Mann (20) sticht auf Hund ein und will ihn lebendig begraben: Fall nimmt dramatische Wendung

Das ist wieder einmal ein Zeichen dafür wie die Verrohung in unserer Gesellschaft fortschreitet. Der Tierquäler hat noch Glück gehabt, es gibt auch Menschen die solche Typen erst zur Vernunft bringen und dann die Polizei rufen. Ob jetzt noch der Hund hätte gerettet werden können läßt nur schwer beantworten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Polizisten ihre Schußwaffe leichtfertig einsetzten.
 
Ich fürchte nur, nicht jeder kann in so einer Situation erkennen, ob dem Tier wirklich nicht mehr zu helfen ist. Und was wäre, wenn ihm noch zu helfen gewesen wäre? Den vermeintlichen Helfer zur Rechenschaft ziehen für sein "Unvermögen"? Schwierig. Ich möchte so was nicht entscheiden müssen. Weder das eine, noch das andere.
 
Soweit kommt es noch das man zum Tierkauf sein Führungszeugnis mitbringen muß....wobei ....je mehr ich darüber nach denke...für eine Wohnung braucht man es ja auch
Kurz OT: Je nachdem wo man wohnt, muss man auch bei der Haltung eines Listenhundes bei der Stadt ein Führungszeugnis vorzeigen.
 
Ich kenne mich da nicht aus, aber ich meine auf Hunde einen "Todenschuss" abzugeben dürfen auch nur Jäger.
Da sheißt eventuell hat der Polizist auch Vorschriften Umgangen, eventuelle seine berufliche Kariere riskiert um den Hund noch mehr Leid zu ersparen.-Hut ab.

Wer in der BRD ein Tier tötet, muss dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Ein schwerst verletztes Tier mittels Schusswaffe von seinem Leid erlösen, darf ein Polizeibeamter jederzeit, de Kenntnisse dazu wurden in der Ausbildung vermittelt.
Ein Jöger - der auch diese Kenntnisse besitzt - darf das außerhalb SEINES Jagdrechts - nur auf polizeiliche Anforderung und etwa ein Sportschütze, der mit seinen Waffen im Auto auf dem Weg zum Training ist, auch nur dann, wenn er ebenfalls Kenntnisse besitzt. Die hat ein Sportschütze aber in der Regel nicht.

Der Polizist riskiert also keine Karriere, muss aber auch nicht schiessen. Er könnte auch einen Tierarzt anfordern. Dann wäre er im Falle einer unberechtigten Tötung - wenn das Tier also noch hätte gerettet werden können - aus der Verantwortung entlassen. Wenn er einen Jäger beauftragen würde, würde der Polizist in so einem Falle trotzdem "haftbar" sein.

Jedenfalls darf jemand, der berechtigt eine Waffe führt, in so einem Fall noch lange nicht aus eigenem Antrieb schiessen. Und das ist auch richtig so. Wo kämen wir hin, wenn jeder x-beliebige private Waffenträger berechtigterweise Tiere erschiessen dürfte.

Ich fürchte nur, nicht jeder kann in so einer Situation erkennen, ob dem Tier wirklich nicht mehr zu helfen ist.

Das ist genau das Problem. Einige Messerstiche können dramatisch aussehen, müssen aber nicht zwangsweise lebensbedrohend sein.
 
Wer in der BRD ein Tier tötet, muss dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Ein schwerst verletztes Tier mittels Schusswaffe von seinem Leid erlösen, darf ein Polizeibeamter jederzeit, de Kenntnisse dazu wurden in der Ausbildung vermittelt.
Ein Jöger - der auch diese Kenntnisse besitzt - darf das außerhalb SEINES Jagdrechts - nur auf polizeiliche Anforderung und etwa ein Sportschütze, der mit seinen Waffen im Auto auf dem Weg zum Training ist, auch nur dann, wenn er ebenfalls Kenntnisse besitzt. Die hat ein Sportschütze aber in der Regel nicht.

Der Polizist riskiert also keine Karriere, muss aber auch nicht schiessen. Er könnte auch einen Tierarzt anfordern. Dann wäre er im Falle einer unberechtigten Tötung - wenn das Tier also noch hätte gerettet werden können - aus der Verantwortung entlassen. Wenn er einen Jäger beauftragen würde, würde der Polizist in so einem Falle trotzdem "haftbar" sein.

Jedenfalls darf jemand, der berechtigt eine Waffe führt, in so einem Fall noch lange nicht aus eigenem Antrieb schiessen. Und das ist auch richtig so. Wo kämen wir hin, wenn jeder x-beliebige private Waffenträger berechtigterweise Tiere erschiessen dürfte.



Das ist genau das Problem. Einige Messerstiche können dramatisch aussehen, müssen aber nicht zwangsweise lebensbedrohend sein.

da würde ich mal an deiner Stelle beim Tierschutz nachfragen ob man ein Tier leiden lassen soll, oder es durch einen Gnadenschuss von seinen Leiden erlösen darf, auch als Privat Person.

Ich muss doch als Hundehalter sehen ob der Hund zu Retten ist oder nicht, aber Gott sei dank kann ich das sehr gut und wenn das einer nicht kann, dann wird es Zeit sich mal über Tiermedizinische zu Informieren.
 
Er kann es nicht, er kann einfach nur das Maul unfassbar weit aufreißen.

@Betty

Ich bitte um Beachtung der Netiquette:

# Alle Nutzer sind berechtigt nach bestem Wissen und Gewissen ihre Meinung frei zu äußern, sofern diese Andere nicht beleidigen oder anderweitig verletzten.

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Vielen Dank für dein Verständnis.

Torsten
 
@Betty

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Vielen Dank für dein Verständnis.

Torsten

danke Torsten ich wollte gerade Betty die passende Antwort, auf ihre Ausdrucksweise geben, aber das Sagt mir klar, das kann keine Lady sein!
 
Du kannst in einen verletzten Hund mit Röntgenblick reinschauen?
Ich schaffe das trotz lebenslanger Hundehaltung nicht.

das kann ich Natürlich nicht, aber nach 20 Messerstichen muss ich auch kein TA sein um zu sehen ob da noch was zu machen ist.
 



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