Sachkundeprüfung nach Umzug innerhalb NRW

Hallo,
ich brauch mal eure Meinung.
Wir haben unsere beiden Hunde seit Mai 2016 und Januar 2017.
Eine Sachkundeprüfung musste nicht absolviert werdende mein Mann nachweisen konnte, das er langjährige Erfahrungen mit großen Hunden hat.
Dies wurde auch akzeptiert.
Jetzt sind wir im Januar 2020 innerhalb NRW´s umgezogen und das neue Ordnungsamt verlangt jetzt eine Sachkundeprüfung,da sich im September 2016 eine Gesetzesänderung ergeben hat.
Muss diese nun absolviert werden oder können wir uns darauf berufen das das vorherige Ordnungsamt keinen Nachweis verlangte,da wir dies glaubhaft geschildert hatten?
 
Ich würde sagen, kommt drauf an, was genau in der Gesetzesänderung steht.

Frage:
Wurde Euch auch ohne die Sachkunde eine Haltungsgenehmigung für Eure Hunde ausgestellt?

Bei uns ist es so, das eine vorhandene Haltungsgenehmigung auch anderswo anerkannt wird.

Aber wie gesagt, Gesetze können geändert werden.
 
Ja ,wir hatten eine Haltungsgenehmigung, wir haben 3 1/2 Jahre in dieser Stadt Hundesteuern gezahlt.
Wir sind nur 40 km weiter entfernt gezogen.
Ich bin der Meinung, das es nur Sinn macht für Besitzer, die sich nach dem September 2016 eine großen Hund angeschafft haben.
Wenn wir jetzt in der alten Stadt wohnen geblieben wären, hätten wir ja auch keinen Sachkundenachweis absolvieren müssen
Wir hatten unseren Zweithund im Januar 2017 angeschafft,da gab es ja auch schon die Gesetzesänderung und wir mussten auch keinen Nachweis erbringen.
 
Und was meinst du mit Haltungsgenehmigung?
Wir hatten den Hund bei der Stadt wegen der Steuern und dann separat beim Ordnungsamt angemeldet, eine schriftliche Genehmigung haben wir nie erhalten, nur die Bestätigung das diese angemeldet sind
 
Hier im Forum wird Dir kaum jemand eine belastbare Aussage geben können, an Deiner Stelle würde ich lieber zum entsprechenden Amt gehen (vorher Termin mit zuständigem Sachbearbeiter vereinbaren!) - die Hunde mitnehmen und erstmal im Auto lassen - und dann schauen, wie das Gespräch läuft und was gefordert wird.

Im Zweifel könnt Ihr die Hunde dann ja noch immer "live" vorführen, das könnte helfen ;) sofern sie gut erzogen sind :)
 
Und was meinst du mit Haltungsgenehmigung?
Wir hatten den Hund bei der Stadt wegen der Steuern und dann separat beim Ordnungsamt angemeldet, eine schriftliche Genehmigung haben wir nie erhalten, nur die Bestätigung das diese angemeldet sind
Du könntest ja jetzt immer noch eine schriftliche Genehmigung am alten Wohnort anfordern und sie dann im neuen Wohnort vorlegen

Ihr könntet aber auch eine Sachkundeprüfung ablegen, oder spricht etwas dagegen?
 
natürlich spricht was gegen die Sachkundeprüfung/Hundeführerschein,denn wir sollen den bezahlenden dieses Geld investiere ich doch lieber in meine Familie
Das ergibt für mich keinen Sinn, wir haben uns den Hund nicht neu angeschafft, sondern hatten ihn schon bevor dieses Gesetz geändert worden ist.
 
@ellysfrauchen soweit ich weiß kostet ein Sachkundenachweis zwischen 35€-100€. Euer Hund ist kein Listenhund sondern nur ein sog. großer Hund. Also reicht es sogar wenn nur einer in der Familie den Sachkundenachweis macht. Nicht wie bei Listenhunden wo jeder der den Hund spazierenführt einen Sachkundenachweis braucht.
Ich denke wenn man guckt wo man die Prüfung ablegen kann ist das eine Summe die einen nicht umbringt.
Ich habe auf der Seite des Albert-Schweitzer- Tierheims in Essen gelesen das als Ersatz für den Sachkundenachweis gelten kann wenn man vor in Kraft treten den Landeshundegesetzes 2003 bereits mindestens 3 Jahre einen großen Hund ohne Vorkommnisse gehalten hat.
Im Landeshundegesetze direkt konnte ich dazu nix finden.

Klar könnt ihr euch jetzt weiter mit den Behörden rumärgern oder ihr investiert ein paar Stunden und 50€ in diese blöde Prüfung und habt jetzt u in Zukunft eure Ruhe.
Solange ihr aber vom alten Wohnort nix schriftliches habt, wird die neue zuständige Behörde da auch nix anerkennen.
 
@ellysfrauchen Sorry, ich kann nicht mehr editieren. Ich habe dich gerade mit einer anderen Usern und deren Hund verwechselt. Zumindest eure Hündin als Mastino-Mix gilt als Hund einer bestimmten Rasse.
Konnte aus den Paragraphen nicht rauslesen ob dafür jede Person die diesen Hund mal ausführt eine Nachweis haben muss.
 
Naja, letztendlich hilft Dir da nur das genaue Studium des geltenden Rechtes oder eben ein Anwalt, der sich mit sowas auskennt.
Ich würde, gerade mit dieser Rasse/Rassemix, die ihr bespaßen dürft, ohnehin generell auf der sicheren Seite sein wollen und diese Sachkunde ablegen.

Wir leben in Deutschland, und da ist es bekanntermaßen hilfreich, einen "Zettel" zu haben. 🙄

Und bevor kommt "seh ich nicht ein": ich habe für meine OEB auch "einfach so" den DOQ-Test 2.0 gemacht (mit praktischer Prüfung und Sachkunde), um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.
Als ich den Zwerg auf der Gemeinde anmeldete und beide Hunde dabei hatte, wurde Casha vom Beamten argwöhnisch begutachtet, ist ja sicher ein Listi, da müsste er noch mal schauen, ob ich die auch richtig angemeldet hätte.
Ja, hatte ich.
Und der war noch nicht in der Mittagspause, als ich mit lückenlosem Abstammungsnachweis samt Trallala mit DNA-Nachweis und eben besagtem Hundeführerschein dort wieder aufschlug. Die Augen waren groß, es wurden Kopien gemacht, der Herr entschuldigte sich auführlich und seitdem hab ich Ruhe und werde überschwänglich begrüßt, wenn man sich mal so trifft.

Tut euch einen Gefallen, kommt der Gemeinde entgegen und beweist, dass ihr verantwortungsvoll diese Rasse führt.
Kostet wenig. Hinterlässt aber einen guten Eindruck.
 



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