Ist dein Hund WIRKLICH angeleint ?

Yacco

Gast
Doofe Frage.
Ich glaubte mich auf der sicheren Seite, aber ein User - namentlich bekannt, hat diesen Glauben zerstört:smilie_ironie:

Habe ich meinen Hund doch immer an der Schlepp in Wald und Wiesen angeleint. :wut:
Nein , nein, heißt es da:

Eine Leine, gilt nur dann als Leine, wenn sie so lang ist, wie es in der jeweiligen Ordnung steht, kürzer darf sie ruhig sein.
In Oberhausen darf sie stolze 1,20 m messen ( au au mein Kreuz ).
Habs mal durchgegooglt, bis zu 3m lang darf sie sein je nach Bundesland.

Also wer seinen Hund an der Schleppleine führt, kann genau so belangt werde, als hätte der Hund keine Leine ?
Oder verstehe ich da was falsch ?

Das ist hier die Frage .
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist interessant!

Ich benutze zwar keine Schlepp, aber für mich ist sie genauso eine Leine, wie auch eine Führleine.

Bei der SchleppLEINE hat der Hund zwar mehr Freiraum, aber er ist doch trotzdem eingeschränkt und angeleint!

Angeleint ist für mich ein Hund, der eine Leine dran hat, die sein Besitzer am Ende hält - egal ob 15m oder 2m lang.
 
In Niedersachsen gibt es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit aber die Leinenlänge ist nicht vorgegeben und in meiner Gemeinde gibt es außerhalb der Brut- und Setzzeit gar keine Leinenpflicht.

Nach meiner Logik macht es Sinn, dass die Leine nur so lang ist, dass ich den Hund an der Leine unter Kontrolle habe. Es gibt auch 50 m Schleppleinen. Die Frage ist inwieweit ich meinen Hund unter Kontrolle habe wenn er sich irgendwo 50 m von mir entfernt aufhält. Vielleicht sind auch 20 m schon zu viel?
 
Also ich denke, für Städte ist das eine durchaus sinnvolle Regelung... ein Hund an der 10 Meter Schlepp (oder aufwärts) ist doch ein Risiko in der Stadt ;) Vielleicht gab es da schon Vorfälle, das manche ihren Hund da mehr Freiraum geben wollten und es ist irgend etwas passiert.

Bei uns gibts da keine Verordnung und somit keine Leinenpflicht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaubte mich auf der sicheren Seite, aber ein User - namentlich bekannt, hat diesen Glauben zerstört:smilie_ironie:

Du hättest mich auch namentlich erwähnen dürfen :zwinkern2: Den Hinweis hatte ich ja öffentlich hier im Forum gepostet :jawoll:

Diese Satzungen existieren. In Minden darf sie nicht länger als zwei Meter sein. Dennoch werden Flexileinen und Schleppleinen vom Ordnungsamt toleriert. Sie haben mehr in Fokus die Kotsünder und die unangeleinten Hunde. Inzwischen sind sie ja mit dem Rad unterwegs, um schneller Vorort sein zu können.
 
Du hättest mich auch namentlich erwähnen dürfen :zwinkern2: Den Hinweis hatte ich ja öffentlich hier im Forum gepostet :jawoll:

Diese Satzungen existieren. In Minden darf sie nicht länger als zwei Meter sein. Dennoch werden Flexileinen und Schleppleinen vom Ordnungsamt toleriert. Sie haben mehr in Fokus die Kotsünder und die unangeleinten Hunde. Inzwischen sind sie ja mit dem Rad unterwegs, um schneller Vorort sein zu können.

Meinte doch den Anderen den crime minalen.:zwinkern2:

Tolerieren ja, das ist wahrscheinlich woanders auch so.
Aber was ist im Fall des Falles
Wenn es zum Versicherungsfall wird
Was ist dann relevant ?
 
Huch? Davon hatte ich ja noch nie gehört...

