Wer in der BRD ein Tier tötet, muss dazu die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Ein schwerst verletztes Tier mittels Schusswaffe von seinem Leid erlösen, darf ein Polizeibeamter jederzeit, de Kenntnisse dazu wurden in der Ausbildung vermittelt.
Ein Jöger - der auch diese Kenntnisse besitzt - darf das außerhalb SEINES Jagdrechts - nur auf polizeiliche Anforderung und etwa ein Sportschütze, der mit seinen Waffen im Auto auf dem Weg zum Training ist, auch nur dann, wenn er ebenfalls Kenntnisse besitzt. Die hat ein Sportschütze aber in der Regel nicht.
Der Polizist riskiert also keine Karriere, muss aber auch nicht schiessen. Er könnte auch einen Tierarzt anfordern. Dann wäre er im Falle einer unberechtigten Tötung - wenn das Tier also noch hätte gerettet werden können - aus der Verantwortung entlassen. Wenn er einen Jäger beauftragen würde, würde der Polizist in so einem Falle trotzdem "haftbar" sein.
Jedenfalls darf jemand, der berechtigt eine Waffe führt, in so einem Fall noch lange nicht aus eigenem Antrieb schiessen. Und das ist auch richtig so. Wo kämen wir hin, wenn jeder x-beliebige private Waffenträger berechtigterweise Tiere erschiessen dürfte.
Das ist genau das Problem. Einige Messerstiche können dramatisch aussehen, müssen aber nicht zwangsweise lebensbedrohend sein.