Leidiges Thema fremde Katzen auf dem eigenen Gartengrundstück

Hallo Gemeinde,

ich weiß, als Hundehalter haftet man, sofern der eigene Hund eine fremde Katze auf eigenem Grundstück tötet ... aber sind Katzen so schlau nach einer Attacke zu kapieren, dass sie besser fern bleiben aus diesem Garten?

Und wenn nicht: gibt es irgendwas effektives, um Katzen aus dem Garten fernzuhalten?
 
Nein, Du haftest nicht, wenn das auf Deinem, sicher eingezäunten, Grundstück passiert.

Ich hatte sowas schon. Einer meiner Hunde hat die Katze zwar nicht getötet, aber abgegriffen und verletzt.

Die Rechtslage sagt, der HH ist in dem Fall nicht verantwortlich. Der Katzenbesitzer hat dafür zu sorgen, dass seine Katze nicht übern Zaun auf fremde Grundstücke geht. Das das praktisch nicht umsetzbar ist, ist ein anderes Ding. Da würde nur Stubenarrest für die Katze helfen.

Und nein, ich habe in den 11 Jahre Dorfleben noch keine effektiv wirkende Maßnahme gefunden, fremde Katzen vom Grundstück fernzuhalten.
Obwohl meine Hunde die gescheucht haben, wie geschrieben leider auch gefaßt und geschüttelt. Ich hab die Katzen selber gescheucht, mit dem Gartenschlauch bespritzt, mit Klapperdosen beworfen und noch so einiges.
Etliche haben es begriffen, manche nicht. Bevorzugt der bereits gebissene Kater kam immer wieder.

Das einzige wäre, Du machst Deinen Garten zur Festung. Mit einem Zaun, den Katzen nicht überklettern können.
 
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Seit wann haftet man nicht dafür? Hast du das gerichtlich? Ich kenn jetzt nur den Fall, wie hier in NRW, dass ein Hundehalter haften musste, weil sein Schäferhund eine fremde Katze auf seinem Grundstück getötet hat. Da hat das Gericht GEGEN den Hundehalter entschieden.

In dem Fall hat es heute eine - wohl neue - Dorfkatze erwischt, noch sehr jung und wohl unerfahren. Ich hoffe, sie lernt draus ... alle anderen Katzen halten sich fern aus dem Garten. Nur diese heute leider nicht.
Ob sie schwer verletzt ist, weiß ich nicht mal, war nicht dabei, Daisy ist zur Zeit bei meiner Mutter. Sie hatte sie auf jeden Fall im Maul, nur durch Mamas eingesetztes Abbruchsignal liess sie die Katze fallen, worauf diese den Baum hochkletterte und sich so rettete. Ohne das Abbruchsignal wäre die Katze jetzt wohl tot ...
 
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Also wir haben ja 4 Katzen und ich meine auch, dass du nicht haftest als HH wenn dein Grundstück eingezäunt ist. Habe aber leider auch kein Urteil o.ä. parat.

Ich finde es ehrlich gesagt nicht ok den HH haften zu lassen wenn auf dessen Grundstück was passiert. Ich liebe meine Katzen über alles aber das ist leider ein Risiko mit dem ich leben muss (ähnlich wie Autos) .

Ich erwarte allerdings schon, dass man mir Bescheid sagt wenn was passiert oder zum Tierarzt fährt das ist einfach Anstand (meine Meinung)

Ich habe meinen Nachbarn so Granulat geschenkt (riecht nach Knoblauch) damit unsere Katzen nicht mehr in ihren Garten gehen. “Katzenschreck“ heißt das.
Und Kaffeesatz soll auch ganz gut helfen UND ist ein toller Dünger ;)

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PS: das mit dem Tierarzt und Bescheid sagen war jetzt nicht auf eure Situation bezogen nur allgemein gemeint :)
 
PS: das mit dem Tierarzt und Bescheid sagen war jetzt nicht auf eure Situation bezogen nur allgemein gemeint :)

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wem die Katze gehört :verlegen1: ich war ja jetzt nicht einmal dabei. Ich muss aber auch ehrlich gesagt gestehen, bei so einem Worst Case habe ich Angst zu den Katzenbesitzern zu gehen, weil mein Hund eh ein Listenhund ist und wir bei sowas, wenn ich den falschen Katzenhalter erwische, unsere Maulkorb- und Leinenbefreiung verlieren, schlimmstenfalls sogar die Haltergenehmigung :traurig2: ich wüsste nicht, was ich in der Situation tatsächlich machen würde ... ich mein, ganz klar, als Katzenhalter würde ich das auch wissen wollen, ich würde dem Hundebesitzer dafür auch nicht an den Kragen gehen ... aber als Listenhundbesitzer ist man gewohnt am Pranger zu stehen und ich hab bei all solchen Situationen Angst vor den Konsequenzen.

