Gerichtsurteil: Fußgänger dürfen freilaufende Hunde abwehren

Richtig, so wie Enzo kommen uns viele Hunde entgegen. Ich sehe schon das der nix will, nur spielen.
...und dann steht man da als HH und ist am überlegen, ob man den Junghund (der nur spielen möchte) blockt oder nicht - unnötig.

Mir ist letztens was passiert, das vergesse ich auch nicht mehr - ein Grund, warum Enzo auch bei bekannten Hunden erst mal an die Leine (kurze, statt Schlepp) muss: Einer seiner Kumpel hatte eine leichte Verletzung am Bein. War schon wieder fast gut, von weitem am Gang nicht zu sehen. Aber spielen wäre noch zu viel gewesen...
 
Hier hat eine Spaziergängerin einen Hund mit Pfefferspray angesprüht. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde gestellt.

https://bnn.de/blaulicht/wanderhuette-drei-buchen-hund-mit-pfefferspray-attackiert

Ist dies die andere Seite, dass sich aktiv gegen einen Hund gewehrt werden darf, der zwar nichts gemacht, aber durch den man sich bedroht fühlt ?

Ich finde es Schade, dass sehr oft Artikel erscheinen mit einem Sachverhalt, man aber selten mitbekommt, was am Ende dabei herauskommt.
 
Gestern gelesen von einem Fall wo ein Jogger der durch einen Hund gestürzt ist nur teilweise Recht (bzw. Schmerzensgeld ich meine es waren 60%) bekam weil er, als sich der Hund näherte, sein Tempo nicht reduziert hat.

Muss es mir mal rausschreiben bzw. selber nach dem Urteil googlen. Stand nämlich im Text mit bei.
 



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