Leine und Maulkorb-oder das Risiko den Hund abgenommen zu bekommen?

Würdet ihr Euch an Leine/Maulkorb halten,oder darauf verzichten,und das Risiko in Kauf nehmen,dass es zu weiteren Konsequenzen kommt?

In der Öffentlichkeit würde ich mich auf jeden Fall dran halten. Vor allem bei einem Hund, der schon verletzt hat. Da bin ich überaus vorsichtig. Nicht nur, weil ich befürchten müßte, das mir mein Hund weggenommen wird,. Sondern auch, weil ich nicht will, das Mensch oder Tier durch meinen Hund zu Schaden kommt.

Ich hatte einen bissigen Pflegerotti, der ging immer nur mit MK raus. Außer wenn wir wirklich mitten in der Pampa waren und da auch nur an übersichtlichen Stellen, wo man evtl. kommende Leute von weitem sehen konnte.

Für meine Staffs hatte ich ja im BL BRB auch MK-und Leinenzwang. Und zwar immer, da gabs keine Befreiung.
Da habe ich mich ehrlich gesagt, nicht immer dran gehalten. Weil ganz einfach jeder Hund auch mal ungebremst rennen können muß, sich frei bewegen, sonst dreht der irgendwann durch. Das hat dann nichts mehr mit artgerechter Haltung zu tun. Und wenn man kein Grundstück hat, muß man halt Wege für seinen Hund finden.

In der Stadt, vor allem an Strecken wo das OA oft präsent war, war ich immer korrekt. Das mir meine Hunde abgenommen werden und im TH landen (ohne Aussicht dort noch mal rauszukommen), war für mich eine Horrorvorstellung.

Aber etwas außerhalb durften sie laufen. Wir haben dort auch öfter andere Hundegänger getroffen, die dafür Verständnis hatten.

Aber die Staffs haben eben auch nie jemand gebissen, die hatten nur die falsche Rasse im falschen BL.

Und ich habe wenig Verständnis für HH, die sich über solche Anordnungen einfach drüber wegsetzen und das komplett ignorieren. Sei es aus Mitleid mit dem Hund oder einfach aus Blödheit und Leichtsinn.
Wie der Depp, dem 2 Pitbulls eingezogen wurden. Die hatten Leinen- und MKauflage, weil sie eine Katze schwer verletzt hatten. Und der läßt die Hunde nach einiger Zeit wieder einfach laufen und die greifen die nächste Katze.
Die Hunde taten mir sehr leid, die waren ansonsten wirklich nett. Mein Mitleid mit dem Halter hält sich in Grenzen.
 
Da habe ich mich ehrlich gesagt, nicht immer dran gehalten. Weil ganz einfach jeder Hund auch mal ungebremst rennen können muß, sich frei bewegen, sonst dreht der irgendwann durch. Das hat dann nichts mehr mit artgerechter Haltung zu tun. Und wenn man kein Grundstück hat, muß man halt Wege für seinen Hund finden.

Jetzt wo du es sagst: nach dem Wesenstest bin ich mit Linda deswegen auch oft aus Köln rausgefahren, damit ich mal entspannt mit ihr an der 15m Schleppleine spazieren gehen konnte. Die hatte ja nur Maulkorbbefreiung.
 
Den Unterschied zur Situation von @Zufallsprodukt sehe ich darin, dass beim HSH aus dem Beitrag bereits erfolgte Vorfälle der Grund für die Auflagen waren, und keine Pauschalvorverurteilung aufgrund der Rasse. Und nein, ich sehe auch die Hündin aus dem Beitrag nicht als "blindwütige Bestie". Fakt ist aber, wenn so was nicht einmal, sondern zweimal innerhalb eines halben Jahres passiert, dann ist die Kombination dieses Hundes mit diesem Halter offenbar nicht ganz ungefährlich. Denn klar, auch wenn die gebissenen Menschen sich nicht gerade besonders schlau verhalten haben, muss man das schon in Relation sehen. Aus Sicht der anordnenden Behörde lässt sich das jedenfalls absolut nachvollziehen: Denn man muss generell damit rechnen, dass sich immer wieder mal Menschen eben nicht absolut hundgerecht verhalten, ob nun mit Absicht oder auch einfach dumm gelaufen. (Hätte ja auch meinetwegen ein älterer Mensch sein können, der einfach ungeschickt stolpert und dabei den Hund erschreckt - nur mal gesponnen...) Und wenn dann ein Hund von entsprechender Größe sofort mit zuschnappen reagiert, dann ist der Halter in der Pflicht, Vorsorge zu treffen. Tut er das nicht, ist er für einen solchen Hund nicht geeignet. Schlimm für den Hund, schlimm für die gebissenen Menschen. Auch die Bilder, die zur Einziehung des Hundes geführt haben, tut mir leid... Genau darum geht es doch bei der Frage, ob jemand geeignet ist, einen solchen Hund mit der Kombination groß und bei Schreck nach vorne agierend sicher zu führen: Vorausschauend und sorgfältig handeln! Was in diesem Fall bedeutet, wenn ich doch weiß dass die Nachbarn mich genau im Blick haben, und dass Auflagen bestehen, dann muss mir mein Verstand doch sagen, dass hier Vorsicht angesagt ist! Denn auch hier kann die Behörde nicht anders, wenn nicht nur mehrere Hinweise kommen, sondern dann auch Fotos vorgelegt werden...
 