Ich hab auf die Schnelle mal gegoogelt, leider ist hier auf der Arbeit Facebook gesperrt. Susanne Beaucamp ist Anwältin und hat dazu was gepostet. Kann mir das einer vllt. gerade mal kopieren, was sie dazu sagt?

Susanne Beaucamp Tieranwältin
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Fragen einer Userin:

"Mich würde interessieren wer für Verletzungen oder aber sogar den Tod einer Katze haftet, wenn diese in einem Garten streunert wo Hunde gehalten werden? Haftet der Hundebesitzer weil er auf seinem Grundstück die Aufsichtspflicht aufrechterhalten muss oder dürfen Hunde auch unbeaufsichtigt im Garten spielen, wenn ein Ausbrechen ausgeschlossen werden kann und ein Zaun von einer Höhe von mind. 1,80 m vorhanden ist?

Oder haftet der Katzenhalter? Oder beide zu 50/50%? Wie sieht das bei Einbrechern aus, die ungebeten das eigene Haus betreten und von einem Hund verletzt werden? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen dank"


Tierhalterhaftung ist in Deutschland eine sog Gefährdungshaftung, das heißt auch ohne Verschulden des Tierhalter haftet dieser grundsätzlich für Schäden, die sein Tier anrichtet.

1. Im Fall Hund tötet oder verletzt Katze im eigenen Garten : Egal wie der Garten gesichert ist, zunächst haftet der Halter des Hundes dem Katzenhalter dem "Grunde" nach (so nennt man das).

Bei der Höhe des Schadens mag dann ein Gericht weitere Umstände berücksichtigen..so dass der Katzenhalter wiederholt von dem Hundehalter gewarnt wurde, manche Gerichte werden auch per se dem Halter einer Freigängerkatze ein sog. Mitverschulden anrechnen.

Das Problem hier ist aus meiner Sicht nicht die haftungsrechtliche Bewertung (zivilrechtliche) sondern die etwaigen ordnungsrechtlichen Konsequenzen eine solchen Vorfalles.

Viele Landeshundegesetze bejahen die Gefährlichkeit eines Hundes unter anderem wenn dieser andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet.

In NRW z.B wird nicht unterschieden, ob sich der Vorfall auf dem eigenen Grundstück abspielt oder nicht.

Wir hatten gerade einen solchen Fall hier in Krefeld, der Hund, der eine Katze im eigenen Garten der Hundehalterin getötet hat, musste sich einem Wesenstest unterziehen.


2. Katze verletzt oder tötet Hund. das oben zur Haftung gesagte gilt entsprechend.


3. Hund verletzt Einbrecher...Grundsätzlich haftet auch hier der Hundehalter, allerdings wird bei der Schadensquote das Mitverschulden des Einbrechers hoch zu bewerten sein, dass evtl. sogar eine Haftung entfällt.


Susan Beaucamp
Rechtsanwältin/Tieranwältin
www.kanzlei-sbeaucamp.de
 
Ich hab auf die Schnelle mal gegoogelt, leider ist hier auf der Arbeit Facebook gesperrt. Susanne Beaucamp ist Anwältin und hat dazu was gepostet. Kann mir das einer vllt. gerade mal kopieren, was sie dazu sagt?

