urteil geben.
 
Ja, aber jemand der mit Erbkrankheiten züchtet (HD/ED, MDR1 (-/- x (-/-),CEA, usw.) ist für mich auch kein Züchter sondern ein Vermehrer, weil DEM geht es dann nur um das Geld und nicht den gesunden Erhalt einer Rasse.

Danke, danke, danke! Ich hab in einem Pro-Züchter-Forum im Frühjahr gepostet, dass Luna eine leichte HD hat (TA: B-Hüfte, bei einem Gutachter wär's vermutlich eine C-Hüfte. Die Antworten aus dem Forum: "Das ist doch nicht schlimm! Du kannst doch mit einer C-Hüfte noch züchten!"
Das kam von VDH-"Züchtern". Und genau die, die auch mit B- oder C-Hüften oder anderen Gesundheitsschäden "züchten", sind für mich ebenso Vermehrer der schlimmsten Sorte wie die, die ihre Hündinnen pausenlos decken lassen, die Welpen ausm Kofferaum verkaufen etc. Von wegen Rein- und GESUNDERHALTUNG der Rasse! Hier geht's nur, und wirklich nur ums Geld!
 
Ich war jetzt länger nichtmehr im Thema . Und OMG über 100 Beiträge .

Nicht schon wieder diese Diskutiererei !:traurig8:
 



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