Mann (20) sticht auf Hund ein und will ihn lebendig begraben: Fall nimmt dramatische Wendung

Ich muss doch als Hundehalter sehen ob der Hund zu Retten ist oder nicht, aber Gott sei dank kann ich das sehr gut und wenn das einer nicht kann, dann wird es Zeit sich mal über Tiermedizinische zu Informieren.

Hier noch mal was du geschrieben hast.
Da steht nicht das du es nach 20 Messerstichen sehen kannst, sondern das du "sehr gut" sehen kannst ob man den Hund retten kann oder nicht.
Selbst 20 Messerstiche müssen kein Todesurteil sein. Auch wenn es wohl leider meist so sein wird.
Es wird auch in vielen Fällen nichts nutzen sich zu informieren. Denn selbst Tierärzte brauchen oft eine weitere Diagnostik um das ganze Ausmaß erkennen zu können.

Nicht das jetzt einer hier rausließt das ich gegen die Entscheidung des Polizisten bin.
Ganz sicher nicht.
Ich bin nur gegen diese Veralgemeinerung einfach so erkennen zu können...
 
Wo steht denn in dem Beitrag was von 20 Messerstichen? Wie viele Stiche es waren, konnte ich aus dem Beitrag nicht rauslesen. Der Täter ist 20 Jahre alt.
 
Der Polizist hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Ich bezweifle aber, dass man auch als erfahrener HH die Überlebenschancen richtig einschätzen kann. Wir haben hier z.B. einen Jagdterrier, der springt fast jährlich dem Tod von der Schippe. Da hing auch schon mehr aus dem Hund raus als noch drin war.

Andererseits können nach Beißereien die äußeren Wunden nach fast nichts aussehen, aber es gibt Quetschungen/Blutergüsse/einblutungen, die dann ohne Behandlung zum Tod führen können.
 
Wo steht denn in dem Beitrag was von 20 Messerstichen? Wie viele Stiche es waren, konnte ich aus dem Beitrag nicht rauslesen. Der Täter ist 20 Jahre alt.

danke hatte ich jetzt auch erst gesehen das die 20 sich auf den Täter beziehen und nicht auf die Stiche!
 
Der Polizist hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Ich bezweifle aber, dass man auch als erfahrener HH die Überlebenschancen richtig einschätzen kann. Wir haben hier z.B. einen Jagdterrier, der springt fast jährlich dem Tod von der Schippe. Da hing auch schon mehr aus dem Hund raus als noch drin war.

Andererseits können nach Beißereien die äußeren Wunden nach fast nichts aussehen, aber es gibt Quetschungen/Blutergüsse/einblutungen, die dann ohne Behandlung zum Tod führen können.

eine Beißerei ist noch nicht mal Annähernd so eine Verletzung wie die von einem Messer, der Täter wird ja wohl kein Messer in der größe einer Nagelfeile benutzt haben, seine Absicht war ja den Hund zu Töten, also mit dem Entsprechenden Messer waren wohl auch Schwere innere Verletzungen die zum Handeln der Polizei geführt hat.

Denn eins ist sicher die Polizisten haben bestimmt nicht nur so auf Verdacht, den Hund von seinen Leiden Erlöst in dem Sie ihn Erschossen haben.
 
Ich muss doch als Hundehalter sehen ob der Hund zu Retten ist oder nicht, aber Gott sei dank kann ich das sehr gut und wenn das einer nicht kann, dann wird es Zeit sich mal über Tiermedizinische zu Informieren.

Nimm mir das bitte nicht übel, aber auch du kannst nicht in den Hund rein schauen. ;)

Gerade wenn ein Hund mit viel "Dampf" auf den anderen los geht können schnell innere Prellungen/Verletzungen entstehen. Die sieht man nicht direkt - können aber bedrohlich werden.
Ich hatte das bei meinem vorherigen Hund, der war 3 Stunden nach der Beißerei durch die Prellungen an den Schultern doppelt so breit. Weiter hatte der andere Hund ihn zum Glück nicht erwischt. Hätte der andere Hund am Bauch so zugebissen, wäre es fraglich gewesen, ob meiner es noch bis zum TA geschafft hätte...

eine Beißerei ist noch nicht mal Annähernd so eine Verletzung wie die von einem Messer,

Nein, wie schon gesagt entstehen da auch Verletzungen, die man erst mal nicht sieht/merkt. Die Stichwunden hingegen müssten ja schon deutlich zu sehen sein.

der Täter wird ja wohl kein Messer in der größe einer Nagelfeile benutzt haben, seine Absicht war ja den Hund zu Töten, also mit dem Entsprechenden Messer waren wohl auch Schwere innere Verletzungen die zum Handeln der Polizei geführt hat.

Daher sagte ich ja auch, dass die Polizei sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.
Blöd gesagt hätte sich der Mann ja auch so dumm anstellen können, das der Hund mit einer OP und ausreichend Spenderblut überlebt hätte.
Ein "Restrisiko" bleibt bei solchen Entscheidungen sicher immer - das mache ich aber keinem zum Vorwurf.
 
En Tier ist dem Gesetz nach eine Sache und entsprechend fällt die Strafe aus. Wen dann noch ein Rechtsanwalt gefunden wird der das Märchen von der schwierigen Kindheit und den damit verbundenen Wahnvorstellungen glaubhaft vermitteln kann,kommen auf Grund des Alters des Angeklagten ein paar Sozialstunden und eine in Raten zu zahlende geringe Geldstrafe dabei raus.
 
Ja, das kann so kommen.
Zumal er strafrechtlich als Heranwachsender, mithin im Prinzip nach Jugendstrafrecht, behandelt wird.
Vor allem dann, wenn es ihm ein bischen an der Verantwortungsreife und an der sittlichen und geistigen Entwicklung fehlte. Sowas hat man gerne bei schlechter Kindheit und sozialer Verwahrlosung im Elternhaus. :D

Und dann steht eben nicht Strafe sondern Erziehung im Vordergrund.
 



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