Hundehaftpflicht haftet nicht bei Hundesitter, was tun?

http://www.uelzener-agentur.de/Tierisch_Spezial/Tiersitter.php?gclid=COvpsq_AyM8CFUKfGwodz0AGcw
Hier ist solch eine Versicherung.
Angesicht der Preise, lohnt es sich nicht irgendwelche Expirimente zu machen.

Nein, das ist die Versicherung die der HundeSITTER abschließen muss. Ich suche eine Versicherung, wo die gewerbsmäßige Dritthütung mit abgedeckt ist.

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Zu gleichen Teilen ist die Frage, auf jeden Fall als Gesamtschuldner. Wenn die Versicherung den gewerbsmäßigen Gassigänger ausgeschlossen hat, greift sie nicht, völlig klar.
Aber den kriegst Du über 309 Nr. 7 BGB, so er seine Haftung ausgeschlossen hat. Den Ärger hat man natürlich kostenlos.

Danke für diesen super Beitrag!

Mich würde deine Einschätzung in folgendem Punkt interessieren: Wenn ich mit dem gewerbsmäßigen Hundesitter bzw. Hundekita vertraglich festlegen würde, dass er jegliche Haftung für den Hund übernimmt, solange er in seiner Obhut ist - würde diese Individualabrede Vorrang haben und auch wirksam gelten obwohl in BGB 833 und 834 steht, dass der Hundehalter grds. immer haftet?
 
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Mich würde deine Einschätzung in folgendem Punkt interessieren: Wenn ich mit dem gewerbsmäßigen Hundesitter bzw. Hundekita vertraglich festlegen würde, dass er jegliche Haftung für den Hund übernimmt, solange er in seiner Obhut ist - würde diese Individualabrede Vorrang haben und auch wirksam gelten obwohl in BGB 833 und 834 steht, dass der Hundehalter grds. immer haftet?

Ich denke, diese Abrede hätte keinen Vorrang. Es gibt nämlich den § 840 BGB, der die gesamtschuldnerische Haftung regelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__840.html

In diesem Falle ist es Absatz 1.

Absichern kannst Du Dich vernünftig nur über eine entsprechende Vereinbarung mit der Versicherung. Da das "Gassigängerrisiko" für diese gering ist, kannst Du die mal fragen, ob sie dieses Risiko per Einzelvereinbarung - und natürlich Prämienaufschlag:traurig2: - übernehmen.

Alle anderen rechtlichen Konstrukte sind nicht so wirklich haftungsfreistellend bzw. im Konfliktfalle "diskussionsfähig". Und wenn es um Geld geht, hört die beste Gassigänger-Freundschaft eben auch auf.

Als Geschädigter greife ich mir bei der gesamtschuldnerischen Haftung ja den, von dem ich meine, dass er am besten Schadensersatz leisten kann. Der löhnt dann erstmal 100% und kann dann sehen, wie er im Innenverhältnis mit dem anderen - hier dem Gassigänger - abrechnet.
 
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Ich denke, diese Abrede hätte keinen Vorrang. Es gibt nämlich den § 840 BGB, der die gesamtschuldnerische Haftung regelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__840.html

In diesem Falle ist es Absatz 1.

Absichern kannst Du Dich vernünftig nur über eine entsprechende Vereinbarung mit der Versicherung. Da das "Gassigängerrisiko" für diese gering ist, kannst Du die mal fragen, ob sie dieses Risiko per Einzelvereinbarung - und natürlich Prämienaufschlag:traurig2: - übernehmen.

Alle anderen rechtlichen Konstrukte sind nicht so wirklich haftungsfreistellend bzw. im Konfliktfalle "diskussionsfähig". Und wenn es um Geld geht, hört die beste Gassigänger-Freundschaft eben auch auf.

Als Geschädigter greife ich mir bei der gesamtschuldnerischen Haftung ja den, von dem ich meine, dass er am besten Schadensersatz leisten kann. Der löhnt dann erstmal 100% und kann dann sehen, wie er im Innenverhältnis mit dem anderen - hier dem Gassigänger - abrechnet.

Ich habe meine Hundehaftpflichtversicherung direkt nach dieser Konstellation gefragt und komischerweise hat sie gesagt, dass NUR der Hundesitter für Schäden in Haftung genommen werden kann. Eine gesamtschuldnerische Haftung würde nicht in Kraft treten. Man fragt sich da wirklich, ob die Leute in den Versicherungsabteilungen überhaupt noch ihr Geschäft verstehen?!
 
Für diese Fälle musst Du Dich an die Hauptabteilungen wenden.

