Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

Es ist blöd, durchaus, aber mit deiner Unterschrift hattest du den Bedingungen zugestimmt.
Nehmen wir an du findest einen neuen super Besitzer. Dem Hund gehts dort super, er lebt zB schon 2 Jahre dort, alles ist gut. Dann kommt es heraus das du ihn nicht hättest eigenmächtig weitergeben dürfen, das Tierheim würde evtl. den Hund dort heraus reißen und wieder ins Tierheim stecken. Zuzüglich zu der Strafe, die dann noch auf dich zukommen könnte. Von der Version hätte am Ende keiner was.

Ich hatte, allerdings schon vor einigen Jahren, mal eine Rechtsberatung über eine Klausel in einem TH-Vertrag.
Die Anwältin meinte damals, auch wenn ich das unterschreibe, sind die Dinge trotzdem nicht immer auch rechtskräftig.

Und das Wiederholen eines Hundes von Seiten des TH ist auch nicht so einfach. Die können den Besitzer möglicherweise auf Herausgabe verklagen, ansonsten haben sie keinerlei Amtsbefugnisse. Zum "rausholen" müßte die Polizei oder der Amtsvet. eingeschaltet werden. Die kommen aber nur bei Gefahr im Verzug bzw. bei nicht artgerechter Tierhaltung.

Ich finde, bei allem gutenWillen, manche TSV maßen sich einfach zuviel an. Nicht alles, was "im Namen und zum Besten des Tieres" irgendwo getan und geschrieben wird, ist das auch.Manches ist auch einfach nur Machtgehabe.

Meine Erfahrungen mit TS-Tieren aus verschiedenen Tierheimen:

eine Katze aus dem TS, hat sich nie wieder einer danach erkundigt oder gekümmert

2 Hunde (vom gleichen TSV), weder Vor- noch Nachkontrolle, es hat auch keinen interessiert, dass ich 2 mal umgezogen bin (ich war ja so ordentlich und wollte es melden)
Das diese Hunde dann im hohen Alter verstorben sind, habe ich nicht mehr irgendwem gemeldet

1 Hund von einem anderen TSV, da gab es ein sehr nettes ausführliches Vorgespräch und auch nach der Vermittlung noch Kontakt. Dann wechselte der Vorstand und als der Hund schwer erkrankte und verstarb wurde ich noch angepflaumt, warum ich sie damit belästige (so in der Art), wäre ja schließlich schon fast 2 Jahre her, dass ich den Hund übernommen hätte.
Dabei hatte ich für den noch nicht mal einen Vermittlungsvertrag, der lief als Dauerpflege.
 
Ich finde, bei allem gutenWillen, manche TSV maßen sich einfach zuviel an. Nicht alles, was "im Namen und zum Besten des Tieres" irgendwo getan und geschrieben wird, ist das auch.Manches ist auch einfach nur Machtgehabe.
Das stimmt schon,nicht alles was als Tierschutz ausgelegt wird,ist auch wirklich im Sinn des Tieres.
Und auch wenn ich jemand bin,der immer dafür plädiert,sich ein Tier aus dem Tierheim/Tierschutz zu holen,muss ich zugeben,dass ich verstehen kann,dass manche Schutzverträge,jenachdem was drin steht,die potentiellen neuen Halter abschrecken...ist/wäre bei mir auch nicht anders...für mich persönlich käme trotzdem immer nur Tierheim-/Tierschutzhund in Frage,aber wie gesagt,dann am liebsten mit normalem Kaufvertrag.
Wenn andere Menschen aufgrund dieser Schutzverträge dann lieber zum Züchter gehen...sehr schade für den Hund,den es schon gibt,und der auch dringend ein neues zuhause bräuchte,im schlimmsten Fall "besorgen"sich diese Menschen dann aber einen Hund vom Vermehrer... :mad::mad::mad:

eine Katze aus dem TS, hat sich nie wieder einer danach erkundigt oder gekümmert
Ob bei mir kontrolliert oder nachgefragt worden wäre,weiss ich nicht,da mit der Dame vom ehemaligen Tierschutzverein ja eine Freundschaft entstand und wir in der Anfanszeit ganz oft mit dem Welpi dort zur "Welpenspielstunde" und zu Besuch waren...
Dadurch gab es ja automatisch Kontakt,aber kontrolliert wurde nie,vorgeschrieben oder reingeredet wurde nie...ich weiss aber,dass es diese Kontrollen bei anderen Hunden durchaus gab,abhängig davon,wie überzeugt die Dame von den neuen Haltern war.