Susanne Beaucamp Tieranwältin


Die Fragen einer Userin:
"Mich würde interessieren wer für Verletzungen oder aber sogar den Tod einer Katze haftet, wenn diese in einem Garten streunert wo Hunde gehalten werden? Haftet der Hundebesitzer weil er auf seinem Grundstück die Aufsichtspflicht aufrechterhalten muss oder dürfen Hunde auch unbeaufsichtigt im Garten spielen, wenn ein Ausbrechen ausgeschlossen werden kann und ein Zaun von einer Höhe von mind. 1,80 m vorhanden ist?
Oder haftet der Katzenhalter? Oder beide zu 50/50%? Wie sieht das bei Einbrechern aus, die ungebeten das eigene Haus betreten und von einem Hund verletzt werden? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen dank"

Tierhalterhaftung ist in Deutschland eine sog Gefährdungshaftung, das heißt auch ohne Verschulden des Tierhalter haftet dieser grundsätzlich für Schäden, die sein Tier anrichtet.

1. Im Fall Hund tötet oder verletzt Katze im eigenen Garten : Egal wie der Garten gesichert ist, zunächst haftet der Halter des Hundes dem Katzenhalter dem "Grunde" nach (so nennt man das).
Bei der Höhe des Schadens mag dann ein Gericht weitere Umstände berücksichtigen..so dass der Katzenhalter wiederholt von dem Hundehalter gewarnt wurde, manche Gerichte werden auch per se dem Halter einer Freigängerkatze ein sog. Mitverschulden anrechnen.
Das Problem hier ist aus meiner Sicht nicht die haftungsrechtliche Bewertung (zivilrechtliche) sondern die etwaigen ordnungsrechtlichen Konsequenzen eine solchen Vorfalles.
Viele Landeshundegesetze bejahen die Gefährlichkeit eines Hundes unter anderem wenn dieser andere Tiere hetzt, verletzt oder tötet.
In NRW z.B wird nicht unterschieden, ob sich der Vorfall auf dem eigenen Grundstück abspielt oder nicht.
Wir hatten gerade einen solchen Fall hier in Krefeld, der Hund, der eine Katze im eigenen Garten der Hundehalterin getötet hat, musste sich einem Wesenstest unterziehen.

2. Katze verletzt oder tötet Hund. das oben zur Haftung gesagte gilt entsprechend.


3. Hund verletzt Einbrecher...Grundsätzlich haftet auch hier der Hundehalter, allerdings wird bei der Schadensquote das Mitverschulden des Einbrechers hoch zu bewerten sein, dass evtl. sogar eine Haftung entfällt.


Susan Beaucamp
Rechtsanwältin/Tieranwältin
www.kanzlei-sbeaucamp.de
 
Jetzt bin ich ein wenig unangenehm berührt aber mir fällt grade ein ich hatte ja auch Zivilrecht :D die Dame hat wohl leider Recht.

Mir geht es allerdings gegen das Rechrdgefühl ehrlich gesagt.

Ich würde wie gesagt einfach nur wollen dass man mir Bescheid sagt (auch wenn jemand meine katze überfährt)
Wegen mir auch anonym beim Tierarzt abgeben, sind ja alle gechippt. Ich würde nie anzeigen - AUßER fremde Hunde kommen auf mein Grundstück und jagen meine katzenr. Da werde ich zur furie sorry aber das ist unmöglich!

Ungewissheit ist das schlimmste, das hatte ich mal 6 Monate lang...
 
Hallo Gemeinde,

ich weiß, als Hundehalter haftet man, sofern der eigene Hund eine fremde Katze auf eigenem Grundstück tötet ... aber sind Katzen so schlau nach einer Attacke zu kapieren, dass sie besser fern bleiben aus diesem Garten?

Und wenn nicht: gibt es irgendwas effektives, um Katzen aus dem Garten fernzuhalten?
Soviel ich weiß haftest Du, weil der Hund kein anderes Tier töten darf. Abschreckmittel gibt es viele nur keines hilft.
Am besten ist es den Hund nicht unbeaufsichtigt in Garten lassen. Nein eine Katze lernt das nicht. ( das kommt auf die Katze an )
 
Also hatte ich das doch richtig in Erinnerung, danke. Versicherungstechnisch würde ich in jedem Fall für den Schaden aufkommen, aber die Konsequenzen sind halt mies ...

Und Kaffeesatz soll auch ganz gut helfen UND ist ein toller Dünger ;)

Streust du das auf die Erde oder wie machst du das? Dann probieren wir das mal aus.

Am besten ist es den Hund nicht unbeaufsichtigt in Garten lassen.

Der Hund ist nicht unbeaufsichtigt. Meine Mutter hat den vom Wohnzimmer und Küche aus im Blick.
 



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