Die gesamtschuldnerische Haftung hab ich heute Nachmittag extra noch in 2 BGB-Kommentaren (Palandt und Jauernig) nachgeschaut.

Du bist als Halter eines Luxus-Hundes - abgestellt auf die Gefährdungshaftung - in denkbar schlechter Haftungsposition.
Du haftest ja schon, wenn während Deines Urlaubes Dein Hund in der Hundepension einen der Angestellten beisst.
 
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Ich habe vor einigen Wochen erst ewig lange Versicherungen vergleichen. Mein Hund ist jetzt zwar auf 10 Mio versichert, aber eine Versicherung, die gewerbliche Betreuung abdeckt, habe ich bei der Suche auch nicht gesehen.

Meine, erst neulich in nem aanderen Thread gelesen zu haben, dass sich Hundesitter selbst versichern müssen.

Allerdings frage ich mich grad auch wie das bei Hutas ist: die nehmen ja in der Regel nur Hunde auf, die versichert sind. Wozu, wenn die sich selbst versichern müssen?? Gibt's vllt Einschränkungen, dass man sich nur versichern muss, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt (bestimmte Mitarbeiteranzahl, bestimmter Jahresumsatz)?
 
Für diese Fälle musst Du Dich an die Hauptabteilungen wenden.

Die gesamtschuldnerische Haftung hab ich heute Nachmittag extra noch in 2 BGB-Kommentaren (Palandt und Jauernig) nachgeschaut.

Du bist als Halter eines Luxus-Hundes - abgestellt auf die Gefährdungshaftung - in denkbar schlechter Haftungsposition.
Du haftest ja schon, wenn während Deines Urlaubes Dein Hund in der Hundepension einen der Angestellten beisst.

Ja, das ist wirklich alles sehr verwirrend. Langsam frage ich mich, ob die Variante nette Rentnerin/Schülerin nicht die bessere Wahl wären als ein gewerblicher Gassiservice. "Gefälligkeitsservice" sind durch die Versicherung ja abgedeckt.

Aber um nun die Verwirrung perfekt zu machen: :frech1:

Mir wurde von jdm. anderen gesagt, dass mit der ausgeschlossenen gewerblichen Drittbetreuung folgendes gemeint ist: Damit ist die eigene gewerbsmäßige Betreuung gemeint und nicht die Betreuung des eigenen Tieres durch Dritte.

HÄH?!?!?!?! Ich bin komplett verwirrt.

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Ich habe vor einigen Wochen erst ewig lange Versicherungen vergleichen. Mein Hund ist jetzt zwar auf 10 Mio versichert, aber eine Versicherung, die gewerbliche Betreuung abdeckt, habe ich bei der Suche auch nicht gesehen.

Meine, erst neulich in nem aanderen Thread gelesen zu haben, dass sich Hundesitter selbst versichern müssen.

Allerdings frage ich mich grad auch wie das bei Hutas ist: die nehmen ja in der Regel nur Hunde auf, die versichert sind. Wozu, wenn die sich selbst versichern müssen?? Gibt's vllt Einschränkungen, dass man sich nur versichern muss, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt (bestimmte Mitarbeiteranzahl, bestimmter Jahresumsatz)?

Schau mal hier http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php

Ich habe aber keinerlei Erfahrungen mit dieser Versicherung...
 
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Langsam frage ich mich, ob die Variante nette Rentnerin/Schülerin nicht die bessere Wahl wären als ein gewerblicher Gassiservice. "Gefälligkeitsservice" sind durch die Versicherung ja abgedeckt.

Ja, wenn es denn noch eine Gefölligkeit ist. Bekommt der Gassigänger Geld oder sonstige Zuwendungen oder macht das schon lange, wird daraus schnell eine Vertragsbeziehung. Der Gassigänger braucht ja nur bei seiner Schadensmeldung aus seiner Sicht richtige ("ich bekomme Zuwendungen und mach das seit 4 Monaten") und aus Deiner Sicht "schlechte" Angaben machen.

Es gibt einen Schaden, mit der Tierhüterin bzw. ihren Eltern ist kein Reden mehr (die denken nur noch an sich, völlig klar) und zu allem Überfluss trifft den Tierhüter an dem Schaden kein Verschulden, dann haftet er/sie nach § 834 BGB ja auch nicht) Die Versicherung erfährt von dem Geld und der Dauer des Gassi-Verhältnisses. dann kriegst Du folgendes Schreiben:

"Sehr geehrte Frau Cocker,

nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage müssen wir vorliegend leider unsere Einstandspflicht und daraus folgende Versicherungsleistungen versagen. Vertragliche, gewerbliche oder gewerbsmäßige Hüteverhältnisse sind nach Ziffer... der AHB nicht versichert. Um ein solches handelt es sich aber bei dem mit der Schülerin XYZ.
Im Interesse aller Versicherten blablabla... an angemessenen Prämien... blubblubblub ...bedauern wir sehr... laberlaberlaber... und verbleiben...

