Ist dein Hund WIRKLICH angeleint ?

Hallo,

ich denke es geht bei der Länge der Leinen mal wieder nur darum eine einheitliche Regelung zu finden an der sich jeder Orientieren kann/muss. Es ist nun mal so das ein großteil aller Hundehalter keinen Einfluss mehr auf seinen Hund hat sobald dieser den 1,5m Radius verlässt und natürlich will jeder Hund nur spielen.
Für mich ist es absolut selbstverständlich das ich Rudi in Gegenwart fremder Menschen, auf engen Wegen, in der Stadt oder halt überall wo ich es für angebracht halte an einer kurzen Leine führe. So denken aber leider die wenigsten. Wie oft muss ich meinen Hund vor anderen Hunden schützen die Mitten in der Menschenmenge plötzlich hinter uns auftauchen und das Seil der Flexileine irgendwo zwischen den Beinen stolpernder Menschen verschindet. Der Hund ist dann zwar an der leine aber der besitzer hat keinerlei Einfluss auf seinen Hund. Wäre Rudi nicht so total Cool wenn er Plötzlich von hinten angekläfft oder sogar angesprungen wird dann hätten solche Begegnungen schon böse enden können.
Es passiert auch ständig das ich Rudi bei Hundebegegnungen deutlich zu mir rufe ihn anleine dicht neben mir laufen lasse und noch mal deutlich zu ihm sage "Du bleibst bei mir und wir gehen brav weiter" dies gilt aber nicht meinem Hund. Trotz dieser deutlichen Zeichen, sind die Menschen so Blind, den der andere Hund springt mit Schleppleine auf uns zu und der Besitzer sagt was von der tut nix. Da bin ich dann aber nicht so mehr so freundlich und jage den anderen Hund mit deutlicher Körpersprache weg.

Darum stört es mich eigentlich überhaupt nicht das es Richtlinien gibt an die sich eigentlich jeder halten muss. Ich muss auch sagen das ich noch nie auf die Länge der Leine angesprochen wurde. Den natürlich lasse ich Rudi in gegenden oder zu Zeiten wo er nicht freilaufen kann mit Schlepp laufen. Aber immer in dem Bewusstsein das ich im zweifelsfall auf meinen Hund der 10m vor mir läuft nicht so viel Einwirkung habe wie wen er direkt neben mir läuft. Denn er ist immer noch ein Tier und somit nie zu 100% zuverlässig.
 
In der Stadt sind unsere Hunde immer angeleint- wenn wir bei uns um den Block gehen, also in "Ihrem" Revier laufen wir ohne Leine weil sie auch bei Fuss bleiben. Wir haben in Waldnähe eine Hundewiese-dort ist es gestattet dass die Hunde frei laufen- und dort gehen wir täglich mit Ihnen Gassi. Sie geniessen es mit anderen Hunden herum tollen zu können. Wenn man dann ohne Leine weiter läuft also über den Bereich der Hundewiese hinaus- wird man oft von Joggern doof angeredet wenn die Hund immer noch frei laufen- die Stadt an sich sagt bei uns nichts. Irgendwo brauchen die Tier ja auch Ihren Freiraum......Rehe Hasen und Co verirren sich selten in dei Richtung da sie wissen dass dort Freilaufende Hunde sind. Somit ist bei uns alles im grünen Bereich.
 
Bei uns ist das von der Gemeinde aus geregelt:

§ 1 Leinenpflicht und Verbote

(1)Kampfhunde (§ 2 Absatz 1) und große Hunde (§ 2 Absatz 2) sind in

allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen

und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu

führen. Das Mitführen von Kampfhunden und großen Hunden auf

Kinderspielplätzen ist grundsätzlich untersagt.

(2)Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht

überschreiten.

...

(4)Abweichend von Absatz 1 Satz 1 darf großen Hunden, nicht aber

Kampfhunden, in folgenden Bereichen freier Auslauf gewährt werden:

in den unbebauten Gebieten des Gemeindebereiches,

soweit die nächste Bebauung mehr als 50 Meter entfernt ist und sich in

der näheren Umgebung keine spielenden Kinder aufhalten oder

sonstige Personenveranstaltungen stattfinden.

(5)Von der Ausnahmeregelung des Absatzes 4 sind öffentlich gewidmete

Geh- und Radwege nicht betroffen. Hier sind Kampfhunde und große

Hunde ständig an der Leine zu führen.

...

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1)Die Eigenschaft eines Kampfhundes ergibt sich aus Artikel 37 Absatz 1

Satz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit

gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992

(GVBl S. 268).

(2)Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens

50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere

der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche

Dogge gelten stets als große Hunde.



Ich hoffe ja, dass Nanouk nur knapp 50cm groß wird...​
 
Ich finde das zwar super,dass es bei Euch so genau geregelt in der Gemeindesatzung steht...aber grosse Hunde und Kampfhunde(was ja leider schon üblich ist :()werden doch ziemlich diskreminiert... :-/
(2)Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens

50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.
Sind diese Rassen nicht automatisch über 50cm hoch,wenn sie ausgewachsen sind?Und warum gerade diese Rassen?
 