Ich denke es kommt immer individuell auf das Tierheim/die Orga/den Verein an...und wie bei allem,auf das Mass...ich halte Vorkontrollen,und evt.eine Nachkontrolle oder Nachfragen in vielen Fällen für durchaus wichtig und sinnvoll,aber wenn das ganze in Belästigung ausartet,oder übergriffig wird,ist der Bogen deutlich überspannt...
 
Ich hatte, allerdings schon vor einigen Jahren, mal eine Rechtsberatung über eine Klausel in einem TH-Vertrag. Die Anwältin meinte damals, auch wenn ich das unterschreibe, sind die Dinge trotzdem nicht immer auch rechtskräftig.
Mag alles sein, aber jede Klopperei mit Paragraphen und Anwälten wird unterm Strich zum Nachteil des jeweiligen Tieres ausgetragen. Da sollte man sich dann vielleicht schon überlegen, was einem wichtiger ist. Seine Paragraphen durchzudrücken und mit Anwälten um sich zu werfen, oder dem Tier Stress und Durcheinander zu ersparen. Wenn schon im Tierschutz vieles nicht im Sinne der Tiere ist, braucht man es als Tierbesitzer ja nicht auf dem selben Level mitspielen.
 
Mag alles sein, aber jede Klopperei mit Paragraphen und Anwälten wird unterm Strich zum Nachteil des jeweiligen Tieres ausgetragen. Da sollte man sich dann vielleicht schon überlegen, was einem wichtiger ist. Seine Paragraphen durchzudrücken und mit Anwälten um sich zu werfen, oder dem Tier Stress und Durcheinander zu ersparen. Wenn schon im Tierschutz vieles nicht im Sinne der Tiere ist, braucht man es als Tierbesitzer ja nicht auf dem selben Level mitspielen.

Aber wenn das Tier zurück ins TH geht, weil der Verein mit der Weitergabe vllt. nicht einverstanden ist, das ist besser? Das ist für das Tier kein Streß und Durcheinander?

Wie gesagt, ich würde zum Besten des Tieres handeln. Und das ist im Fall der Fälle eine Vermittlung vom jetzigen Besitzer zu einem geeigneten neuen Besitzer, ohne Zwischenstation im TH.
Und dann könnten die mich verklagen, wenn sie wollten.
 
Soll man dann lieber nachgeben, wenn etwa eine Orga einen Hund aus seltsamen vertraglichen Regelung herausverlangt und dem nachgeben?

Wenn man sich dann per Anwalt mit der Orga streitet, bekommt doch der Hund da nicht mehr mit, als wenn man sich mit einem Shop oder sonstwem streitet.

Hat das Tier dann keinen Stress, wenn die es dann mitnehmen?
 
Soll man dann lieber nachgeben, wenn etwa eine Orga einen Hund aus seltsamen vertraglichen Regelung herausverlangt und dem nachgeben?
Darum geht es mir nicht. Man hat die Vertragsbedingungen vorab gelesen und mit seiner eigenen Unterschrift zugestimmt, sich an diese Bedingungen zu halten. Und jetzt sobald die Bedingungen einem nicht mehr passen, kommt man mit Anwalt und "wenns nicht erlaubt ist, wäre es nicht rechtskräftig" etc.

Der Knackpunkt ist die anfängliche Aussage "ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen" Will man jetzt das Tierheim verklagen, weil man selbst den unterschriebenen Vertrag vorher nicht richtig durchgelesen hat?
Man müsste es auch nicht zwingend so weit kommen lassen das das Tier weg genommen wird. Das Tierheim gibt ihr beispielsweise auch die Option, den Hund wieder im Tierheim abzugeben. Damit will ich mich nicht hinter dubiose Verträge stellen, aber der Fehler liegt da nicht beim Tierheim. Und man muss auch trotz Anwalt damit rechnen, das man nicht gewinnt.