Quelle: http://magazin.deine-tierwelt.de/hundegesetz-in-schleswig-holstein/

>>>>>>> Auflagen für alle Hunde in Schleswig-Holstein

So gilt für alle Hunde beispielsweise eine recht umfassende Leinenpflicht. Ob in Fußgängerzonen, innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit entsprechendem Publikumsverkehr, bei Veranstaltungen, Volksfesten, Versammlungen, in öffentlichen Park-, Garten-, und Grünanlagen, gemeinsam genutzten Teilen eines Mehrfamilienhauses, in öffentlichen Gebäuden sowie öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch auf Zelt- und Sportplätzen, Friedhöfen, Märkten oder Messen – der Vierbeiner muss eigentlich überall angeleint werden, wo er mit hin darf.

Denn ein allgemeines Mitnahmeverbot gibt es auch. Unter anderem für Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater, Konzert-, Vortrags-, oder Versammlungsräume, Badeplätze, Spielplätze oder Liegewiesen. Immerhin: Es gibt einige ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und/oder Hundestrände, wo der Vierbeiner sich austoben darf – zumindest solange er nicht als „gefährlicher Hund“ gilt. Denn die Vierbeiner, die auf der Rasseliste stehen oder bei denen im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt wurde, müssen außerhalb ihres eingezäunten Grundstücks/ihrer Wohnung immer an einer max. zwei Meter langen Leine geführt werden. In Hundeauslaufgebieten können sie auch frei laufen, jedoch nur, wenn das Gebiet eingezäunt ist und der Hund dafür einen Maulkorb trägt. >>>>>>>>

Darüber hinaus anderen Quellen zufolge gilt die Leinenpflicht in SH auch in Waldgebieten. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich meinen Hund im Stadtgebiet oder auf Volksfesten, belebten Plätzen ezpp. von mir aus schon an der Leine führen würde. In Waldgebieten sieht das aber anders aus. Da hätte ich bisher ohne große Bedenken abgeleint... Ist aber wohl tatsächlich nicht erlaubt :denken3: Da frage ich mich glatt, wie die "offizielle" Regelung bei uns im Naturschutzgebiet eigentlich ist :nachdenklich1:
 
Ja und ich habe bislang im guten Glauben er ware angeleint,, meinen Hund im Wald an der Schlepp geführt?
Naja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
In Waldgebieten sieht das aber anders aus. Da hätte ich bisher ohne große Bedenken abgeleint... Ist aber wohl tatsächlich nicht erlaubt :denken3: Da frage ich mich glatt, wie die "offizielle" Regelung bei uns im Naturschutzgebiet eigentlich ist :nachdenklich1:

Hunde dürfen nur angeleint auf Waldwegen mitgeführt werden - § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Waldgesetzes SH

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...oc=yes&doc.id=jlr-WaldGSH2004V5P17#focuspoint

Es sei denn Du hast die Erlaubnis des Waldbesitzers.

Das Landesnaturschutzgesetz beinhaltet keine Regelungen über Hunde, ausgenommen an Badestellen am Strand (dafür kann es dann Hundestrände geben).

Grundsätzlich müssen in SH Hunde in der freien Landschaft daher nicht angeleint sein, es sei denn, Anleingebote ergeben sich aus Rechtsverordnungen oder örtlichen Satzungsregelungen über das jeweilige Naturschutzgebiet.

- - - Aktualisiert - - -

Ja und ich habe bislang im guten Glauben er ware angeleint,, meinen Hund im Wald an der Schlepp geführt?
Naja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du kannst ihn auf Waldwegen sogar frei laufen lassen, vorausgesetzt er bleibt auf den Wegen und unter Deiner Kontrolle.. Ausserhalb von Wegen müssen Hunde angeleint sein - steht in § 2 Abs. 3 des Landesforstgesetzes NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274#det363866
 
Zuletzt bearbeitet:



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben