Doofe Frage.
Ich glaubte mich auf der sicheren Seite, aber ein User - namentlich bekannt, hat diesen Glauben zerstört:smilie_ironie:
Habe ich meinen Hund doch immer an der Schlepp in Wald und Wiesen angeleint. :wut:
Nein , nein, heißt es da:
Eine Leine, gilt nur dann als Leine, wenn sie so lang ist, wie es in der jeweiligen Ordnung steht, kürzer darf sie ruhig sein.
In Oberhausen darf sie stolze 1,20 m messen ( au au mein Kreuz ).
Habs mal durchgegooglt, bis zu 3m lang darf sie sein je nach Bundesland.
Also wer seinen Hund an der Schleppleine führt, kann genau so belangt werde, als hätte der Hund keine Leine ?
Oder verstehe ich da was falsch ?
Das ist hier die Frage .
Ich glaubte mich auf der sicheren Seite, aber ein User - namentlich bekannt, hat diesen Glauben zerstört:smilie_ironie:
Habe ich meinen Hund doch immer an der Schlepp in Wald und Wiesen angeleint. :wut:
Nein , nein, heißt es da:
Eine Leine, gilt nur dann als Leine, wenn sie so lang ist, wie es in der jeweiligen Ordnung steht, kürzer darf sie ruhig sein.
In Oberhausen darf sie stolze 1,20 m messen ( au au mein Kreuz ).
Habs mal durchgegooglt, bis zu 3m lang darf sie sein je nach Bundesland.
Also wer seinen Hund an der Schleppleine führt, kann genau so belangt werde, als hätte der Hund keine Leine ?
Oder verstehe ich da was falsch ?
Das ist hier die Frage .
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