Aber wenn das Tier zurück ins TH geht, weil der Verein mit der Weitergabe vllt. nicht einverstanden ist, das ist besser?
Wenn oder falls ist da nicht hilfreich. Die Chance besteht prinzipiell, das sie sich auf einen diplomatischen Vorschlag einlassen. Man kann auch stattdessen anbieten, den Hund bei sich zu lassen (dadurch haben sie keine Arbeit und keine Kosten mit dem Hund) und das Tierheim darf einen neuen Besitzer suchen. Oder man selbst darf einen suchen, mit der Bedingung dass das Tierheim mit entscheiden darf.
Ich wüsste nicht, weshalb das Tierheim etwas dagegen haben sollte, aber versuchen könnte man so etwas zumindest.
 
Darum geht es mir nicht. Man hat die Vertragsbedingungen vorab gelesen und mit seiner eigenen Unterschrift zugestimmt, sich an diese Bedingungen zu halten. Und jetzt sobald die Bedingungen einem nicht mehr passen, kommt man mit Anwalt und "wenns nicht erlaubt ist, wäre es nicht rechtskräftig" etc.

Oft stimmen Menschen unzulässigen Vertragsbedingungen zu, ohne zu wissen, dass diese rechtswidrig sind. Wie zum Beispiel das Kastrationsgebot, überraschende Klauseln, Hundesportverbot oder bestimmte Fütterungsarten.
Sowas gibt es auch im Arbeitsrecht, im Versicherungsrecht, im Baurecht oder im Mietrecht.

Aus irgendeinem Grunde erfahren diese Menschen dann davon und wollen diese rechtswidrigen Klauseln nicht weiter befolgen.
Dann setzten sie sich mit dem Vertragspartner auseinander, lassen ggf. sich von einem Anwalt vertreten und ziehen ggf. auch vor Gericht.
Dort bekommen sie dann eine Entscheidung. Sowas nennt man Rechtsfortbildung. Völlig normal.

Der Knackpunkt ist die anfängliche Aussage "ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen" Will man jetzt das Tierheim verklagen, weil man selbst den unterschriebenen Vertrag vorher nicht richtig durchgelesen hat?
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Und man muss auch trotz Anwalt damit rechnen, das man nicht gewinnt.

Nein, man verklagt ggf. das Tierheim, weil da möglicherweise unzulässige Regelungen im Vertrag enthalten sind. Nicht weil man nicht gelesen hat.
Sicherlich kann man auch mit Anwalt verlieren. Auch dieses Risiko gehört zur Rechtsfortbildung. Siehe oben.
 
Man muss natürlich auch überlegen, dass ein Rechtsstreit sich oft über Jahre hinzieht und nicht nur viel Geld, sondern auch viel Kraft kostet. Und dass man komplett von dem jeweiligen Richter abhängig ist. Und dass Gesetze häufig sehr großzügig ausgelegt werden können. :rolleyes:
 
Stimmt.
Aber was will man machen?
Der Tierschutzverein oder die Orga steht vor der Tür und will den Hund haben.
Oder ist der Ansicht, eine Vertragsstrafe sei verwirkt.

Dann kann man den Hund rausgeben oder die angeblich verwirkte Vertragsstrafe bezahlen. Oder man wird verklagt.

In der Regel enden solche Verfahren aber auf der Ebene der Amtsgerichte und werden in der Praxis häufig (etwa Herausgabe) über einstweilige Verfügungen oder Anordnungen "abgewickelt". Das geht ziemlich schnell, in Eilfällen binnen Stunden.
Und scheitert eine Orga schon auf dieser Ebene, geben die meist auf.

Oder sie versuchen - selbst erlebt - eine Behörde einzuschalten und lügen der ohne mit der Wimper zu zucken die Hucke voll.
 



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