Bis 1992 war es ja tatsächlich so!@Yacco
Hast Recht, geschäftsunfähig sind betreute Personen nicht. Derjenige darf sich vom zugeteilten Geld Zigaretten kaufen oder Socken oder Blumen oder, oder. Genug OT meinerseits.
Durch die Integration von Randgruppen
hat sich das geändert! ( grob gesagt )