Was ich da überhaupt nicht verstanden habe, ist das der Mann trotz dieser Vorgeschichte von einer Hundehilfe als Pflegestelle eingesetzt wurde. Und dies wieder für einen Herdenschutzhund. Er hat ja nun bereits schon unter Beweis gestellt, dass er für diese Rasse nicht geeignet ist. Natürlich hat er kein Hundehaltungsverbot, ich fand das aber schon sehr merkwürdig, das sich solch eine Organisation anscheinend nicht für diese Vorgeschichte interessiert hat. Die Hündin, die er auf Pflege hat war ja noch jung. Spätestens mit Beginn der Läufigkeit scheinen doch die Probleme wieder vorprogrammiert
 
Den Unterschied zur Situation von @Zufallsprodukt sehe ich darin, dass beim HSH aus dem Beitrag bereits erfolgte Vorfälle der Grund für die Auflagen waren, und keine Pauschalvorverurteilung aufgrund der Rasse.

Ehm ... in meinem Fall wird der Hund aber ebenso beschlagnahmt wie der HSH, ohne dass er jemals zubeißen musste. Genau das passiert mir nämlich auch, wenn ich dabei erwischt werde, dass ich mich nicht an die Auflagen halte. Ich seh da also keinen Unterschied, was das Endergebnis betrifft.
 
Ehm ... in meinem Fall wird der Hund aber ebenso beschlagnahmt wie der HSH, ohne dass er jemals zubeißen musste. Genau das passiert mir nämlich auch, wenn ich dabei erwischt werde, dass ich mich nicht an die Auflagen halte.

Was ich damit nur meinte: Auch wenn es leichtsinnig im Zusammenhang eben mit dieser möglichen Konsequenz ist, kann ich mir trotzdem noch erklären, wieso manche Halter von Listenhunden das nicht so eng sehen. Wenn man fest davon ausgeht, dass der eigene Hund selbst in kritischen Situationen nicht zubeißen wird, dann haben diese Vorgaben ja was von Willkür. Vielleicht nicht klug, sich deshalb nicht daran zu halten, aber verständlich. Während bei Auflagen nach erfolgten Beißvorfällen, da geht mir jegliches Verständnis für diese Lockerheit abhanden.
 
Wenn man die Verpflichtung hat, muß man sich dran halten. Da gibt es kein wenn und aber.
Wenn ich einen solchen Hund halte muß ich mir bewußt sein was evt. passieren könnte.
Wenn man das ignoriert dann gehört der Hund abgenommen.
 
Ich nehme mal die allgemeine Frage, ob ich mich daran halten würde, denn ich finde es immer schwierig Fälle zu beurteilen, die man nicht wirklich kennt.


Ich würde mich auch an die Auflagen halten. Und zwar nicht nur um meinen Hund vor dem Tierheim zu bewahren, sondern auch, um Mitmenschen, andere Hunde und andere Tiere zu schützen, denn solche "Vorfälle" involvieren ja meist noch jemanden außer meinem Hund

Ja? Müssen denn diese anderen Tier wirklich immer geschützt werden?

Mein Fall:
Fiona lebt völlig unproblematisch Zuhause. Und dann gibt es diesen EINEN Vorfall. Den Vorfall, dass sich mein Hund einen anderen Hund schnappt, der sie seit Jahren provoziert. Und nein, das ist nicht nur meine Sicht der DInge, sondern die Sicht sämtlicher Nachbarn hier. Ich rede von einem Hund, der permanent frei läuft, der bei anderen Leuten ständig vors Auto rennt, der dreckig und matschig in anderer Leute Häuser rennt, die kurz die Tür offen haben.... der kläffend und zähnefletschend auf einen angeleinten Hund zurennt, vor ihr auf und ab hüpft und dann wegrennt. Von einem Hund, der über ZWEI große Äcker wetzt, weil sie meinen Hund wittert, um zu stänkern. Vom dem Hund, der auch bei dem Vorfall gute 500m von der Besitzerin entfernt lief, welche am Handy spielte. Und dann gab es diesen EINEN Moment, in dem mein Hund es schaffte aus dem Grundstück herauszukommen und den anderen Hund schwer zu verletzen.

