Saarland: Nachbar erschießt Hundehalterin

Oh mein Gott ... :eek: Was für eine kranke Welt ...
 
Merke: Wenn das Gift nicht mehr wirkt, kommt Stufe Nummer Zwei, die Schusswaffe...
Kranke Welt.
Aber irgendwie wundert mich auch so ein Verhalten nicht mehr...
 
Ich nehme mal an, bei dem Herrn hat einiges im Oberstübchen nicht gestimmt.
Es ging ihm wohl mehr um die Fehde mit der Nachbarin, denn der Hund ist der einzige Überlebende.

Meiner Meinung nach hätte man dem Mann sofort die Waffen und den Waffenschein abnehmen müssen, als er rechtskräftig verurteilt worden war.
Zu dem Zeitpunkt war ja eigentlich klar, wie er tickt.
 
Das geht so einfach nun auch nicht. Relevant ist hier die Zuverlässigkeit. Und an der kann erst (Regelvermutung) gezweifelt werden, wenn (neben Freiheitsstrafen) eine Geldstrafe von mehr als 60 Tagessätzen oder mindestens 2 mal eine geringere Geldstrafe rechtskräftig verhängt wurde.
Und das war hier eben nicht erfüllt. Ansonsten hat man bei gesetzlichen Verstössen (insbesondere gegen das Waffenrecht) die Waffenbehörden schneller auf dem Hals als manchem lieb ist.
 



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