In NRW herrscht für 20/40 Hunde in bebautem Gebiet auch leinenpflicht.

Ich gebe offen zu mir ist es ehrlich egal wo Leinenpflicht ist und wo nicht. Meine Hunde laufen nur in der Pampa frei.
Fremde Hunde sind mir egal, solange sie mich in Ruhe lassen. Wenn nicht, ist auch egal ob Leinenpflicht oder nicht.

Auch wenn ich manchmal bei freilaufenden Hunden an der Straße nur mit dem Kopf schütteln kann und gerne Nummern der Tierhilfe rausgeben würde „Wenn sie ihren Hund nicht leiden mögen...“
 
Auch wenn ich manchmal bei freilaufenden Hunden an der Straße nur mit dem Kopf schütteln kann und gerne Nummern der Tierhilfe rausgeben würde „Wenn sie ihren Hund nicht leiden mögen...“
Geht mir auch so...allerdings muss man sagen,dass ich persönlich die Erfahrung gemacht habe,das es bei den wenigsten Hundehaltern ,die das tun, wirklich Fakt ist,dass ihnen nichts am Hund liegt...einige sind einfach nur so von sich und ihrem Hund überzeugt,dass sie keine Gefahr darin sehen,den Hund an der Strasse frei laufen zu lassen,weil sie überzeugt davon sind,jederzeit und funktionierend auf den Hund einwirken zu können,andere sind da sehr sorglos("da passiert schon nichts")und wieder andere,nehmen Risiken für sich bewusst in Kauf.
Ich kenne ein Hundehalter-Ehepaar,hier bei uns im Dorf,der seine Hündin ausschliesslich im Dorf,auch an den befahrenen Strassen frei laufen lässt,sie auf dem Feld aber immer an der kurzen Leine haben.Leider ist die Hündin an der Leine aggressiv,während sie im Freilauf sozialverträglich ist.Als der Hundehalter einmal (auf dem Feld)mit angeleinter,polternder Hündin am mir vorbei lief,meinte ich zu ihm,dass sie sich ohne Leine verstehen würden(ich hatte bisher immer nur seine Frau getroffen)woraufhin er zu mir meinte,sie können die Hündin im Feld überhaupt nicht ableinen,weil sie so einen starken Jagdtrieb hat,dass sie abdüst.Deshalb lassen sie sie,um ihr Freilauf zu ermöglichen,nur im Ort freilaufen...nur als Beispiel,dass es da zahlreiche Gründe dafür geben kann.
Ich persönlich kann es aber auch nicht nachvolziehen,wie man Hunde im Strassenverkehr freilaufen lassen kann.
 
Im Saarland gibt es keine einheitliche Regelung, außer für Hunde, die als gefährlich gelten.
Ansonsten ist die Leinenpflicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

In meiner Gemeinde gibt es eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Bereich, also innerorts, auf Veranstaltungen.
Da würde ich persönlich aber ohnehin jeden Hund an die Leine nehmen.

In der freien Natur gilt die allgemeine Leinenpflicht für die Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni, es sei denn, der Hund verlässt zuverlässig die Wege nicht.
Ansonsten dürfen die Hunde hier frei laufen, sollen sich aber im Einflussbereich des Halters befinden.
 
Ich finde das zwar super,dass es bei Euch so genau geregelt in der Gemeindesatzung steht...aber grosse Hunde und Kampfhunde(was ja leider schon üblich ist :()werden doch ziemlich diskreminiert... :-/

Sind diese Rassen nicht automatisch über 50cm hoch,wenn sie ausgewachsen sind?Und warum gerade diese Rassen?

Ja, wobei ich muss dazu sagen, dieses Schreiben stammt von 2001 und seitdem hat sich keiner mehr dafür interessiert.

Warum genau diese Rassen? - Keine Ahnung
 
Und diese Frage zielt darauf hin .
ob dein Hund wirklich, im rechtlichen Sinn, als" angeleint gilt "
Auch wenn er an der langen Schlepp oder auch Flexi geht.

So wie ich das lese, gilt Schlepp von 8 m , nicht mehr als angeleint?
Wenn man es streng auslegt.

Ich möchte mich noch einmal selbst zitieren.
Es geht mir nicht darum, wer seinen Hund wo oder wo nicht anleint.
Sondern ob ihr als HH wißt WAS heißt
angeleint im rechtlichen Sinne?
So kann es passieren, das ich z.B. in Köln oder Umgebung meinen Dackel an der 2 m Leine ausführen und niemand beanstandet das.
Fahre ich nach Oberhausen, darf derselbe Hund, nur an einer 1,2m Leine geführt werden.
Das 2 m Teil gilt nicht als Leine.
Eine Ordnungsstrafe könnte fällig werden.

Schaut euch mal den folgenden Link an
 
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