Hunde dürfen nur angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden - § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Waldgesetzes SH
http://www.gesetze-rechtsprechung.s...oc=yes&doc.id=jlr-WaldGSH2004V5P17#focuspoint
Es sei denn Du hast die Erlaubnis des Waldbesitzers.
Das Landesnaturschutzgesetz beinhaltet keine Regelungen über Hunde, ausgenommen an Badestellen am Strand (dafür kann es dann Hundestrände geben).
Grundsätzlich müssen in SH Hunde in der freien Landschaft daher nicht angeleint sein, es sei denn, Anleingebote ergeben sich aus Rechtsverordnungen oder örtlichen Satzungsregelungen über das jeweilige Naturschutzgebiet.
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Du kannst ihn auf Waldwegen sogar frei laufen lassen, vorausgesetzt er bleibt auf den Wegen und unter Deiner Kontrolle.. Ausserhalb von Wegen müssen Hunde angeleint sein - steht in § 2 Abs. 3 des Landesforstgesetzes NRW.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det363866
Danke, ja stimmt
Was mich irritiert, ist die Detonation , bis zu welcher Länge, der Leine, gilt der Hund als angeleint ?