Und dann reden wir weiterhin davon, dass die SCHWIEGERTOCHTER der Hundebesitzer mich anzeigt. Weil ich einen gefährlichen Hund halte. Einen Schäferhundmischling, der rücksichtslos angreift. Sie habe nun Angst um ihre Kinder, wenn die spielend an unserem Grundstück vorbeigingen oder uns beim Spazierengehen begegnen würden. Ich rede übrigens von den Kindern, die mit Fiona zusammen auf dem Rasen lagen im Sommer, die mit ihr zusammen Ball gespielt haben. Nun plötzlich ist dieser Hund gemeingefährlich....

Dann kam die Auflage- bis zum offiziellen Besuch des OA habe ich meinen Hund an der 1m kurzen Leine mit Maulkorb zu führen. Und ich darf mich keinem Passanten, auch keinem, den ich kenne außerhalb des Grundstücks (auf dem sie auch nur mit MK und Leine sein durfte!) auf mehr als... ich glaube 10m, weiß es nicht mehr genau, nähern. TROTZ Maulkorb. Ich habe das genau einmal gemacht und bin hier mit kurzer Leine und MK gegangen. Und habe dem entgegenkommenden "Passanten" erklärt, dass er leider die Fiona nicht streicheln darf, so wie er es die Jahre vorher getan hat. Ihr kein Leckerli geben darf.

Danach bin ich mit ihr jeden Tag mehrfach in die Pampa gefahren, weil ICH das nicht ausgehalten habe. Und bin verfluchte knappe 3 beschissene Monate heulend mit meinem Hund unterwegs gewesen aus lauter Angst, was passieren würde.
 
@Entenwackele
Ich formuliere mal genauer. Wenn mein Hund einen Menschen lebensbedroglich verletzt hätte, wüsste ich nicht, ob ich ihn dann noch gern haben könnte und ihm noch gerecht werden könnte. Ich hoffe, ich habe es jetzt deutlicher ausgedrückt.
Okay,kapiert,danke :)
Ich hatte es erst so verstanden,dass Du nicht wüsstest,ob du weiterhin mit ihm zusammenleben könntest,weil Du dann selbst Angst vor ihm hättest.
Und da würden Dir persönlich Leine und Maulkorb draussen ja auch nichts bringen.Aber nun erklärt es sich von selbst :)

Den Unterschied zur Situation von @Zufallsprodukt sehe ich darin, dass beim HSH aus dem Beitrag bereits erfolgte Vorfälle der Grund für die Auflagen waren, und keine Pauschalvorverurteilung aufgrund der Rasse. Und nein, ich sehe auch die Hündin aus dem Beitrag nicht als "blindwütige Bestie". Fakt ist aber, wenn so was nicht einmal, sondern zweimal innerhalb eines halben Jahres passiert, dann ist die Kombination dieses Hundes mit diesem Halter offenbar nicht ganz ungefährlich. Denn klar, auch wenn die gebissenen Menschen sich nicht gerade besonders schlau verhalten haben, muss man das schon in Relation sehen. Aus Sicht der anordnenden Behörde lässt sich das jedenfalls absolut nachvollziehen: Denn man muss generell damit rechnen, dass sich immer wieder mal Menschen eben nicht absolut hundgerecht verhalten, ob nun mit Absicht oder auch einfach dumm gelaufen. (Hätte ja auch meinetwegen ein älterer Mensch sein können, der einfach ungeschickt stolpert und dabei den Hund erschreckt - nur mal gesponnen...) Und wenn dann ein Hund von entsprechender Größe sofort mit zuschnappen reagiert, dann ist der Halter in der Pflicht, Vorsorge zu treffen. Tut er das nicht, ist er für einen solchen Hund nicht geeignet. Schlimm für den Hund, schlimm für die gebissenen Menschen. Auch die Bilder, die zur Einziehung des Hundes geführt haben, tut mir leid... Genau darum geht es doch bei der Frage, ob jemand geeignet ist, einen solchen Hund mit der Kombination groß und bei Schreck nach vorne agierend sicher zu führen: Vorausschauend und sorgfältig handeln! Was in diesem Fall bedeutet, wenn ich doch weiß dass die Nachbarn mich genau im Blick haben, und dass Auflagen bestehen, dann muss mir mein Verstand doch sagen, dass hier Vorsicht angesagt ist! Denn auch hier kann die Behörde nicht anders, wenn nicht nur mehrere Hinweise kommen, sondern dann auch Fotos vorgelegt werden...
Sehr gut geschrieben!Das bringt es auf den Punkt.
 



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