Dann hängst du voll in der Gefährdungshaftung und kannst im schlimmsten Falle schon mal über Deine künftige Insolvenz nachdenken.



Mir wurde von jdm. anderen gesagt, dass mit der ausgeschlossenen gewerblichen Drittbetreuung folgendes gemeint ist: Damit ist die eigene gewerbsmäßige Betreuung gemeint und nicht die Betreuung des eigenen Tieres durch Dritte.

HÄH?!?!?!?! Ich bin komplett verwirrt.

Must Du nicht. Das kann sogar sein. Beispiel:

Wir haben hier an unserer Schule 3 Schulhunde im Einsatz und die Hundehalterin bekommt dafür Geld. Üblicherweise ist die Hundehaftpflicht aber eine Privathaftpflicht, die Schäden abdeckt, die im Privatbereich und damit ausserhalb eines gewerblichen oder gewerbsmäßigen Bereiches entstehen.
Würde einer der Schulhunde also beim abendlichen Spaziergang zu Hause einen Schaden verursachen, wäre dieser abgedeckt.
Würde der in der Schule - also bei der gewerblichen Tätigkeit - einen Schaden verursachen, wäre das nicht über die private Versicherung abgedeckt.
Also ist die Hundehalterin mit ihren Schulhunden extra versichert. Die Feinheiten bei den Erwerbstieren des § 833 lasse ich mal weg.

So weit - so klar.

Wenn Du jetzt eine gewerbliche Hundesitterei betreibst, wäre in diesem Zusammenhang Dein (eigener) Hund nicht versichert, wenn der "mitgeht". Der Schaden ist ja im Zusammenhang mit Gewerbeausübung entstanden und die Versicherung will eben nicht, dass die gewerbliche Komponente (die deutlich höhere Prämien nach sich zieht) mit der Privathaftpflicht unterlaufen wird.

Es bleibt Dir zum ruhigen Schlaf nicht anderes übrig, als Dich an die Hauptverwaltung Deiner Versicherung zu wenden und klare Aussagen einzufordern.
Oder eben auf Gassigänger zu verzichten und sehr oft den "privaten" Gassigänger zu wechseln und dem nichts, aber auch garnichts zu löhnen.
 
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Mir wurde gesagt, der der Ausschluss der "gewerblichen Dritthütung" nicht bedeutet, dass man seinen Hund nicht einem Tiersitter überlassen darf bzw. dieser dann unversichert ist. Sondern nur, dass bei einem selbst keine anderen Hunde mit versichert wären.

Aber da müsste ich wirklich nochmal meine Versicherung explizit fragen.

Nochmal zu dem Beispiel mit der Rentnerin/Schülerin und der Möglichkeit, dass ich dann komplett in der Haftung stehen würde.

Es gibt ja drei Varianten:

1. Ich bezahle nichts und bei einem Schaden würde meine Hundehaftpflicht greifen.

2. Ich bezahle ""etwas und die Schülerin/Rentnerin würden beim Schaden angeben, dass ich etwas bezahle. Meine Hundehaftpflicht greift nicht. Nur WIESO sollte die Schülerin/Rentnerin diese Aussage an die Versicherung geben? DEN die Schülerin/Rentnerin würden neben mir AUCH MITHAFTEN! Und wenn die gar keine Versicherung haben - wovon ich mal ausgehe - dann wäre das für die ja ziemlich blöde. Oder sehe ich hier was falsch?

3. Ich bezahle einen gewerblichen Service und im Schadensfall müssen wir beide gesamtschuldnerisch haften.

Meine Versicherung hat zunächst folgende (falsche?) Aussage getroffen:

"Liebe Frau Cocker,

wird der Hund in eine gewerbsmäßige Betreuung abgegeben, muss der Hundesitter auch die Haftung für das Tier während der Obhut übernehmen.

Sinnvollerweise hat der Hundesitter, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, eine sog. Hundesitter-Haftpflichtversicherung.

In dieser Konstellation brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihren Part der Haftung haben Sie abgedeckt.
Ihren Hundesitter sollten sie dahingehend frage, ob er eine geeignete Versicherung hat. Auch ein Schaden, den der Hund zum Beispiel bei einem Unfall erleidet (während der Betreuung), wäre darüber abgedeckt."

Das heißt für mich wiederum, dass wenn der Hundesitter eine Versicherung hat, er ALLEINE haftet?!
 



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