Ist dein Hund WIRKLICH angeleint ?

Hunde dürfen nur angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden - § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Waldgesetzes SH

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...oc=yes&doc.id=jlr-WaldGSH2004V5P17#focuspoint

Es sei denn Du hast die Erlaubnis des Waldbesitzers.

Das Landesnaturschutzgesetz beinhaltet keine Regelungen über Hunde, ausgenommen an Badestellen am Strand (dafür kann es dann Hundestrände geben).

Grundsätzlich müssen in SH Hunde in der freien Landschaft daher nicht angeleint sein, es sei denn, Anleingebote ergeben sich aus Rechtsverordnungen oder örtlichen Satzungsregelungen über das jeweilige Naturschutzgebiet.

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Du kannst ihn auf Waldwegen sogar frei laufen lassen, vorausgesetzt er bleibt auf den Wegen und unter Deiner Kontrolle.. Ausserhalb von Wegen müssen Hunde angeleint sein - steht in § 2 Abs. 3 des Landesforstgesetzes NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det363866

Danke, ja stimmt
Was mich irritiert, ist die Detonation , bis zu welcher Länge, der Leine, gilt der Hund als angeleint ?
 
Wo denn, im Wald?

Wenn Du im Wald auf den Wegen keine Leine brauchst, ist es doch egal, wie lang die ist, wenn Du den Hund anleinst.
Ok, er soll nicht großartig angeleint rechts oder links vom Weg in den Wald laufen können, aber 10 Meter als Leinenlänge ist mit Sicherheit kein Problem, wenn Du ein bischen aufpasst, dass er auf dem Weg bleibt.
Du bist da ja nicht in Fussgängerbereichen, wo Du jederzeit per kurzer Leine - 2 Meter oder so - den Hund beherrschen können musst.
 
Wo denn, im Wald?

Wenn Du im Wald auf den Wegen keine Leine brauchst, ist es doch egal, wie lang die ist, wenn Du den Hund anleinst.
Ok, er soll nicht großartig angeleint rechts oder links vom Weg in den Wald laufen können, aber 10 Meter als Leinenlänge ist mit Sicherheit kein Problem, wenn Du ein bischen aufpasst, dass er auf dem Weg bleibt.
Du bist da ja nicht in Fussgängerbereichen, wo Du jederzeit per kurzer Leine - 2 Meter oder so - den Hund beherrschen können musst.
@Dieter
Alles richtig.
Ich habe jetzt mehrere Links, die klar aussagen, daß eine Leine, über die erlaubte Länge, hängt auch von der Örtlichkeit ab, juristisch gesehen keine Leine mehr ist.
Der Hund ist also tatsächlich an der 5 m Schlepp, juristisch gesehen ist er nicht angeleint.
 
Hunde dürfen nur angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden - § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Waldgesetzes SH

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...oc=yes&doc.id=jlr-WaldGSH2004V5P17#focuspoint

Es sei denn Du hast die Erlaubnis des Waldbesitzers.

Das Landesnaturschutzgesetz beinhaltet keine Regelungen über Hunde, ausgenommen an Badestellen am Strand (dafür kann es dann Hundestrände geben).

Grundsätzlich müssen in SH Hunde in der freien Landschaft daher nicht angeleint sein, es sei denn, Anleingebote ergeben sich aus Rechtsverordnungen oder örtlichen Satzungsregelungen über das jeweilige Naturschutzgebiet.

Die explizite Erlaubnis habe ich dann tatsächlich im Wald bei meinem Schwager. Das ist immerhin ein halber Hektar Land zur freien Freilaufverfügung :denken3::happy33: Ansonsten aber tatsächlich schade... Circa 4 KM von hier gibt es ein total schönes Waldstück, da wäre ich mit Chili gerne mal im Freilauf toben gegangen.

Mache mich hier nochmal schlau was unser Naturschutzgebiet angeht. Könnte mir nachdem ich das hier gelesen habe fast vorstellen dass wegen der Störche im Frühjahr Leinenpflicht herrscht :denken3:
 
Ich bezieh das mal auf mich:

Hätte Daisy keine Leinenbefreiung, dürfte ich sie auch laut Gesetz nicht an einer Schleppleine ausführen. Bei einem Listi ohne Wesenstest muss der immer an einer max. 2m kurzen Leine laufen.
 
Hätte Daisy keine Leinenbefreiung, dürfte ich sie auch laut Gesetz nicht an einer Schleppleine ausführen. Bei einem Listi ohne Wesenstest muss der immer an einer max. 2m kurzen Leine laufen.

Ja.
Aber nicht Yacco im Wald, der da überhaupt nicht angeleint sein muss (so er auf den Wegen bleibt).
Und wenn im Wald in NRW dann keine Leine vorgeschrieben ist, ist es völlig Latte, wie lang die dann ist, wenn ich den Hund trotzdem anleine.

Meiner läuft im Wald immer frei, ich hab die Erlaubnis des Waldbesitzers bzw. seines Försters. Und die ganzen Wälder hier sind im Besitz eines Mannes.
 
Und diese Frage zielt darauf hin .
ob dein Hund wirklich, im rechtlichen Sinn, als" angeleint gilt "
Auch wenn er an der langen Schlepp oder auch Flexi geht.

So wie ich das lese, gilt Schlepp von 8 m , nicht mehr als angeleint?
Wenn man es streng auslegt.
 
Also ich persönlich hatte mit der Schlepp -10 meter-noch nie Probleme,es wurde immer als angeleint akzeptiert,habe aber tatsächlich vor längerem mal im Forum eine aehnliche Frage gestellt, weil es um ein Gebiet ging wo Leinenpflicht ist,aber nirgends zu finden war,was als Leine gilt und was nicht...erst habe ich mich da nie hingetraut, böses Ordnungsamt, inzwischen war ich aber mutig,und das Ordnungsamt ist auch schon freundlich vorbei gefahren und hat gegrüßt ,trotz dass ich Schlepp dran hatte ;-)

Was ich mich jetzt grad frage,angenommen in der Satzung des jeweiligen Gebietes ist festgelegt, angeleint heißt,Leine bis zwei Meter...was ist wenn ich dann Schlepp oder Flexi dran habe,und die kurz habe,wenn ich grad kontrolliert werde?

Beanstanden kann das Ordnungsamt, Jäger, Förster etc.ja nur was wirklich Tatbestand ist,also was sie in dem Moment mit eigenen Augen sehen,und wirklich grad statt findet.Alles andere sind Unterstellungen.

Theoretisch müsste dann festgelegt sein,dass die Leine an sich,also die Länge der Leine, im längst möglichen Zustand nicht länger als zwei Meter sein darf,und auch nicht länger als z.b.zwei Meter gemacht werden kann...
...wenn man es genau nimmt... .

Gesendet von meinem MPQC730 mit Tapatalk
 
mal im Forum eine aehnliche Frage gestellt,
Habe das nicht gesehen,gefunden

, böses Ordnungsamt,
die sind eigentlich nicht böse.:girllove:

Theoretisch müsste dann festgelegt sein,dass die Leine an sich,also die Länge der Leine, im längst möglichen Zustand nicht länger als zwei Meter sein darf,und auch nicht länger als z.b.zwei Meter gemacht werden kann...
ist es auch, es kommt darauf an wie lang die Leine ist, NICHT WIE LANG SIE GEHALTEN WIRD

...wenn man es genau nimmt... .
Mir geht es dabei weniger ums Ordnungsamt, ich denke da eher an die Versicherungen und wenn die einen Grund sehen um nicht zu zahlen.

Wenn der Hund da nicht angeleint ist ( obwohl an der Schlepp ) wo er es sein müßte, gilt das evtl. als fahrlässig oder grob fahrlässig ?
u.U. ein Haftungsausschluß ?
Ich weiß es nicht, werde meine Ver. Unterlagen einmal nachsehen.

Gesendet von meinem MPQC730 mit Tapatalk


So jetzt ab in den Keller, Ordner suchen.:jawoll:
 



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